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Beitrag30.07.2007 um 21:39 (UTC)    
Titel: Ebay- Schnäppchenjäger als Hehler verurteilt

Ebay- Schnäppchenjäger als Hehler verurteilt

von Stefan Marx

In Pforzheim wurde nun ein Ebay-Schäppchenjäger zu einer Geldstrafe von 1200 Euro verurteilt, zudem muss er die Kosten des Verfahrens tragen, weil er auf der bekannten Internetauktionsplattform ein Navigationsgerät zu einem unschlagbar günstigen Preis erworben hatte. Im nach hinein stellte sich heraus, dass es sich um ein gestohlenes Gerät handelte.

Die Richterin argumentierte, dass das Angebot eines Gerätes, das einen Neupreis von 2137 Euro hat, für vergleichsweise günstige 681 Euro inklusive Versand, den Ebaykäufer misstrauisch hätte machen müssen. Das Mindestgebot für den Artikel, der als „nagelneu“ beschrieben worden war, war mit 1,00 Euro viel zu niedrig angesetzt. Die Tatsache, dass der Verkäufer aus Polen stammt in Verbindung mit dem äußerst niedrigen Preis hätte ein Übriges tun müssen.

Unter diesen Voraussetzungen habe der Käufer billigend in Kauf genommen, dass das Gerät aus zwielichtiger Herkunft stamme und sich durch den günstigen Preis bereichert, weil er das Gerät aus einer legalen Quelle niemals so billig hätte erwerben können. Dies erfüllt den Tatbestand der Hehlerei.

Der Käufer hat sich also zu früh gefreut. Sein schönes Schnäppchen wurde von der Polizei ersatzlos sichergestellt, und nun wurde er auch noch wegen Hehlerei verurteilt. Dabei hatte das Angebot auf der Auktionsplattform wirklich gut ausgesehen. Der Verkäufer war mit vielen positiven Bewertungen beurteilt worden und sogar durch das Ebay-Unternehmen mit dem Begriff „Ebay-Powerseller“ ausgezeichnet worden.

Die Ebay-Schnäppchenjäger sind verunsichert. Wie soll man nun in Zukunft zwischen illegalen Angeboten und echten Schnäppchen unterscheiden? Ist ein Angebot bei einem Startpreis von 1,00 Euro generell verdächtig? Viele seriöse Händler nutzen den geringen Startpreis schließlich nur als Lockmittel, ohne den Hintergrund einer Straftat.

Der Anwalt des Verurteilten hat Berufung angekündigt. Man darf gespannt sein, ob eine höhere Instanz der Argumentation der Richterin folgen wird.


Ich meine: Das hat doch nichts mit Gerechtigkeit zu tun !

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Beitrag31.07.2007 um 07:57 (UTC)    
Titel:

Ich kann der Meinung des Gerichts schon folgen.
Ich kaufe und verkaufe ja auch bei Ebay aber
einen Artikel der über 2000 ¤ kostet und mit
1¤ eingestellt ist ,da kann was nicht stimmen.
Da sollte man schon die Finger weglassen.
Wir kennen ja das Sprichwort:
"Unwissenheit schützt vor Strafe nicht "
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Beitrag31.07.2007 um 09:30 (UTC)    
Titel:

Trotzdem finde ich nicht richtig, das das Gericht zu so einer hohen Strafe verurteilt! Hoffentlich bringt die Berufung etwas...
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Beitrag31.07.2007 um 09:31 (UTC)    
Titel:

Ich hätte auch niemals so ein Gerät gekauft, aber wenigstens kommt der Schuldige jetzt auf die über 2000¤ wegen dem Gerät Laughing Laughing

Kaufpreis (681¤) + Verhandlung (?¤) + Strafe (1200¤) = 2137¤
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LG André

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Beitrag31.07.2007 um 09:33 (UTC)    
Titel:

andybabe27 hat Folgendes geschrieben:
Ich hätte auch niemals so ein Gerät gekauft, aber wenigstens kommt der Schuldige jetzt auf die über 2000¤ wegen dem Gerät Laughing Laughing

Kaufpreis (681¤) + Verhandlung (?¤) + Strafe (1200¤) = 2137¤
Beitrag31.07.2007 um 13:33 (UTC)    
Titel: AW

Man stellt seine Artikel bei Ebay immer mit einem Euro rein, wenn darauf gesteigert wird, ich habe meine 1150 Gs von BMW mit einem Euro drinnen und sie ist nacher für 4399,34 ¤ weg gegangen, deshalb ist nochlange nicht geklaut, außerdem, wenn ein verkäufer POWERSELLER, Geprüftes Mitglied und ein haufen postive Bewertungen hat kann man normalerweise von einem seriösen Angebot ausgehen, ich würde da eher Ebay an die Gurgel gehen, denn die haben das Mitglied geprüft und als seriös und verlässlich eingestuft.
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Beitrag31.07.2007 um 13:52 (UTC)    
Titel: Re: AW

webmaster99 hat Folgendes geschrieben:
Man stellt seine Artikel bei Ebay immer mit einem Euro rein, wenn darauf gesteigert wird, ich habe meine 1150 Gs von BMW mit einem Euro drinnen und sie ist nacher für 4399,34 ¤ weg gegangen, deshalb ist nochlange nicht geklaut, außerdem, wenn ein verkäufer POWERSELLER, Geprüftes Mitglied und ein haufen postive Bewertungen hat kann man normalerweise von einem seriösen Angebot ausgehen, ich würde da eher Ebay an die Gurgel gehen, denn die haben das Mitglied geprüft und als seriös und verlässlich eingestuft.


Ebay kann ja schlecht jedes Angebot prüfen das eingestellt wird ob es geklaut ist oder nicht.
Wenn du dein Artikel für 1 ¤ einstellst ist das ja
auch deine Sache,hätte aber auch nach hinten los gehen können und du hättest das Teil nur für 100 ¤ verkauft Wink
Ich stelle meine Sachen nicht immer für 1 ¤ ein,
das muß aber jeder selber wissen.
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