Ebay- Schnäppchenjäger als Hehler verurteilt
von Stefan Marx
In Pforzheim wurde nun ein Ebay-Schäppchenjäger zu einer Geldstrafe von 1200 Euro verurteilt, zudem muss er die Kosten des Verfahrens tragen, weil er auf der bekannten Internetauktionsplattform ein Navigationsgerät zu einem unschlagbar günstigen Preis erworben hatte. Im nach hinein stellte sich heraus, dass es sich um ein gestohlenes Gerät handelte.
Die Richterin argumentierte, dass das Angebot eines Gerätes, das einen Neupreis von 2137 Euro hat, für vergleichsweise günstige 681 Euro inklusive Versand, den Ebaykäufer misstrauisch hätte machen müssen. Das Mindestgebot für den Artikel, der als „nagelneu“ beschrieben worden war, war mit 1,00 Euro viel zu niedrig angesetzt. Die Tatsache, dass der Verkäufer aus Polen stammt in Verbindung mit dem äußerst niedrigen Preis hätte ein Übriges tun müssen.
Unter diesen Voraussetzungen habe der Käufer billigend in Kauf genommen, dass das Gerät aus zwielichtiger Herkunft stamme und sich durch den günstigen Preis bereichert, weil er das Gerät aus einer legalen Quelle niemals so billig hätte erwerben können. Dies erfüllt den Tatbestand der Hehlerei.
Der Käufer hat sich also zu früh gefreut. Sein schönes Schnäppchen wurde von der Polizei ersatzlos sichergestellt, und nun wurde er auch noch wegen Hehlerei verurteilt. Dabei hatte das Angebot auf der Auktionsplattform wirklich gut ausgesehen. Der Verkäufer war mit vielen positiven Bewertungen beurteilt worden und sogar durch das Ebay-Unternehmen mit dem Begriff „Ebay-Powerseller“ ausgezeichnet worden.
Die Ebay-Schnäppchenjäger sind verunsichert. Wie soll man nun in Zukunft zwischen illegalen Angeboten und echten Schnäppchen unterscheiden? Ist ein Angebot bei einem Startpreis von 1,00 Euro generell verdächtig? Viele seriöse Händler nutzen den geringen Startpreis schließlich nur als Lockmittel, ohne den Hintergrund einer Straftat.
Der Anwalt des Verurteilten hat Berufung angekündigt. Man darf gespannt sein, ob eine höhere Instanz der Argumentation der Richterin folgen wird.
Ich meine: Das hat doch nichts mit Gerechtigkeit zu tun !______________
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