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Beitrag08.09.2007 um 21:13 (UTC)    
Titel:

hallo,

das lässt sich leider nicht einfach beantworten.
Die Gerichte urteilen da unterschiedlich.

Es gibt da 3 unterschiedliche Gerichtsurteile aus Hamburg,
Düsseldorf und München.

Anfang Februar 2007 hatte das LG Hamburg einen "Hoster" (usenext)
in die Haftung genommen (noch nicht rechtskräftig).

Das LG München I urteilte anders :
Dort hiess es, der Betreiber haftet nicht für illegale Inhalte und wies die geltend gemachten Unterlassungsansprüche zurück.

Das LG Düsseldorf urteilte, für den Host-Provider bestünde umfassende Filterpflicht .

Diese Urteile gingen aber allesamt in die Berufung,
so das man abwarten muss, was insgesamt dabei herauskommt.

Gruss Wolle
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Zuletzt bearbeitet von wolle am 08.09.2007, 22:14, insgesamt einmal bearbeitet
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