hallo,
das lässt sich leider nicht einfach beantworten.
Die Gerichte urteilen da unterschiedlich.
Es gibt da 3 unterschiedliche Gerichtsurteile aus Hamburg,
Düsseldorf und München.
Anfang Februar 2007 hatte das LG Hamburg einen "Hoster" (usenext)
in die Haftung genommen (noch nicht rechtskräftig).
Das LG München I urteilte anders :
Dort hiess es, der Betreiber haftet nicht für illegale Inhalte und wies die geltend gemachten Unterlassungsansprüche zurück.
Das LG Düsseldorf urteilte, für den Host-Provider bestünde umfassende Filterpflicht .
Diese Urteile gingen aber allesamt in die Berufung,
so das man abwarten muss, was insgesamt dabei herauskommt.
Gruss Wolle
______________
[img:d7175f9cca]http://img.webme.com/pic/w/wolle/bu.gif[/img:d7175f9cca] [img:d7175f9cca]http://img.webme.com/pic/g/grafics/supporter.png[/img:d7175f9cca] [img:d7175f9cca]http://img.webme.com/pic/w/wolle/bm.gif[/img:d7175f9cca]