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Beitrag18.11.2008 um 23:04 (UTC)    
Titel: BITTE LESEN! HIER GEHTS UM TIERLEBEN! UNBEDINGT LESEN! DANK

Hallo, bitte kopieren sie dies auf ihre hp. Ich will nicht das jeden Tag 100 Kühe und andre getötet werden! Ich bin extra Vegetarier denn ich interissiere mich für die Tiere!

Tierschutz
"Die Seele des Menschen, und die Seele der Tiere, sind nicht wesentlich unterschieden, sie sind von einerlei Art; die eine erhält mehr Licht, als die andere; allein dies sind nur zufällige Vorteile, die von einer willkührlichen Einrichtung abhängen."
Ausgangslage

Der Jagd liegt eine sehr lange Tradition zugrunde, die ihren Ursprung in der Nahrungsbeschaffung des Menschen hat, aber auch von Zeiten geprägt ist, in denen sie insbesondere dem Adel zum blossen Freizeitvergnügen diente. Heute will sich die Jagd unter dem Aspekt des Naturschutzes und der nachhaltigen Nutzung verstanden wissen, wenngleich sie in der Schweiz noch immer von rund 32'000 Hobby-Jägern mit Leidenschaft betrieben wird.



Idealbild der Stiftung für das Tier im Recht

Das Fangen und Töten von Wildtieren ist weder zeitgemäss noch ethisch vertretbar, weshalb die Jagd nicht mehr betrieben werden sollte. Dies ergibt sich aus folgenden Überlegungen:

1. Wildtiere habe ihre ganz eigene Existenzberechtigung und stehen nicht dem Menschen als beliebige Beutequelle zur Verfügung. Eine ethische Legitimation für das Töten von Tieren kann nur durch den Menschen selbst festgelegt werden, was erhebliche Zweifel an ihrer Objektivität aufkommen lässt.

2. Die Tötung von Tieren ist immer mit einem ethischen Problem verbunden. Sie ist nur dann gerechtfertigt, wenn die damit verbundenen Interessen höher einzustufen sind als das Leben des betroffenen Tieres. Ein solches Interesse könnte grundsätzlich in der Nahrungsgewinnung liegen, diese spielt für die heutige Jagd aber nur noch eine unbedeutende Nebenrolle.

3. Freude am Töten kann kein Ziel unserer Gesellschaft sein und ist dem friedlichen Zusammenleben in keiner Weise förderlich. Jäger jagen eigenen Aussagen gemäss in erster Linie aus Leidenschaft und Freude am Jagen. Das Töten ist dabei nicht nur ein "notwendiges Übel", sondern eines der entscheidenden Momente der Jagdausübung.



Kurzfristig realisierbare Forderungen

In der hegerischen, kontrollierenden Art, wie sie heute betrieben wird, hat sich die Jagd als fester Bestandteil der sozialen Ordnung etabliert. Einer generellen Abschaffung der Jagd steht die Toleranz der Gesellschaft für dieses Tun gegenüber. Nicht zu tolerieren sind aber zumindest gewisse traditionelle Jagdpraktiken:

1. Die Lebensraumeinschränkung ist für die veränderten Bedingungen des Wildes in erheblichem Masse mit verantwortlich. Es ist daher wichtig, bestehende Lebensräume zu sichern und mehr extensiv genutzten, nicht von Wegen und Strassen zerschnittenen Lebensraum für Wildtiere zu schaffen. Damit einhergehend ist zu fordern, vermehrt und besser verteilte jagdfreie Räume nach dem Vorbild des Nationalparks zur Erholung des empfindlichen Gleichgewichts zu schaffen.

2. Der unbestimmte und historisch gewachsene Begriff der Waidgerechtigkeit umschreibt verschiedene Verhaltensregeln bei der Jagd, dient in erster Linie der Gerechtigkeit unter Jagdpartnern und ist mitunter Ehrenkodex. Nur wenige Grundsätze dienen hingegen der Achtung vor dem Mitgeschöpf, einige erweisen sich als für das Wohlbefinden des Tieres nutzlos oder gar schädlich (so etwa im Zusammenhang mit der verspäteten Nachsuche). Es wäre an der Zeit, den Begriff der Waidgerechtigkeit zu überdenken und vermehrt Aspekte des Tierschutzes darin aufzunehmen.

3. Angesichts der erheblichen Anzahl an Jagdunfällen ist die Eignung des einzelnen Jägers zur Jagd regelmässig zu überprüfen. In einigen Kantonen verliert das Jagdpatent seine Gültigkeit bei Nichtausübung der Jagd erst nach zehn Jahren. So ist nicht erstaunlich, dass immer wieder Fälle bekannt werden, in denen Jäger durch ungenügende Übung treffunsicher oder zu nervös sind, den entscheidenden Fangschuss abzugeben. Regelmässige, in kurzen Abständen erfolgende Seh- und Schiesstests auf bewegliche, leblose Gegenstände müssen Vorschrift sein.

4. Der bei der Jagdausübung als selbstverständlich in Kauf genommene "übliche Rahmen" an Fehlschüssen auf Tiere ist zu reduzieren. Bewegungsjagden können nicht toleriert werden, auch des erhöhten Risikos für Unbeteiligte wegen.

5. Eine ethische Legitimation für das Schiessen von Tieren, die eigens dafür gezüchtet und ausgesetzt worden sind, ist kaum zu finden, ganz zu schweigen von der Jagd auf seltene und gefährdete Tierarten, selbst wenn ihr Verschwinden eher den mangelhaften Lebensbedingungen als der Jagd zugeschrieben werden muss.

6. Angeschossene und verletzte Tiere gehören zum normalen Jagdbetrieb. Verstümmelungen ohne direkte Todesfolge können – neben Schmerzen und Angst – indirekt zu einem langsamen Sterben des Tieres führen, das Tage oder sogar Wochen dauern kann. Eine unverzügliche, korrekte Nachsuche – wenn immer möglich mit ausgebildeten Schweisshunden – ist daher ein Muss.

7. Nicht selten werden schlecht ausgebildete Hunde für die Jagd eingesetzt, teilweise sogar Tiere, die überhaupt nur während der Jagd freien Auslauf erhalten. Solche Hunde stellen unter Umständen eine erhebliche Gefahr für das Wild dar. Jagdhunde sind daher korrekt auszubilden – und dies ausschliesslich mittels ethisch verantwortbaren Methoden.


Antworten auf gängige Argumente von Jägerinnen und Jägern

1. Die Jagd gehört seit jeher zum Menschen, sie ist eine uralte Tradition.

Traditionen sind stets von neuem kritisch zu überprüfen und den Wandlungen der Zeit im Bezug auf ethische Werte anzupassen. Diese sind höher zu bewerten als die Erhaltung einer fragwürdigen Kultur.

2. Die durch das Wild verursachten Waldschäden müssen eingedämmt werden.

Die durch Schalenwild (d.h. Dam-, Gems-, Rot- und Schwarzwild) hervorgerufenen, teilweise massiven Verbiss- und Schälschäden, die die natürliche Verjüngung des Waldes behindern, sowie landwirtschaftliche Wildschäden sind Problembereiche, die zwingend Massnahmen erfordern. Ein Grund für die Ausmasse dieser Schäden sind möglicherweise die von Jägern ergriffenen Hegemassnahmen, die zu künstlich überhöhten Tierbeständen führen. Massnahmen wie Zaunbau zum Schutze von Bäumen und anderen Pflanzenarten sind unumgänglich; weitere ethisch verantwortbare Methoden der Prävention sind zu erforschen.

3. Jagd ist angewandter Naturschutz.

Eingriffe in die Natur stellen immer einen Schaden dar. Wo Menschen leben, sind solche Eingriffe allerdings unumgänglich. Durch möglichst schonende Eingriffe kann höchstens eine Schadensminimierung erreicht werden. Allein schon die Tonnen von Blei, die durch die Jagd in die Natur gelangen, sind mit Naturschutz nur schwer in Einklang zu bringen.

4. Jagen ist natürlich.

Die heutige Form der Jagd hat mit der Jagd von Raub- auf Beutetiere oder der ursprünglichen, der Nahrungssuche dienenden Jagd des Menschen, nicht mehr viel gemeinsam. Während bei der ursprünglichen Form rund neun von zehn Versuchen, ein Tier zu erlegen, erfolglos waren, kann die heutige Überlegenheit des Menschen durch hoch entwickelte technische Hilfsmittel nicht mehr als natürlich angesehen werden.

5. Die Abschaffung der Jagd bedeutet enorme Kosten für den Staat.

In der Schweiz sind heute – mit Ausnahme des Kantons Genf – die beiden Jagdsysteme der Patent- bzw. Revierjagd von Bedeutung, die beide mitunter auch als eine gewisse Einnahmequelle der öffentlichen Hand angesehen werden können. Mit Abschaffung der herkömmlichen Jagdsysteme fielen diese Einnahmen weg. Zunehmend erhärtet sich allerdings der von Tierschutzorganisationen sowie einzelnen Biologen gehegte Verdacht, dass Wildschäden zu einem bedeutenden Teil auf die so genannten Hegemassnahmen der Jäger zurückzuführen sind. Insofern würden sich die vom Staat für Waldschäden zu entrichtenden Entschädigungen deutlich reduzieren.
Tierrechte


Ausgangslage

Während man dem Tierschutzgedanken ursprünglich nur deshalb einen Platz im Strafgesetz einräumte, weil Tierquälerei zur Verrohung führen und somit eine Gefahr für die Gesellschaft darstellen kann, hat sich im Laufe der Neuzeit das ethische Bewusstsein entwickelt, dass Tiere um ihrer selbst willen zu schützen sind. Ausfluss dieser Entwicklung sind die heutigen Tierschutzgesetze, die im Allgemeinen gewisse Interessen von Tieren schützen wollen. Die physische und psychische Integrität sowie der generelle Lebensschutz können Gegenstand solcher Interessen sein, die allerdings weitgehend durch die gesellschaftlich tolerierte Tiernutzung begrenzt sind. Im Weiteren gesteht auch die Bundesverfassung heute den Tieren eine kreatürliche Würde zu (Art. 120 Abs. 2 BV). Darüber hinausgehend wird immer häufiger gefordert, dass Tieren eigene durchsetzbare Rechte zugestanden werden.


Idealbild der Stiftung für das Tier im Recht

Tiere sind Rechtssubjekte, die um ihrer selbst Willen existieren und denen eigene Rechte auf Leben sowie physische und psychische Integrität zustehen. Menschliche Interessen (mit Ausnahme der Notwehr) rechtfertigen weder die Tötung noch die Nutzung von Tieren. Folgende Überlegungen führen zu diesem Schluss:

1. Gleiches soll gemäss seiner Gleichheit gleich, Ungleiches gemäss seiner Ungleichheit ungleich bewertet und behandelt werden. Viele Bedürfnisse von Mensch und Tier sind vergleichbar, manche hingegen sind art- oder gar typenspezifisch. Eines ist allen Lebewesen gemeinsam: das Streben nach Leben und Unversehrtheit.

2. Rechte stehen auch Individuen zu, die sie nicht selber durchsetzen können. Sozial Schwächere wie auch Urteilsunfähige können nicht auf ihre Grundrechte verzichten, die wir ihnen aufgrund unserer sozialen Verantwortung zugestehen. Tiere sind eine weitere schutzbedürftige Kategorie, denen wir grundlegende, notfalls zu verteidigende Rechte garantieren müssen.

3. Die konsequente Schlechterstellung von Tieren kann als eine der letzten Diskriminierungsformen der menschlichen Geschichte angesehen werden. Frühere Formen der Diskriminierung, so z.B. die Unterscheidung in verschiedene menschliche Rassen und die damit verbundene Sklaverei, waren zu ihrer Zeit ebenso selbstverständliche Bestandteile der Gesellschaft wie heute der für die Tierausbeutung verantwortliche Speziesismus. Auch hier sind Veränderungen der Sozialstruktur notwendig, die sich durch ein allgemeines gesellschaftliches Umdenken ergeben.


Kurzfristig realisierbare Forderungen

Tieren grundlegende Rechte zuzugestehen, ohne diese durch die kommerzielle Tiernutzung zu begrenzen, erscheint in der heutigen stark wirtschaftlich orientierten und global ausgerichteten Gesellschaft aussichtslos. Aus der intensiven Nutzung von Tieren resultiert ein vielfältiger Ertrag, auf den heute kaum jemand verzichten will. Folgende Forderungen sind innerhalb dieses Rahmens jedoch dringend umzusetzen:

1. Seit April 2003 sind Tiere in der Schweiz auch in juristischer Hinsicht keine Sachen mehr (Art. 641a ZGB), womit sachenrechtliche Regelungen nur noch soweit Anwendung finden, wie keine besonderen Vorschriften für Tiere bestehen. Uneinig ist man sich indessen darüber, ob Tieren dadurch eine eigene Rechtsstellung zugewiesen oder ob sie bloss vom Sachstatus losgelöst wurden. Letzteres würde bedeuten, dass Tiere irgendwo im rechtsleeren Raum stehen, soweit keine spezifischen Tier- oder Sachregelungen anwendbar sind. Diese Rechtsunsicherheit wird von Tiernutzern, Tierschutz und Justiz unterschiedlich ausgelegt. Einer Vereinheitlichung in der Strafpraxis dienlich wäre die konkrete Zuordnung zu einer eigenen Tierkategorie.

2. Obwohl Tiere Rechtsobjekte – und keine Personen – darstellen, müssen ihre Anliegen und die ihnen implizit zugestandenen Rechte der Tierschutzgesetzgebung wahrgenommen werden können. Nicht durchsetzbare Rechte sind faktisch inexistent. Da Tiere dies naturgemäss nicht selber bewältigen können, brauchen sie eine Vertretung, die ausschliesslich in ihrem Sinne handelt und nicht in Interessenkonflikte geraten kann. Eine Tieranwaltschaft nach Zürcher Vorbild könnte diesem dringenden Bedürfnis Abhilfe schaffen.

3. Juristischen Personen wird Rechtsfähigkeit zuerkannt. Obwohl es sich hierbei um künstliche Konstrukte handelt, werden sie rechtlich besser gestellt als empfindungsfähige Tiere. Künftig sind solche Überlegungen in die Diskussion um die Tierrechte miteinzubeziehen. So sollte Tieren beispielsweise analog juristischen Personen eine Parteifähigkeit zugesprochen werden.

4. Zumindest gewisse wirbellose Tiere verfügen aufgrund ihres Nervensystems über Empfindungsfähigkeit. Die Grenze des rechtlichen Status darf somit nicht nach dem Kriterium festgelegt werden, ob ein Tier mit einem Skelett ausgestattet ist oder nicht. Vielmehr müssen Rechte nicht nur für Wirbel-, sondern grundsätzlich für alle Tiere gelten, wobei Ausnahmen vorgesehen werden dürfen.

5. Erfahrungsgemäss wird die Missachtung tierschutzgesetzlicher Vorschriften in vielen Kantonen nur ungenügend sanktioniert. Einstellungsverfügungen, Freisprüche oder auffallend geringe Strafen bilden die Regel. Der Durchsetzung tierlicher Anliegen muss dringend mehr Nachachtung verschafft werden. Dabei ist etwa an bessere Vollzugsstrukturen im Bereich Tierschutz sowie an gezielte Aus- und Weiterbildung der VollzugsbeamtInnen zu denken.

6. In gewissem Masse sind Tierinteressen keine Frage der persönlichen Anschauung, sondern eigentliche Tierrechte und daher – ähnlich Menschenrechten – allgemeingültig. Sie müssen entsprechend kommuniziert werden und sollten sich aus der öffentlichen Diskussion in Gesetz und Politik niederschlagen.

7. Tierschutzgesetz und –verordnung legen zur Hauptsache minimale Anforderungen an Haltung, Umgang und Nutzung von Tieren fest. Mit ihrer Einhaltung ist Tiergerechtheit jedoch nicht garantiert. Moralische Postulate zur Respektierung tierlicher Interessen oder Rechte gebieten weitergehenden Schutz, den es durch öffentliche Institutionen vorzuleben gilt.


Antworten auf gängige Argumente von Menschen, die Tieren keinen weitgehenden Rechtsschutz einräumen

1. Tiere wurden schon immer genutzt; dies ist natürlich und Bestandteil der menschlichen Kultur.

Der geschichtlich weit zurückreichende Brauch, Tiere zu menschlichen Zwecken zu nutzen, ist kein Hinweis auf seine objektive "Richtigkeit". In der Vergangenheit wurden unzählige Traditionen und Bräuche, die über lange Zeiträume hinweg bestanden haben, letztlich als verwerflich und "falsch" erachtet und daher eingestellt. Ausschlaggebend ist das jeweilige Denkmuster der Gesellschaft. Die konventionelle Art und Weise der industrialisierten Tiernutzung kann längst nicht mehr als „natürlich“ bezeichnet werden. Vielmehr wird “natürlich“ hier mit "selbstverständlich" verwechselt.

2. Es ist nichts Verwerfliches, die eigene Spezies den übrigen vorzuziehen. Dies ist das Gesetz der Natur; sozial lebende Tiere tun dies auch.

Der Mensch betont gerne seine Sonderstellung innerhalb der Natur und beurteilt Verhaltensweisen von Tieren abwertend als "bestialisch". Es ist allerdings inkonsequent, sich beliebig zur Rechtfertigung eines Tuns auf die Stufe des "vernunftunbegabten" Tieres zu stellen und dessen Verhalten als Vorbild zu nehmen. Die Natur kennt keine Moral. Für den Menschen hat sich diese hingegen bewährt, sodass sie sich nicht nur auf die eigenen Reihen beschränken, sondern auch Tiere und Umwelt mit einbeziehen sollte.

3. Wo würde es enden, wenn wir Tieren fundamentale Rechte zugestehen würden und sie dadurch nicht mehr nutzen dürften?

Tieren fundamentale Rechte im Sinne beispielsweise eines weitgehend unantastbaren Lebensschutzes zuzugestehen, kann nur durch ein gesellschaftliches Umdenken geschehen. Dies ist ein schrittweiser Prozess, wie er in der Geschichte immer wieder stattgefunden hat. Er ist daher weder unrealistisch noch gefährlich, sondern verändert unsere Gesellschaft in eine moralisch förderliche Richtung. Ein generelles Tiernutzungsverbot ist damit noch nicht begründet, sofern der psychischen und physischen Integrität und dem Schutz des Lebens der genutzten Tiere Rechnung getragen wird.

4. Durch Forderungen, Tieren durchsetzbare Rechte einzuräumen, findet eine Vermenschlichung der Tierwelt statt.

Tiere sollen nicht als Menschen, sondern als Tiere und somit als Lebewesen mit eigenen Ansprüchen wahrgenommen werden. Eine Vermenschlichung ist keineswegs Ziel dieser Bemühungen. Die Stellung des Menschen als über allem stehenden Lebewesen mit alleiniger Verfügungsgewalt sollte jedoch kritisch überdacht und nötigenfalls relativiert werden.

5. Menschen sind wichtiger als Tiere.

Werturteile sind stets subjektiv. So ist das eigene Kind in den Augen der Mutter wichtiger als ein fremdes, der Mitbürger in der Regel wichtiger als der Fremde und eben der Mensch wichtiger als das Tier. Vom Standpunkt des Tieres aus gesehen kommt seinem eigenen Leben oder dem seiner Jungen höchste Priorität zu, wenngleich es diese Unterscheidung möglicherweise nicht bewusst, sondern instinktiv trifft. Da wir Menschen aber über die Fähigkeit verfügen, uns in andere hineinzuversetzen, ist es unsere moralische Pflicht, nicht allein von unserem Standpunkt auszugehen. Vielmehr müssen wir die Sichtweise anderer in unsere Wertung miteinbeziehen.
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Beitrag18.11.2008 um 23:14 (UTC)    
Titel:

ach nöö, nicht schon wieder. erst waren es robben, nun die kühe.

warum machst du es dann nicht auf deine hp?

warum machst du nicht eine quellenangabe wo du den text kopiert hast?

gruss gringo
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Zuletzt bearbeitet von 6p-iceblue am 19.11.2008, 00:15, insgesamt einmal bearbeitet
Beitrag18.11.2008 um 23:44 (UTC)    
Titel:

Ich hoffe auch, dass wir hier nicht den gesamten Tierbestand der Erde durchgehen werden.

Seht das nicht falsch, ich bin ebenso Tierfreund.
Beitrag19.11.2008 um 08:00 (UTC)    
Titel:

Finde die Texte eigentlich ganz okay, werde vielleicht (wenn Platz ist auch einmal einen davon auf meine Seite stellen), finde es gut, dass du dich so für die Tiere enstezt.
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