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Beitrag14.01.2009 um 10:12 (UTC)    
Titel: Geld verdienen mit Hilfe der HP???

Hallo, ich hab da mal ne Frage.

Darf man hier über eine HP Geld verdienen? Wenn ja, auf was muss ich denn dabei achten????????

Es soll eine HP für meine Oma werden, die gerne ihre Sachen verkaufen würde.

Danke strickmaus
Beitrag14.01.2009 um 10:17 (UTC)    
Titel:

Also dagegen spricht nichts, nur ein ausführliches Impressum da man da absieht das ein Kommerz. gebrauch ist.
Weiss nicht wie es bei den Ämtern ist, da jeder einen Freibetrag hat im Jahr, was er zusätzlich verdienen darf.

Gruß

Star
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Beitrag14.01.2009 um 10:18 (UTC)    
Titel:

Glaub wenn du ne Steuernummer beantragst dann im ersten Jahr 17500 Steuerfreu und ab dem zweiten ´bis 50000. SO ist es bei mir


Zuletzt bearbeitet von nutzmich am 14.01.2009, 11:18, insgesamt einmal bearbeitet
Beitrag14.01.2009 um 10:20 (UTC)    
Titel:

Qwatsch man muss keine Steuernummer beantragen für ein paar Sachen, weil d.h das sie sich für vll 5 - 8 Spielzeuge Selbstständig macht das ist unsinn. ^^
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Beitrag14.01.2009 um 10:20 (UTC)    
Titel:

nutzmich hat Folgendes geschrieben:
Glaub wenn du ne Steuernummer beantragst dann im ersten Jahr 17500 Steuerfreu und ab dem zweiten ´bis 50000. SO ist es bei mir


Das betrifft aber nur die Einkommensteuer. Umsatzsteuerpflichtig ist man ab dem ersten Cent Einnahme bei Selbständigkeit!
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Wir leben alle unter dem selben Himmel, aber wir haben nicht alle den selben Horizont. - Konrad Adenauer

Beitrag14.01.2009 um 10:21 (UTC)    
Titel:

Hier greift eher der Freibetrag ein, diesen erfährt man bei dem zuständigen Finanzamt glaub es war nur ein bescheid geben das man etwas dazu verdient ist man nicht über diesen Betrag bleibt es Steuerfrei.
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Beitrag14.01.2009 um 10:25 (UTC)    
Titel:

tanjaswebsite hat Folgendes geschrieben:
nutzmich hat Folgendes geschrieben:
Glaub wenn du ne Steuernummer beantragst dann im ersten Jahr 17500 Steuerfreu und ab dem zweiten ´bis 50000. SO ist es bei mir


Das betrifft aber nur die Einkommensteuer. Umsatzsteuerpflichtig ist man ab dem ersten Cent Einnahme bei Selbständigkeit!


Und wer ist dafür zuständig?(Müsste ich mal wissen) Ich hab auch erst angefangen und Steuern zahlt man eh schon zuhauf.
Beitrag14.01.2009 um 10:30 (UTC)    
Titel:

Freibetrag

Wird ein Freibetrag gewährt, kommt es zur Freistellung eines Geldbetrags von der Besteuerung. Nur der den Freibetrag übersteigende Betrag unterliegt der Besteuerung. Vom Freibetrag ist die Freigrenze anzugrenzen. Denn bei Überschreitung der Freigrenze kommt es zur Besteuerung des gesamten Betrages.

Freibeträge werden unter anderem zur Abmilderung der Steuerprogression gewährt. Aber auch bei Lebensumständen die für den Steuerpflichtigen mit hohen Ausgaben verbunden sind, werden Freibeträge berücksichtigt. Freibeträge werden im Einkommensteuergesetz, im Erbschaftsteuergesetz aber auch im Gewerbesteuergesetz und Körperschaftsteuergesetz sowie im Rahmen der Lohnsteuerveranlagung gewährt. Einige bedeutende Freibeträge sind:

* Freibetrag bei Zahlung einer Abfindung
* Ausbildungsfreibetrag
* Betreuungsfreibetrag
* Geburt- und Heiratsbeihilfe
* Grundfreibetrag
* Haushaltsfreibetrag
* Kinderfreibetrag
* Land- und Forstwirtschaftlicher Freibetrag
* Rabattfreibetrag
* Sparerfreibetrag
* Versorgungsfreibetrag
* Freibetrag bei der unentgeltlichen Übertragung (Schenkung/ Erbfall) von Betriebsvermögen
* Freibetrag für Bestattungskosten
* Freibeträge bei Erbschaft oder Schenkung
* Freibetrag bei Festsetzung der Gewerbesteuer bzw. der Körperschaftsteuer
* Freibetrag für Veräußerungsgewinne

Quelle: http://www.steuerlexikon-online.de/Freibetrag.html

Weitere Quellen / Ähnliche Themen

http://www.studis-online.de/Fragen-Brett/read.php?4,165892,page=4

http://www.parents.at/forum/archive/index.php/t-254673.html
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Beitrag14.01.2009 um 10:30 (UTC)    
Titel:

nutzmich hat Folgendes geschrieben:
tanjaswebsite hat Folgendes geschrieben:
nutzmich hat Folgendes geschrieben:
Glaub wenn du ne Steuernummer beantragst dann im ersten Jahr 17500 Steuerfreu und ab dem zweiten ´bis 50000. SO ist es bei mir


Das betrifft aber nur die Einkommensteuer. Umsatzsteuerpflichtig ist man ab dem ersten Cent Einnahme bei Selbständigkeit!


Und wer ist dafür zuständig?(Müsste ich mal wissen) Ich hab auch erst angefangen und Steuern zahlt man eh schon zuhauf.


Dein Finanzamt ist dafür zuständig, es kann Dir genaue Angaben machen. Prinzipiell - und das wird leider viel zu oft gemacht - dürfen diese beiden Steuerarten "Einkommensteuer" und "Umsatzsteuer" nicht in einen Topf geworfen werden. Umsatzsteuerpflichtig ist man allerdings nur dann, wenn man auch die Mehrwersteuer einnimmt. Man kann es beantragen unter bestimmten Voraussetzungen (hängt mit der Höhe des Einkommens zusammen), daß man nicht umsatzsteuerpflichtig ist. Dann wird die Mehrwersteuer auch nicht auf den Rechnungen ausgewiesen und somit muß sie auch nicht abgeführt werden, da hat Paderstar schon recht.

Aber das muß als Zusatz auf der Rechnung angegeben werden "umsatzsteuerbefreit nach § xyz" und diese "Befreiung" muß auch vorher beim Finanzamt beantragt werden.

Grüßle
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Beitrag14.01.2009 um 10:35 (UTC)    
Titel:

richtig, aber glaub nicht das man sich für ein paar sachen sofort selbstständig machen muss da stecken mehr kosten hinter als einnahmen.
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Beitrag14.01.2009 um 10:41 (UTC)    
Titel:

Hier mal was zum Nachschlagen:

http://bundesrecht.juris.de/ustg_1980/__19.html

Einkommesteuer fällt immer an.
Umsatzsteuer muss man als sogenannter Kleinunternehmer nicht abführen, wenn man als Kleinunternehmer beim Finanzamt angemeldet ist.

Ein Gewerbe, und ist es noch so klein, muss angemeldet werden.
Beitrag14.01.2009 um 10:45 (UTC)    
Titel:

Da würde ich erst nachfragen, den wen ich zb. meine Maus verkaufe muss ich mich nicht Selbstständig machen das ist Fakt, Finanzamt fragen die wissen es bevor wir uns hier zuschmeißen mit Paragrafen. Mr. Green
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Beitrag14.01.2009 um 10:55 (UTC)    
Titel:

Ja das beste ist ich habe denen meine Unterlagen( Konzept, Vorstellung,Idee,Umsetzung) zugesendet. auch telefoniert aber noch nichts erhalten.

Das Arbeitsamt will eine Steuernummer von mir und ich brauche für das Finanzamt eine bestätigung vom Arbeitsamt das die wissen das ich eine selbstständige Tätigkeit ausüben wil, da überschneidet sich wieder die Bürokratie
Beitrag14.01.2009 um 11:09 (UTC)    
Titel:

Bei dem Amt dauert das sobald du die Erteilung deines Gewerbes hasst darfst du schon los legen auch wenn deine Steuernummer noch nicht da ist, da gibt es eh immer differenzen bis das ankommt.

Meistens ist es immer so du musst rennen, andere lassen sich Zeit.
Motto neugeschrieben zum Jahres anfang 2009 wie jedes Jahr. Mr. Green
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Beitrag14.01.2009 um 12:23 (UTC)    
Titel:

Wenn Deine Oma Sachen herstellt, z.B. Gehäkeltes o.ä. , dann muß sie sich auf alle Fälle auch einen Gewerbeschein besorgen. Wer Sachen herstellt zum Verkauf, der handelt gewerblich. Ist bei mir ja auch so.
Am besten Kleingewerbe anmelden. Und auf der HP ein Impressum haben.
Wie es bei gebrauchten Artikeln aus dem Privathaushalt aussieht weiß ich nicht.
Da denke ich, kommt es auf die Menge an, wie bei Ebay.
LG Conny
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