Das Foto eines fremden Fotografen von einer Skulptur von Karl dem Großen im Stadtpark darf nicht deshalb ohne Erlaubnis veröffentlicht werden, weil der Kaiser älter als siebzig Jahre ist.
Der Fotograf hat dem Motiv seinen Stempel aufgedrückt, weil er vielleicht besonders raffinierte Lichtverhältnisse genutzt hat.
Er muss gefragt werden. In der Regel wird eine Erlaubnis zur Veröffentlichung gern erteilt, weil der Betroffene sich geschmeichelt fühlt, gefragt worden zu sein. Bei gewerblicher Nutzung will er allerdings Kohle sehen.
Zuletzt bearbeitet von engelberthellenbergedorferstrasse10521029hamburg am 27.10.2006, 16:28, insgesamt 2-mal bearbeitet
Richtig: Urheber von Fotos ist immer der Fotograf.
das wäre sogar der fall, wenn ihr von Euch Passbilder machen lasst
und dafür bezahlt.
Rechtlich gesehen bleibt der Fotograf der Urheber. ______________ Fragen bitte an http://find-templates.de.tl
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