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Beitrag17.04.2009 um 13:54 (UTC)    
Titel: legal?

Ist es legal wenn man sich fernsehsendungen ausm internet läd?

und manchmal werden ja auch ältere kinofilme gesendet
kann man die irgendwo runterladen bzw. ist das legal?

wenn illegal
wie kann man dann noch an solche filme kommen wenns die nirgends mehr gibt
Beitrag17.04.2009 um 13:55 (UTC)    
Titel:

nein das ist nicht legal da die rechte beim sender liegen
______________
Genieß dein Leben in vollen Zügen denn du lebst nur einmal. ^^
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Beitrag17.04.2009 um 13:58 (UTC)    
Titel:

legal ist es:
- wenn der sender ein stream ausdrücklich erlaubt
- die filme nicht mehr auf dem "normalen" weg (darunter auch ebay und co) kaufbar sind
trotzalledem: ich kann nur empfehlen, von sowas die finger zu lassen
Beitrag19.04.2009 um 18:16 (UTC)    
Titel:

Zudem kannst du auf kino.to Filme und Sendungen anschauen, der Download ist aber illegal und schließ nie und nimmer ein Abo ab!!!!

Wer sagt, die Seite ist Illegal, der hat recht, aber die Sachen dort online anzuschauen nicht, man kann nur die Betreober der Website anklagen.
Kam letztens bei Galileo
Beitrag19.04.2009 um 18:36 (UTC)    
Titel:

hi,

es kann sein das das bloße anschauen auf der seite nicht strafbar ist, aber das herunterladen schon.
Da der Browser aber alle Videos zwischen speichert, sind wir wieder bei herunterladen.

Das Urheberrecht verlischt aber so weit ich weiß 70 Jahren nach dem Tod des Urheberrs.

Website des Justinzministeriums hat Folgendes geschrieben:

Das Urheberrecht erlischt siebzig Jahre nach dem Tode des Urhebers.
http://bundesrecht.juris.de/urhg/__64.html

Website des Justinzministeriums hat Folgendes geschrieben:
(1) Steht das Urheberrecht mehreren Miturhebern (§ 8) zu, so erlischt es siebzig Jahre nach dem Tode des längstlebenden Miturhebers.
(2) Bei Filmwerken und Werken, die ähnlich wie Filmwerke hergestellt werden, erlischt das Urheberrecht siebzig Jahre nach dem Tod des Längstlebenden der folgenden Personen: Hauptregisseur, Urheber des Drehbuchs, Urheber der Dialoge, Komponist der für das betreffende Filmwerk komponierten Musik.
http://bundesrecht.juris.de/urhg/__65.html
Beitrag19.04.2009 um 18:41 (UTC)    
Titel:

Merk dir eins:
Nie laufende Kinofilme, egal woher
______________
Ich werde im Forum bleiben, meine seiten werden allerdings gelöscht
Beitrag19.04.2009 um 19:10 (UTC)    
Titel:

doch keine laufenden
vielleicht kennt jemand house of wax und denn wollt ich haben aber weiß nicht wo ich den kaufen könnt oder so
Beitrag20.04.2009 um 16:03 (UTC)    
Titel:

Die Legalität ist eine lustige Angelegenheit finde ich Mr. Green Vor allem, weil es verdammt viele Lücken im Gesetz gibt. So gibt es das auch bei den Videos und Liedern.

Songs (nicht ganz so passend zum Thema, aber ich erwähne es trotzdem mal):

Das Herunterladen von Liedern (beispielsweise Youtube, MyVideo) ist LEGAL. Es ist vollständig legal. Sofern es für die Eigennutzung ist. Da kommt auch schon die erste Lücke. Ein weiteres Gesetz besagt, du darfst deinen Freunden deine Lieder weitergeben, ohne Geld dafür zu verlangen. Das bedeutet, du kannst Lieder von Youtube herunterladen und obwohl es heißt, dass es nur für sich selbst ist, darfst du die Lieder deinen Freunden geben oder sogar für sie herunterladen. Warum? Ganz einfach. Das Urheberrecht Problem hast nämlich nicht du, sondern die, die das Lied hochgeladen haben und die Plattform. Viele haben sicherlich mitbekommen, dass Youtube und die GEMA derzeit ein bisschen streiten, was das betrifft. Youtube zahlt nämlich GEMA und legalisiert es uns somit sogar noch mehr Wink

Videos:

Einer schrieb, dass die Videos auf dem PC gespeichert werden. Das stimmt zum Teil nicht. Auf Seiten, bei denen ein Stream vorhanden ist, wird das Video NICHT auf dem PC gespeichert. Viele von euch kennen kino.to. Für UNS ist es vollkommen LEGAL, weil man uns nicht nachweisen kann, dass dort geschaut wird, weil eben alles über einen Stream läuft. Es wird nichts gespeichert. Wer sich ein bisschen mit dem PC auskennt, der kann sich ja mal ein Video anschauen und dann im PC rumkramen (beispielsweise Temporärer Ordner oder so). Der wird merken, dass gar nichts gespeichert wurde. Dann geht mal zu Youtube, schaut euch ein Video an und ihr werdet im Temporären Ordner die Videos wieder entdecken (flv Dateien). Wenn ihr also auf Seiten unterwegs seit, auf der gestreamt wird, kann man euch nichts anhaben. In dem Fall trifft es nur die Uploader und die Betreiber. Noch einmal kurz zu kino.to. Diese Seite ist sogar schon bei Behörden etc. bekannt, konnte aber noch nicht gesperrt werden, weil es nur eine Listenpage ist und die Video nicht bei denen sind.


Also wie ihr seht, ist es nicht gleich verboten. Man sollte sich (so wie er es getan hat), sich informieren und man wird sehen, dass es Lücken im Gesetz gibt, die einem das legalisieren Wink
______________
LG André

GMMTS.de
Beitrag20.04.2009 um 16:21 (UTC)    
Titel:

Seit 2008 ist es auch Illegal, illegal gehostete Werke runterzuladen! Nicht nur uploaden!!!

Und merkt, unwissenheit schützt ncith vor strafe!
______________
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Beitrag20.04.2009 um 18:11 (UTC)    
Titel:

andybabe27 hat Folgendes geschrieben:
Youtube zahlt nämlich GEMA und legalisiert es uns somit sogar noch mehr Wink

Da direkt: http://www.e-recht24.de/news/urheberrecht/1167.html
Schon seit ende März nicht mehr.


Neue Regelungen zum Urheberrecht seit 2008:
http://www.e-recht24.de/news/urheberrecht/690.html
Zitat:
1. Erhalt der Privatkopie
Die private Kopie nicht kopiergeschützter Werke bleibt weiterhin, auch in digitaler Form, erlaubt.
[...]
Wenn für den Nutzer einer Peer-to-Peer-Tauschbörse offensichtlich ist, dass es sich bei dem angebotenen Film oder Musikstück um ein rechtswidriges Angebot im Internet handelt – z. B. weil klar ist, dass kein privater Internetnutzer die Rechte zum Angebot eines aktuellen Kinofilms im Internet besitzt –, darf er keine Privatkopie davon herstellen.
[...]
Die zulässige Privatkopie findet dort ihre Grenze, wo Kopierschutzmaßnahmen eingesetzt werden.
[...]
Es gibt kein „Recht auf Privatkopie“ zu Lasten des Rechtsinhabers. Dies ließe sich auch nicht aus den Grundrechten herleiten: Eine Privatkopie schafft keinen Zugang zu neuen Informationen, sondern verdoppelt lediglich die bereits bekannten.



Stimmt, informiert sollte man sein Rolling Eyes
Und die meiste Musik oder auch Filme, die auf Youtube hochgeladen sind, unterliegen jenem Schutz und dürfen somit auch nicht runtergeladen werden.
Vielleicht einmal für jene, die esnoch nicht kennen, komplett durchlesen.

Hier noch einmal der Link:
http://www.e-recht24.de/news/urheberrecht/690.html
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Beitrag20.04.2009 um 18:28 (UTC)    
Titel:

bei msn kann man seit neuem filme (alte) legal schauen Wink
Beitrag20.04.2009 um 19:48 (UTC)    
Titel:

Ja, wie du schon sagtest, alte Filme, weil da die Lizenzen günstiger sind ^^

@Asgar: Dass Youtube derzeit keine GEMA zahlt, ist mir klar. Das habe ich mitbekommen, aber die sind ja am Diskutieren, damit Youtube wieder GEMA zahlt.

Dass man von Youtube keine Lieder runterladen darf (so wie du geschrieben hast). Ist mir neu, weil überall im Netz findet man nur die Info, dass es völlig legal ist, Lieder bei Youtube herunterzuladen. Muss mich da wohl mal wieder informieren.
______________
LG André

GMMTS.de
Beitrag20.04.2009 um 20:40 (UTC)    
Titel:

Überall im Netz?
Ich habe nun in mehreren foren nun darüber diskutiert.

Und wenn ich danach suche, ist jene Frage sehr aktuell, ob es nun legal ist oder nicht.
Das tolle ist, viele Begründen es noch nach dem alten Downloadgesetz.
Daher findet man viele solcher Informationen.

Das Downloadgesetz wurde zu 2008 verschärft, da das alte eben veraltet war. Die Musikindustrie macht dadurch riesen Verluste, das bisschen, was die GEMA bekommt ist kein Schadensersatz.
Auch, wenn der Verlust relativ klein ist, wenn man noch schaut, was die überhaupt verdienen. Dennoch ist ees ein großer Geschäftsschaden.

Diese SChädigung sollte unterbunden werden, worauf das Gesetz erneuert wurde.
Es werden viele alte Gesetze erneuert, so wird auch das Datenschutzgesetz usw. stark überarbeitet, damit sowas nicht so schnell publiziert werden kann.


Eine Merkregel kann man sich machen:
Alles, womit zur Zeit viel Geld verdient wird, ob nun Musik von berühmten Künstlern oder Filme aus Kinos etc, sollte man in keiner Art und Weise herunterladen. Sobald das Urheberrecht "ungültig" bzw. erloschen ist, darf das Material frei verwendet werden, wenn es sonst keiner Lizens mehr untersteht. Denn auch nach dem Tod des Urhebers, können die Nutzungslizenzen noch in andere Hände geraten sein. Entspricht zwar nicht dem Urheberrecht, aber einem Nutzungsrecht, soweit ich weiß.
Also immer informieren. Meistens jedoch sind jene frei.


Das einmalige Anschauen eines Videos bei Youtube darf eigentlich nciht illegal sein. Das herunterladen passiert ohne eine gesonderte Zustimmung. Man lädt herunter, ohne es zu wissen.
Ein wiederholtes Anschauen hat aber wieder den Anlass der geschäftsschädigung, da man den Kauf bewusst meidet und die illegalen Medien unterstützt. Wiederholtes Anschauen kann natürlich überprüft werden.
Jene behauptung aufgrund von Youtube ist nun aber nur ein These von mir, die ich momentan ungerne überprüfe, da ich im Urlaub bin und nur gelegentlich reinschaue.

Vielleicht schaut für meine These nochtmal jemand für mich bei erecht24 nach? Mr. Green
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Beitrag20.04.2009 um 20:47 (UTC)    
Titel:

Mal ein Hinweis zu Youtube:

Bei Youtube gibt es keine Lieder zum Runterladen, sondern nur Videos, die mit Musik unterlegt sind. Derzeit sieht die rechtliche Lage so aus: Privatvideos dürfen mit jeglicher Musik unterlegt werden und bei Youtube raufgeladen werden. Und solange die Videos bei Youtube hochgeladen sind, ist auch die Musik legal. Ob das Video ansich legal ist, steht auf einem anderen Blatt.

Aber über eines sollte man sich klar sein: Wer ein Video von Youtube auf seiner Seite einstellt, der haftet auch dafür, weil das Video nicht nur verlinkt wird, sondern per Code eingebunden wird und somit Bestandteil der HP ist. Hier greift kein Disclaimer, der sich von rechtswidrigen Inhalten distanziert.

Grundsätzlich ist die Musik eines Videos nur in Verbindung mit dem Video legal, da Youtube GEMA bezahlt bzw. bisher bezahlt hat. Wer also ein Video auf seiner Seite einbindet und anschließend auf 1x1 px verkleinert, der hat ein Problem.

Youtube hat - was das Kopieren von Musik angeht - eine Sonderstellung, da eben bisher GEMA bezahlt wurde. Jegliche Form von Musik ist allerdings IMMER an das hinterlegte Video gekoppelt und darf ohne dieses weder auf der HP eingestellt werden noch sonst irgendwie verbreitet werden.

Promotionvideos von Musiklabeln auf der Seite einzubinden, ist grundsätzlich nicht erlaubt, selbst wenn sie durch eine Firma wie BMG bei Youtube ganz legal hochgeladen wurden.

War zwar auch ein bißchen OT zu diesen Thread, ist aber für das allgemeine Verständnis gedacht, daß es bei Youtube eben keine kostenlose Musik gibt, sondern ausschließlich Videos, die mit Musik hinterlegt sein dürfen.

Grüßle, Tanja
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Wir leben alle unter dem selben Himmel, aber wir haben nicht alle den selben Horizont. - Konrad Adenauer

Beitrag20.04.2009 um 20:52 (UTC)    
Titel:

tanjaswebsite hat Folgendes geschrieben:
Privatvideos dürfen mit jeglicher Musik unterlegt werden und bei Youtube raufgeladen werden.


Dafür hab ich jetzt spontan auch keine rechtliche Quelle für..
Aber ich hatte mal ein Lied gesucht. Habe ein Privatvideo gefunden, wo Youtube die Tonspur draus gelöscht hat, weil die Musi,, die dazu verwendet wurde, urheberrechtlich geschützt war.

Daher war nurnoch das video ohne Ton zu sehen.
Kann ich leider nicht mehr finden, da ich nicht mehr weiß, wonach ich damals gesucht hatte. Ist aber auch nicht all zu lange her.


Man veröffentlicht Musik auch, wenn es in einem Video ist. Und eine Veröffentlichung eines solchen Videos wäre auch eine Veröffentlichung eines urheberrechtlich geschütztem Materials.
Meine These wird mir persönlich durch meine oben geschilderte Erfahrung bestätigt.
Aber wie gesagt, persönliche Erfahrungen, die mich dass erschließen lassen. Dennoch begründet.
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