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Beitrag14.08.2009 um 17:30 (UTC)    
Titel: Internetrecht und Copyright

Ok, ich habe mich mal umgesehen in den Unzähligen HPBK-Seiten und habe ein paar Kuriosiäten gefunden. Ich möchte mal nur Klarheit schaffen und vorallem für neue User aufzählen was man darf und was nicht.

Copyright

Vorab möchte ich mal euch über das Copyright aufklären (alt gedrückthalten und 0169 eingeben).
Das © diehnt da zu Geistiges Eigentum zu schützen und zwar in Amerika und hat absolut nichts mit den Deutschen Urrheberrecht zu tun, allerdings wird das © auch in deuschland von Webmastern gerne verwendet.

ACHTUNG WENN DAS ©-ZEICHEN FEHLT, HEISST DASS NICHT DAS DIE HPBK SEITE NICHT URRHEBERRECHTLICH GESCHÜTZT IST!!

Das © Zeichen hat in Deutschland also nicht wirklich eine Bedeutung

Die Seiten fallen also unter das Deutsche Urheberrecht auch wenn der User in der Schweiz oder Östereich sitzt.

Das Deutsche Urrheberrecht besagt das der Urheber des Werkes das Urrheberrecht bekommt. Also selbst wenn jemand anderes für deine Seite perönlich ein Design angefertigt hat liegt das Urheberrecht bei ihm. Unter das Urheberrecht fallen Werke der Literatur, Wissenschaft, Musik, Kunst und Filme. Nicht urrheberrechtlich geschützt sind:
*Schnappschüsse
*Urlaubsfotos
(Liste wird erweitert)

Sobald du einen Text im Internet veröffentlichst den du selber geschrieben hast fällt dir das Urheberrecht zu. Die Werke müssen in Deutschland nicht extra angemeldet werden.

Was ich ganz Interessant gefunden habe ist, dass es im Moment Trend ist auf HPBK- Seiten mit Strafrechtlichen Verfolgungen zu Drohen. Liebe User, kein HPBK-User würde gegen jemand anderes Strafrechtlich vorgehen.
Das wäre zu teuer und würde sich wegen eines Fotos etc. nicht lohnen. Das heiss aber nicht das man jetzt einfach Texte und Bilder kopieren soll, denn das ist und bleibt Verboten. Aber es kann zu abmahnungen kommen die schnell mal mehrere Tausend-Euro kosten.

Lizenfreie Bilder gibt es hier

http://www.sxc.hu/
http://www.pixelio.de/


Impressum


Zitat:

Der Gesetzesentwurf vom 19. April 2005 enthält eine allgemeine Impressumspflicht auch für nichtkommerzielle Angebote.

Was heisst das, ganz einfach auf jeder Internetseite sollte ein Impressum angegeben sein, auch für Seiten die vor 2005 enstanden sind.

Zitat:
"nichtkomerziell" heißt nicht automatisch plötzlich "alle".
Es heißt nur, dass man nicht unbedingt was verdienen muss, um ein Impressum zu betreiben.

Gästebuch, Blog, Forum reicht aus, damit man eines machen muss - in vielen Fällen muss also wirklich ein Impressum vorhanden sein.
Denn bei jornalistisch-redaktionellen Texten und/oder Texten, die eine Meinung verbreiten muss man ein Impressum mit angeben. Diese Texte können in Foren und Gästebüchern von den Besuchern gemacht werden und zählen somit offiziell als Teil der Homepage, als Inhalt. Daher muss man sich damit absichern.

von AsgarSerran. Danke ein Fehler ist beseitigt.


Was gehört in ein Impressum?
Vor-nachnamen
Namen und Adresse
e-Mail Adresse

Wird die Seite kommerziel betrieben (von einer Firma) muss noch folgendes stehen:
das Handelsregister, Vereinsregister, Partnerschaftsregister oder Genossenschaftsregister
in Fällen, in denen sie eine Umsatzsteueridentifikationsnummer nach § 27a des Umsatzsteuergesetzes oder eine Wirtschafts-Identifikationsnummer

Kein Impressum ist notwendig wenn die Seite nur für persönliche oder Familiäre Seiten gedacht ist.

Das Impressum muss über die Links "Kontakt" oder "Impressum" erreichbar sein.

Das gilt auch für User aus der Schweiz und Österreich da
www.homepage-baukasten.de ein Deutscher Service ist.

Ein Musterimpressum zum einbinden findest du hier http://www.homepage-baukasten.de/forum/viewtopic.php?t=6252


Indizierung
(Nicht zu verwechsel mit dem Indexsieren in einen Index einer Suchmaschiene)

Webseiten Inhalte die in Deutschland nicht geduldet werden.

# pornografische Seiten, die Gewalttätigkeiten oder sexuelle Handlungen von Menschen mit Tieren zum Gegenstand haben
# kinderpornografische Seiten
# volksverhetzende Schriften
# Seiten, die den Staat und seine Symbole verunglimpfen
# Seiten, die Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen beinhalten
# Seiten, die den Tatbestand der Beleidigung (§ 185 StGB) oder Verleumdung erfüllen,
# Seiten, die dazu bestimmt und/oder geeignet sind, als Anleitungen zu einer rechtswidrigen Tat
# gewaltdarstellende Seiten

Achtung, rassistische Inhalte können neu mit über 10000 Euro bestraft werden.

Werbung
Eigene Werbung aufschalten ist ja schon toll, vorallem wenn man Geld damit verdient, doch jetzt kommt der Hacken. Ich möchte ich darauf Hinweisen das man bei geschalteter Werbung - mit der Geld verdient wird - auf einer Webseite in der Regel (im vollgenden Text mit idR abgekürzt => In der Regel)ein Gewerbe angemeldet sein muss:exclaim: (Ansonsten schnell anmelden)
Je nachdem wieviel man mit dieser Werbung verdient und je nach persönlicher Situtation, kann ganz schnell der Tatbestand der Steuerhinterziehung gegeben sein. Vater Staat versteht da keinen Spass.

Was Kostet ein Gewerbeschein?

Ein Gewerbeschein kostet idR bei der Stadt 26,- EUR Aufwärts


Warum ist eine HP mit Werbung ein Gewerbe?


Die grundlage finde man im § 15 Abs. 2 EStG (Einkommensteuergesetz)
"(2) Eine selbständige nachhaltige Betätigung, die mit der Absicht, Gewinn zu erzielen, unternommen wird und sich als Beteiligung am allgemeinen wirtschaftlichen Verkehr darstellt, ist Gewerbebetrieb, wenn die Betätigung weder als Ausübung von Land- und Forstwirtschaft noch als Ausübung eines freien Berufs noch als eine andere selbständige Arbeit anzusehen ist. (...) Ein Gewerbebetrieb liegt, wenn seine Voraussetzungen im Übrigen gegeben sind, auch dann vor, wenn die Gewinnerzielungsabsicht nur ein Nebenzweck ist."
Hier finden sie mehr zum Thema Gewerbe: Was ist ein Gewerbe (Wikipedia)


Ab wieviel ¤ muss ich ein Gewerbe Anmelden?


Soweit ich herausfinden konnte wird ein Verdienst bis zu 410¤/Jahr nicht berücksichtigt. Erst ab einem Gewinn von mehr als 410¤ muss ein Gewinn beim Finanzamt gemeldet werden. Auch eine Gewerbeanmeldung ist in diesem Fall der überschreitung erforderlich.
Dieses gilt nicht überall und ein nachfragen beim Wohnsitz-Finanzamt kann nie schaden und kostet nichts!


Muss ich eine Gewerbe auch anmelden, wenn ich arbeitslos bin?


Ja, Ist man Arbeitslos, muss man diese Einküfte auch anmelden wenn diese über 50 Euro im Jahr betragen.
Das mit den 50 Euro ist nicht für die Steuer sondern fürs Arbeitsamt

Wie erfährt das Finanzamt von nicht erklärten Umsätzen?

Jedes Unternehmen ist verpflichtet kaufmännische Unterlagen bis zu 10 Jahre aufzubewahren. D.h. jede Benachrichtigung über Guthaben oder Gutschriften die überwiesen werden, werden Jahrelang gespeichert. Wird nun ein Unternehmen z.B. ein Affiliate-System steuerlich geprüft - das passiert regelmässig - so werden "Kontrollmitteilungen" an das zuständige Finanzamt versendet. Man ist dann beim Finanzamt gespeichert, gibt man nun seine Erklärung ab sieht der Beamte sofort das da noch Einnahmen zugeflossen sind. Wurden diese nicht angegeben hat man ein Problem.


Gewerbeschein als Minderjähriger?

Etwas schwer wird es für die, die noch keine 18 Jahre alt sind aber trotzdem einen Onlineshop oder ähnliches eröffnen wollen. Personen unter 18 Jahren sind nach dem Gesetz "beschränkt geschäftsfähig" und somit dürfen diese eigentlich kein Gewerbe anmelden.

Es gibt aber eine Möglichkeit trotzdem ein Gewerbe anzumelden dafür braucht man:

1. Eine "Formfreie Einverständniserklärung eines Erziehungsberechtigten".

2. Wie hier schon zum Teil erwähnt braucht man dazu noch eine Bestätigung des Vormundschatsgerichts. Dieses "prüft" ob man sich bewust ist, welche Verantwortung man durch dieses Gewerbe hat.

Hat man beides erledigt steht einem nichts mehr im Weg


Quellenangaben
Eine Quellenangabe ist der Internetlink der Webseite der man jene Information entnommen hat. Die Quellenangabe muss genau gemacht werden. Mit der jeweiligen Seitenzahl, Datum und der Zeit. Achtung www.google.com ist keine quellenangabe.


Forenhaftung

Wer ein Forum oder Community betreibt muss ich im klaren Sein dass er sich Strafbar machen kann wenn er Beschwerden nicht schnell weiterleitet oder das Forum nicht kontrolliert. Kommt es dann in einem Forum zu Beleidigungen, Verleumdungen, Drohungen und der Forenbetreiber greifft nicht schnell genug ein (innert 24 Stunden) kann der Forenbetreiber haftbar gemacht werden)

Newsletter

Wer die bei seinem Newsletter eingetragene E-Mail Adresse benutzt um Spam Mails zu versenden kann sich strafbar machen. Wird in einem Newslette Werbung eingeblendet muss diese klar gekennzeichnet sein.
Das verschleiern des absender ist Strafbar und wird mit bis zu 50000 Euro gebüsst.
In einem Newsletter, das mehr als vier mal im Jahr gesendet wird, muss ein Impressum enthalten sein. Sonst reicht ein Impressum auf der Webseite. Ausserdem muss ein Direktlink auf die Homepage vorhanden sein.

Youtube
Wenn du ein Video von Youtube einbindest ist das Legal und kann nicht bestraft werden. Es kann aber sein das das Video plötzlich nich mehr angezeigt wird, weil es gelöscht wurde. Aber du hast keinen Ärger.
das gilt für Alle Youtube Videos, Musikvideos oder Fillmmittschnitte.

Das gilt übrigen auch für alle anderen Filmportale, denn Strafbar macht sich wer diese Videos hochlädt.

Sonstiges

Etwas was auch gerne gemacht wird, sind Dienste von anderen Webseiten in die eigene Kopieren und das © oder "powerd by" zu entfehrenen und als eigenen Dienst auszugeben. Das ist verboten und fällt unter das Urrheberrecht.

Das fotografieren von einer Person und danach das Foto ins Intenet stellen darf nicht ohne die Zustimmung der fotografierten Person getätigt werden.

Das öffentliche blosstellen einer Person oder Firma ist ein Vergehen und wird Bestraft, je nach rechtslage kann der Foranbetreiber dafür büssen (schaue unter Forumhaftung)


Klickbetrug ist (noch) nicht Strafbar, doch an jene Leute die das machen, denkt daran das ihr nicht Google sondern der Firma schadet.

Die lehre Drohung, ich merke mir deine IP und werde dich Anklagen, ist wirklich nur eine lehre Drohung. Selbst wenn jemand deine IP weiss bekommt er deinen Namen oder gar Adresse auf keinen Fall heraus.
Der Vorfall muss schon von Polizeilicher Bedeutung sein das die IP-Daten herausgegeben werden.


So das wars jetzt fürs erste. Fals ich irgendwie grobe Fehler (keine schreibfehler Very Happy) gemacht habe postet sie bitte und auch bei Fragen.

Gruss Martin


Arrow http://indexus.de.tl Die genausste Suchmaschiene für HPBK Seiten[/quote]


Zuletzt bearbeitet von trovu am 14.08.2009, 20:03, insgesamt 8-mal bearbeitet
Beitrag14.08.2009 um 17:36 (UTC)    
Titel: Habe noch was zur Werbung gefunden!!!

Das wars jetzt fürs erste mal


Zuletzt bearbeitet von trovu am 14.08.2009, 20:05, insgesamt 2-mal bearbeitet
Beitrag14.08.2009 um 17:39 (UTC)    
Titel: Re: Internetrecht und Copyright

trovu hat Folgendes geschrieben:
Impressum

Zitat:

Der Gesetzesentwurf vom 19. April 2005 enthält eine allgemeine Impressumspflicht auch für nichtkommerzielle Angebote.

Was heisst das, ganz einfach auf jeder Internetseite muss ein Impressum angegeben sein, auch für Seiten die vor 2005 enstanden sind.


Insgesamt eine schöne Sammlung - werde ich mir demnächst mal auf Koffektheit durchlesen.
Aber die Sache mit dem Impressum:

Nach wie vor natürlich immer sicherer, wenn man eins hat.

Aber "nichtkomerziell" heißt nicht automatisch plötzlich "alle".
Es heißt nur, dass man nciht unbedingt was verdienen muss, um ein Impressum zu betreiben.

Gästebuch, Blog, Forum reicht aus, damit man eines machen muss - in vielen Fällen muss also wirklich ein Impressum vorhanden sein.
Denn bei jornalistisch-redaktionellen Texten und/oder Texten, die eine Meinung verbreiten muss man ein Impressum mit angeben. Diese Texte können in Foren und Gästebüchern von den Besuchern gemacht werden und zählen somit offiziell als Teil der Homepage, als Inhalt. Daher muss man sich damit absichern.
Blogs haben eh meist eine Meinungsbildende Funktion, dmait hat sich die Frage damit auch geklärt.

Rein private Seiten brauchen aber weiterhin kein Impressum.
Auf http://eisteewand.tk/ brauch ich z.B. auch bisher kein Impressum. Es stehen nur Bilder da und meine Regeln, die nur Information sind, keine Meinung.
Ansonsten ist nichts zu finden - die Bilder sind meine. Keine Impressumspflicht. Aber sowas kommt bei Baukastenseiten natürlich sehr selten vor, dass man absolut kein Impressum braucht.

Viele nutzen ja z.B. das Gästebuch und sollten sich somit schon deswegen mit einem Impressum absichern. Vom Inhalt mal abgesehen.
Daher gibts bei Leuten mit einem Premium Paket nun auch ein Pflichtextra, was man nciht deaktivieren kann - das Impressum.


Liebe Grüße,

Jan aka "Asgar"
______________


Zuletzt bearbeitet von AsgarSerran am 14.08.2009, 18:39, insgesamt einmal bearbeitet
Beitrag14.08.2009 um 18:00 (UTC)    
Titel: Impressum

Zitat:
Rein private Seiten brauchen aber weiterhin kein Impressum.
Auf http://eisteewand.tk/ brauch ich z.B. auch bisher kein Impressum. Es stehen nur Bilder da und meine Regeln, die nur Information sind, keine Meinung.
Ansonsten ist nichts zu finden - die Bilder sind meine. Keine Impressumspflicht. Aber sowas kommt bei Baukastenseiten natürlich sehr selten vor, dass man absolut kein Impressum braucht.


Steht schon im Text:

Zitat:
Kein Impressum ist notwendig wenn die Seite nur für persönliche oder Familiäre Seiten gedacht ist.

Stand schon vorher da, habs nicht reingeflickt Very Happy Very Happy


Zuletzt bearbeitet von trovu am 14.08.2009, 19:00, insgesamt einmal bearbeitet
Beitrag14.08.2009 um 18:03 (UTC)    
Titel:

Zitat:
Zuletzt bearbeitet von trovu am 14 Aug 2009 19:55, insgesamt 6-mal bearbeitet
Confused
Na will ichs dir mal glauben. Aber mit dem Anfang, den ich zitiert hab, kommt das beim Überfliegen leicht anders rüber xD
Wie gesagt, habs nur schnell überflogen, grad nicht komplett die Zeit dazu.

Aber trotzdem nochmal nett für die schöne Sammlung - ist etwas ausführlicher, als das, was in dem kurzen rechtlichen Text von Baukasten drin steht.
______________
Beitrag14.08.2009 um 21:05 (UTC)    
Titel:

kann mans nicht wichtig machen?
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