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Beitrag02.01.2010 um 16:58 (UTC)    
Titel: zivildienst

ich hab noch ne frage da ihr hier immer so schnel und zahlreich antwortet schreibe ich es hier rein

es geht um mich ich will dieses jahr zivildienst machen aber ich möchte auf jeden fall weg von zuhause also ne eigene wohnung die dann der staat bezahlt ... welche stadt findet ihr am sinnvollsten?

danke für eure antworten
Beitrag02.01.2010 um 17:34 (UTC)    
Titel:

aus welcher Ecke kommst du denn?
wenn du aus Bayern kommst und ich sag komm nach Köln NRW ist ja auch bissl weit^^
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Beitrag02.01.2010 um 17:49 (UTC)    
Titel:

ich komm aus baden württemberg ^^ in köln ist meine mutter groß geworden ich würde gerne nach bremen oder so ... das ist zwar sehr weit aber genau das will ich ja schön weit weg ^^


Zuletzt bearbeitet von geldverdiehnenschnell am 02.01.2010, 18:49, insgesamt einmal bearbeitet
Beitrag02.01.2010 um 18:13 (UTC)    
Titel:

Gibts da nicht sowas ähnliches wie BAFöG ?
Beitrag02.01.2010 um 18:23 (UTC)    
Titel:

wenn weit weg, dann komm doch nach Hamburg. Hamburg ist die geilste City überhaupt!!!
Beitrag02.01.2010 um 18:31 (UTC)    
Titel:

hmm ich war schon mal in hamburg in könig der löwen war echt nicht schlecht dort ...
Beitrag03.01.2010 um 00:11 (UTC)    
Titel:

Zum Thema Wohnort musst du dir selbst Gedanken machen. Was aber das kostenfreie Wohnen angeht, gilt folgendes:

Im Rahmen der grundgesetzlich gebotenen Gleichbehandlung von Grundwehr- und Zivildienstleistenden wohnen Zivildienstleistende während des Zivildienstes grundsätzlich kostenfrei (§ 35 Absatz 1 Zivildienstgesetz in Verbindung mit §§ 1 Absatz. 1 Satz 1 und 4 Satz 1 des Wehrsoldgesetzes).

Hierzu muss die Zivildienststelle aufgrund der gesetzlichen Verpflichtung nach § 6 Absatz 1 Satz 1 Zivildienstgesetz auf ihre Kosten geeigneten Wohnraum zur Verfügung stellen.

Geeignet ist in diesem Zusammenhang auch langfristig angemieteter oder solcher Wohnraum, der sich im Eigentum der Zivildienststelle befindet, jedoch zum Beispiel über eine Drittfirma vermietet oder verwaltet wird.

Hast du eine Wohnung am Ort der Zivildienststelle angemietet (im Umkreis von 50 km), dann wird dir die Miete nur dann durch das Unterhaltsicherungsamt gemäß dem Unterhaltsicherungsgesetz erstattet, wenn du die Wohnung mindestens ein Jahr auf deinen Namen angemeldet hast und die Zivildienststelle keinen geeigneten Wohnraum zur Verfügung stellen kann.

Das musst du bei deiner Entscheidungsfindung beachten.

Harleyluhjahh Marco
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Mit besten Grüßen Marco
www.harley-motorcycles.de

Beitrag03.01.2010 um 08:21 (UTC)    
Titel:

Das ist interessant...Rausgesucht oder ?
Beitrag03.01.2010 um 11:40 (UTC)    
Titel:

Die Paragraphen ja, aber ich kenne mich mit dem Thema aus, da ich Personaloffizier bei der Bundeswehr bin und über diese Dinge meinen GWDL informieren muss...

Harleyluhjahh Marco
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Mit besten Grüßen Marco
www.harley-motorcycles.de

Beitrag03.01.2010 um 13:51 (UTC)    
Titel:

harleyheaven hat Folgendes geschrieben:
Die Paragraphen ja, aber ich kenne mich mit dem Thema aus, da ich Personaloffizier bei der Bundeswehr bin und über diese Dinge meinen GWDL informieren muss...

Harleyluhjahh Marco


wo bist du ? freiburg ?
Beitrag03.01.2010 um 16:55 (UTC)    
Titel:

Nein, in München!
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Mit besten Grüßen Marco
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Beitrag03.01.2010 um 19:17 (UTC)    
Titel:

interessant interessant danke für die gute erleuterung ich denk drüber nach ^^
Beitrag03.01.2010 um 19:43 (UTC)    
Titel:

Melde dich, wenn du noch was wissen willst.

Gerne geschehen.

Harleyluhjahh Marco
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Mit besten Grüßen Marco
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Beitrag03.01.2010 um 20:25 (UTC)    
Titel:

ich hätte da eine frage muss zur musterung nach freiburg,
da soll ich unterlagen mitbringen z.B wegen meinem rücken das der kaputt ist und dass ich nervenkrank bin aber mein arzt hat urlaub und ich komme nicht an die daten was kann ich da machen ?

mfg. Kevin
Beitrag03.01.2010 um 20:36 (UTC)    
Titel:

Hört sich fast so an, als ob du ausgemustert werden willst?

Unterlagen? Die kannst du logischer Weise nur nachreichen. Ist aber kein Problem. Das Musterungsergbnis wird dadurch aufgehoben, wenngleich du aber die Pflicht hast, die Unterlagen schnellstmöglich vorzulegen.

Harleyluhjahh Marco
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Mit besten Grüßen Marco
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