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Beitrag04.02.2010 um 19:56 (UTC)    
Titel: Bild recht? | Dokument |?

Hallo,

wenn man nicht das Recht an Bildern hat, aber sie zum Download z.b. anbieten will. ( Sie sind aber von einer anderen Seite )
Was brauch man für ein Dokument damit einem keiner sagen kann, du hast aber kein recht dran... Die gehören Namename und nicht dir etc.

Ich hoffe ihr wisst was ich meine Wink

Lg
______________
Lieben Gruß

Beitrag04.02.2010 um 20:14 (UTC)    
Titel:

Na ja, ein bisschen schwierig ist es schon!

Wenn du keine Rechte an den Bildern hast, dann darfst du sie auch nicht zum download anbieten.
Nimmst du Kontakt zum Rechteinhaber auf und er erlaubt es dir, dann überträgt er dir das Recht, dass Bild zu veröffentlichen bzw. zum download anzubieten. Das allerdings würde ich mir vom Rechteinhaber schriftlich bestätigen lassen (ist an keine Form gebunden)!

Gruß Marco
______________
Mit besten Grüßen Marco
www.harley-motorcycles.de

Beitrag04.02.2010 um 20:18 (UTC)    
Titel:

harleyheaven hat Folgendes geschrieben:
Na ja, ein bisschen schwierig ist es schon!

Wenn du keine Rechte an den Bildern hast, dann darfst du sie auch nicht zum download anbieten.
Nimmst du Kontakt zum Rechteinhaber auf und er erlaubt es dir, dann überträgt er dir das Recht, dass Bild zu veröffentlichen bzw. zum download anzubieten. Das allerdings würde ich mir vom Rechteinhaber schriftlich bestätigen lassen (ist an keine Form gebunden)!

Gruß Marco


Ja er will mir das Recht an den Bildern geben.
Was soll da drinne stehen? Wink Ich will nur auf der sicheren Seite sein.
______________
Lieben Gruß

Beitrag04.02.2010 um 20:37 (UTC)    
Titel:

Rechte des Autors nach dem deutschen Urheber-Gesetz (UrhG):
Er bestimmt,
Arrow ob seine Werke veröffentlicht werden dürfen,
Arrow in welcher Art und Weise sie veröffentlicht werden,
Arrow in welchem Umfang sie veröffentlicht werden,
Arrow den Zeitpunkt bzw. Zeitbereich der Veröffentlichung (§ 32 UrhG),
Arrow ob als Name des Urhebers sein richtiger Name oder ein Pseudonym erscheint.
Arrow Er darf wirtschaftliche Vorteile aus jeder Verwertung (Vervielfältigung, Vortrag, Aufführung, Vorführung) seiner Werke durch Dritte ziehen.

Genau diese Punke solltest du in einem "formlosen Vertrag" aufnehmen. Also:

.. hiermit erlaube ich .... dem Herrn ..... für die Dauer von .... auf der Webseite .... folgende Bilder .... zu veröffentlichen. Dabei ist unter jedem Bild mein Name .. anzubringen!

So, nur ein bisschen ausführlicher. Unterschrift und Datum nicht vergessen.

Weitere Infos findest du wenn du nach § 31 UrhG googelst.

Grüße Marco
______________
Mit besten Grüßen Marco
www.harley-motorcycles.de



Zuletzt bearbeitet von harleyheaven am 04.02.2010, 21:50, insgesamt 2-mal bearbeitet
Beitrag04.02.2010 um 20:47 (UTC)    
Titel:

harleyheaven hat Folgendes geschrieben:
Rechte des Autors nach dem deutschen Urheber-Gesetz (UrhG):
Er bestimmt,
Arrow ob seine Werke veröffentlicht werden dürfen,
Arrow in welcher Art und Weise sie veröffentlicht werden,
Arrow in welchem Umfang sie veröffentlicht werden,
Arrow den Zeitpunkt bzw. Zeitbereich der Veröffentlichung (§ 32 UrhG),
Arrow ob als Name des Urhebers sein richtiger Name oder ein Pseudonym erscheint.
Arrow Er darf wirtschaftliche Vorteile aus jeder Verwertung (Vervielfältigung, Vortrag, Aufführung, Vorführung) seiner Werke durch Dritte ziehen.

Genau diese Punke solltest du in einem "formlosen Vertrag" aufnehmen. Also:

.. hiermit erlaube ich .... dem Herrn ..... für die Dauer von .... auf der Webseite .... folgende Bilder .... zu veröffentlichen. Dabei is unter jedem Bild mein Name .. anzubringen!

So, nur ein bisschen ausführlicher. Unterschrift und Datum nicht vergessen.

Weitere Unfos findest du wenn du nach § 31 UrhG googelst.

Grüße Marco


Super, Danke Wink
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Lieben Gruß

Beitrag04.02.2010 um 20:51 (UTC)    
Titel:

Sehr gerne geschehen. Danke für deine Rückmeldung.

Grüße Marco
______________
Mit besten Grüßen Marco
www.harley-motorcycles.de

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