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Beitrag24.05.2010 um 16:25 (UTC)    
Titel: Kleine Rechtshilfe

Da ich im Forum öfters auf Betrugsfälle komme, dachte ich mir, das ich eine kleine Rechtshilfe im HPBK erschaffe. Ich bin kein Anwalt, und weis somit nicht über alles bescheid, aber ein paar sachen habe ich aus Richterserien und Co. schon gelernt. Ich bitte euch darum, es mir nicht übel zu nehmen, wenn hier ein paar Fehler enthalten sind. Weist mich dann bitte auf die Fehler hin und ich verbessere sie.
Ich habe mich bei einer Seite angemeldet, die erst ab 18 ist. Jetzt wird geld verlangt - Was tun?

Erst einmal: nicht zahlen! Diesen Betreiber sofort bei der Verbraucherzentrale melden, oder Anzeige erstatten. Meistens melden sich Jugendliche auf solchen Seiten an, die noch nicht 18 sind. Somit ist der Vertrag schonmal ungültig, weil der Nutzer nicht 18 ist. Generell sollte man Rechnungen nur zahlen, wenn diese per Post ankommen. In den e-Mails steht unten der Anwalt, diesen sollten Sie googlen, meistens finden sie äußerst kuriose Dinge zu diesem Thema.

Ich habe im Auto ohne Freisprechanlage telefoniert und wurde angehalten - Was tun?

Es ist im Auto erlaubt zu telefonieren, wenn man eine Freisprechanlage besitzt. Man darf während der Fahrt (als Fahrer) nicht das Handy anheben oder draufgucken. Dies gilt nicht nur für das Telefonieren, sondern auch für SMS, Organizer, Uhr, Kamera, Internet oder Sonstiges. Es ist ebenfalls nicht erlaubt, wenn man Anhält und telefoniert. Das Telefonieren oder Sonstiges mit dem Handy ist erst erlaubt, wenn der Motor ausgeschaltet ist. So kassieren sie keine 40 Euro Bussgeld und keinen Punkt in Flensburg.

Dürfen Kinder ihren Ball wiederholen, wenn sie ihn auf das Grundstück des Nachbarn geworfen o.ä. haben?

Die Schule ist aus, die Hausaufgaben sind gemacht. Also ab raus und Ball spielen! Wenn der Ball jedoch zum Nachbarn rüberfliegt, darf der Ballspieler sein Verfolgungsrecht nutzen, und den Ball wiederholen. Jedoch sollte man trotzdem vorher klingeln und fragen, denn sonst wäre es Hausfriedesbruch und Eltern haften für ihre Kinder. Wenn man es jedoch nicht nachweisen kann, das Kinder über den Zaun geklettert sind, verfliegt die Anzeige wie üblich.

Müssen Eltern für die entstandenen Schäden ihrer Kinder aufkommen?

Sicher denken jetzt die meisten, Eltern haften für ihre Kinder. Ist dem aber wirklich so? Nein. Eltern haften nur wenn ihnen selbnst ein schuldhaftes verhalten vorzuweisen ist. Wenn Eltern aber nachweisen können, dass sie die Kinder beaufsichtig haben, sind die eltern aus dem Schneider. Wenn ich also 10 jährige Kinder ballspielen lasse, muss ich natürlich aufpassen, dass sie nicht gerade ein Schaufenster als Tor auswählen, muss aber nicht die ganze Zeit dabei bleiben.

Muss man Minderjährige beim Schlittenspaß beaufsichtigen?

Kurz gesagt: Es kommt auf den Einzellfall an. Beim rodeln ist das erstmal eine Frage des Abhanges. Und jenachdem werden dabei Geschwindigkeiten erreicht, die alles andere als ungefährlich sind. Zumindest muss man seine 7 jährigen Kinder dann beaufsichtigen, wenn Bäche, Flüsse oderStraßen in der Nähe sind oder Fußgänger zu Schaden kommen könnten.

Darf man Unfallfahrzeuge vor dem Eintreffen der Polizei wegfahren?

Ganz klar: Sicherheit geht vor. Beweissicherung wenn die Unfallfahrzeuge zum Beispiel hinter einer unübersichtlichen Kurve stehen, sollten sie unbedingt zur Seite fahren. Es gibt auch keine Pflicht dann die Unfallfahrzeuge so zu lassen, wenn der Unfallpartner das so wünscht. Ein Gutachter braucht heutzutage nicht die Ausgangsposition der Fahrzeuge um den Hergang zu rekostruieren. Viel wichtiger sind dafür die Beschädigungen, die Fahr- und Bremspuren und herumliegende Scherben.

Wenn der Baum auf dem eigenen Grundstück wächst, die Äste aber auf dem Nachbarsgrundstück sind und mich stören, darf ich sie entfernen?

Grundsetzlich nein. Da der Baum jedoch auf dem eigenen Grundstück steht, sollte man den Nachbarn damit beauftragen die entsprechenden Äste zu entfernen und ihm eine Frist geben (2 Wochen sind angebracht). Sollte der Nachbar in dieser Zeitspanne die Äste nicht entfernen, so darf man die Äste selber entfernen. Dem Nachbarn steht in diesem Fall kein Rechtsweg offen.

Meine Katze sitzt auf dem Baum fest, aber hat keine Verletzungen. Darf ich die Feuerwehr rufen?

Nein, darf man nicht. Katzen sind von Grundauf Klettertiere und machen soetwas häufig. Die Katze kann in den meisten Fällen ohne Probleme den Baum wieder hinab kommen. Sollte man trotzdem die Feuerwehr in so einer Situation anrufen, kann es zu einem Bussgeld in Höhe von 500 - 10.000 Euro kommen. Hat die Katze jedoch z.B. eine verletzte Pfote, so darf man die Feuerwehr rufen. Sie erscheinen dann am Einsatzort und holen die Katze kostenlos vom Baum.

Muss man sich Tagsüber an die Zimmerlautstärke halten?

Für vermeidbaren Lärm ist auch tagsüber die Zimmerlautstärkenreglung gültig. Vermeidbar heißt, Sterioanlagen kann und muss man auf diese Lautstärke herabsetzen. Kinder dagegen haben tagsüber, mancheiner bedauert das, keine Lautstärkereglung. Das selbe gillt auch für Waschmaschienen, Staubsauger oder Toiletten. Bei einem Vergehen gegen diese Regeln kann ein Bussgeld von bis zu 5.000 Euro folgen. Bei Wiederholungstat darf der Vermieter den Mietvertrag mit einer Frist von 3 Monaten kündigen. Das Musizieren hingegen gillt als freie Entfaltung und darf nicht bestraft werden.

KOPIEREN VERBOTEN
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Beitrag25.05.2010 um 08:08 (UTC)    
Titel:

Also du schaust alle Richterserien und glaubst denen alles?? Super
Mal davon abgesehen, dass dein Text von Tippfehlern gespickt ist, ist dennoch ein Großteil doch hoffentlich den Meisten bekannt! Daher ist mir der Sinn nicht bewusst, außerdem hätte man,wenn man helfen wollte, lieber hinzugefügt, dass Leute in einem bestimmten Thema ihre Fragen loswerden können!

Ps: KOPIEREN VERBOTEN gilt auch bei meinem Text
Beitrag25.05.2010 um 15:35 (UTC)    
Titel:

Hold hat recht ist zu 100% wahr. Und nein, das meiste ist nicht allen klar! Ich wette das auch du eben was neues gelernt hast, wenn du nicht einfach nur den Text oben überflogen hast.
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Beitrag25.05.2010 um 16:02 (UTC)    
Titel: Re: Kleine Rechtshilfe

optimalplanet hat Folgendes geschrieben:
Da ich im Forum öfters auf Betrugsfälle komme, dachte ich mir, das ich eine kleine Rechtshilfe im HPBK erschaffe. Ich bin kein Anwalt, und weis somit nicht über alles bescheid, aber ein paar sachen habe ich aus Richterserien und Co. schon gelernt. Ich bitte euch darum, es mir nicht übel zu nehmen, wenn hier ein paar Fehler enthalten sind. Weist mich dann bitte auf die Fehler hin und ich verbessere sie.
Ich habe mich bei einer Seite angemeldet, die erst ab 18 ist. Jetzt wird geld verlangt - Was tun?

Erst einmal: nicht zahlen! Diesen Betreiber sofort bei der Verbraucherzentrale melden, oder Anzeige erstatten. Meistens melden sich Jugendliche auf solchen Seiten an, die noch nicht 18 sind. Somit ist der Vertrag schonmal ungültig, weil der Nutzer nicht 18 ist. Generell sollte man Rechnungen nur zahlen, wenn diese per Post ankommen. In den e-Mails steht unten der Anwalt, diesen sollten Sie googlen, meistens finden sie äußerst kuriose Dinge zu diesem Thema.

/*Bist du im Starfrechtlichen Alter kann dir Urkundenfälschung vorgeworfen werden*/

Ich habe im Auto ohne Freisprechanlage telefoniert und wurde angehalten - Was tun?

Es ist im Auto erlaubt zu telefonieren, wenn man eine Freisprechanlage besitzt. Man darf während der Fahrt (als Fahrer) nicht das Handy anheben oder draufgucken. Dies gilt nicht nur für das Telefonieren, sondern auch für SMS, Organizer, Uhr, Kamera, Internet oder Sonstiges. Es ist ebenfalls nicht erlaubt, wenn man Anhält und telefoniert. Das Telefonieren oder Sonstiges mit dem Handy ist erst erlaubt, wenn der Motor ausgeschaltet ist. So kassieren sie keine 40 Euro Bussgeld und keinen Punkt in Flensburg.

/*Absolut unteressant, da die meisten hier wohl kein Auto haben*/

Dürfen Kinder ihren Ball wiederholen, wenn sie ihn auf das Grundstück des Nachbarn geworfen o.ä. haben?

Die Schule ist aus, die Hausaufgaben sind gemacht. Also ab raus und Ball spielen! Wenn der Ball jedoch zum Nachbarn rüberfliegt, darf der Ballspieler sein Verfolgungsrecht nutzen, und den Ball wiederholen. Jedoch sollte man trotzdem vorher klingeln und fragen, denn sonst wäre es Hausfriedesbruch und Eltern haften für ihre Kinder. Wenn man es jedoch nicht nachweisen kann, das Kinder über den Zaun geklettert sind, verfliegt die Anzeige wie üblich.

/*Kein Mensch sagt etwas wegen einem Ball auf seinen Grundstück, die meisten werfen diesen einen sogar zu*/

Müssen Eltern für die entstandenen Schäden ihrer Kinder aufkommen?

Sicher denken jetzt die meisten, Eltern haften für ihre Kinder. Ist dem aber wirklich so? Nein. Eltern haften nur wenn ihnen selbnst ein schuldhaftes verhalten vorzuweisen ist. Wenn Eltern aber nachweisen können, dass sie die Kinder beaufsichtig haben, sind die eltern aus dem Schneider. Wenn ich also 10 jährige Kinder ballspielen lasse, muss ich natürlich aufpassen, dass sie nicht gerade ein Schaufenster als Tor auswählen, muss aber nicht die ganze Zeit dabei bleiben.

/*Unter 14 jahren trifft dass vieleicht zu, nur bist du ab 14 strafbar, d.h. diese Passage ist nicht vollständig*/

Muss man Minderjährige beim Schlittenspaß beaufsichtigen?

Kurz gesagt: Es kommt auf den Einzellfall an. Beim rodeln ist das erstmal eine Frage des Abhanges. Und jenachdem werden dabei Geschwindigkeiten erreicht, die alles andere als ungefährlich sind. Zumindest muss man seine 7 jährigen Kinder dann beaufsichtigen, wenn Bäche, Flüsse oderStraßen in der Nähe sind oder Fußgänger zu Schaden kommen könnten.

/*Normaler Weise lässt man seine Kinder bis zu einen bestimmten alter sowieso nicht allein rodeln, von daher ist diese Passage unnötig*/

Darf man Unfallfahrzeuge vor dem Eintreffen der Polizei wegfahren?

Ganz klar: Sicherheit geht vor. Beweissicherung wenn die Unfallfahrzeuge zum Beispiel hinter einer unübersichtlichen Kurve stehen, sollten sie unbedingt zur Seite fahren. Es gibt auch keine Pflicht dann die Unfallfahrzeuge so zu lassen, wenn der Unfallpartner das so wünscht. Ein Gutachter braucht heutzutage nicht die Ausgangsposition der Fahrzeuge um den Hergang zu rekostruieren. Viel wichtiger sind dafür die Beschädigungen, die Fahr- und Bremspuren und herumliegende Scherben.

/*Nein dass stimmt so nicht, mit dem Wegfahren eines Unfallfahrzeuges kannst du Unfallspuren verfälschen!*/

Wenn der Baum auf dem eigenen Grundstück wächst, die Äste aber auf dem Nachbarsgrundstück sind und mich stören, darf ich sie entfernen?

Grundsetzlich nein. Da der Baum jedoch auf dem eigenen Grundstück steht, sollte man den Nachbarn damit beauftragen die entsprechenden Äste zu entfernen und ihm eine Frist geben (2 Wochen sind angebracht). Sollte der Nachbar in dieser Zeitspanne die Äste nicht entfernen, so darf man die Äste selber entfernen. Dem Nachbarn steht in diesem Fall kein Rechtsweg offen.

/*Absolut uninteressant, im normalfall sprechen sich hierbei die nachbarn ab! diese passage ist unnötig*/

Meine Katze sitzt auf dem Baum fest, aber hat keine Verletzungen. Darf ich die Feuerwehr rufen?

Nein, darf man nicht. Katzen sind von Grundauf Klettertiere und machen soetwas häufig. Die Katze kann in den meisten Fällen ohne Probleme den Baum wieder hinab kommen. Sollte man trotzdem die Feuerwehr in so einer Situation anrufen, kann es zu einem Bussgeld in Höhe von 500 - 10.000 Euro kommen. Hat die Katze jedoch z.B. eine verletzte Pfote, so darf man die Feuerwehr rufen. Sie erscheinen dann am Einsatzort und holen die Katze kostenlos vom Baum.

/*Normaler Weise findet die katze nach einiger zeit den weg von allein herrunter, und der liebe gott hat die leiter erfunden. unnütze information*/

Muss man sich Tagsüber an die Zimmerlautstärke halten?

Für vermeidbaren Lärm ist auch tagsüber die Zimmerlautstärkenreglung gültig. Vermeidbar heißt, Sterioanlagen kann und muss man auf diese Lautstärke herabsetzen. Kinder dagegen haben tagsüber, mancheiner bedauert das, keine Lautstärkereglung. Das selbe gillt auch für Waschmaschienen, Staubsauger oder Toiletten. Bei einem Vergehen gegen diese Regeln kann ein Bussgeld von bis zu 5.000 Euro folgen. Bei Wiederholungstat darf der Vermieter den Mietvertrag mit einer Frist von 3 Monaten kündigen. Das Musizieren hingegen gillt als freie Entfaltung und darf nicht bestraft werden.

/*hierbei gibt es klare regelungen die sich auf mittagszeit und nachtruhe beziehen.
Und musizieren bildet hier keine ausnahme.*/


KOPIEREN VERBOTEN
/*aber sonst geht es dir gut?*/


mach dich erstmal richtig schlau bevor du irgendwelche rechtsberatung geben willst.

vorallem dass mit dem unfallfahrzeug boaaaaaaahr,
weisst du ich bin bei der fw bis vor kurzen gewesen ---
und wehe da hat jemden den unfallwagen auch nur einen millimeter verrügt!

ich bin gelernte kfz, und es gibt niemanden der sich nur an bremsspuren und ähnlichem orientiert,
da es dann nur halbe arbeit ist!

zu dem zahlt dann auch keine versicherung!
Beitrag25.05.2010 um 16:39 (UTC)    
Titel:

Die Angaben stimmen zu 100%, wenn du mir ncith glaubst, rede mit Alexander Hold.

Und das mit der Katze, die Feuerwehr hatte im letzten Jahr bei 18% von allen Fällen diesen Vorfall. Also erkundige dich erst, bevor du den schlauen spielst.
______________


Zuletzt bearbeitet von optimalplanet am 25.05.2010, 17:41, insgesamt einmal bearbeitet
Beitrag25.05.2010 um 16:51 (UTC)    
Titel:

optimalplanet hat Folgendes geschrieben:
Die Angaben stimmen zu 100%, wenn du mir ncith glaubst, rede mit Alexander Hold.

Und das mit der Katze, die Feuerwehr hatte im letzten Jahr bei 18% von allen Fällen diesen Vorfall. Also erkundige dich erst, bevor du den schlauen spielst.


junge, alexander hold ist zwar auch rw, aber kann auch fehler machen!
du darfst an einer unfallstelle nich mal dein eigenes fahrzeug wegbewegen!
du guckst viel zu viel fernseh´n denn dort sind es fiktive fälle..........
stell dir vor es ist einer im fahrzeug einklemmt und so ein geistesbolzen wie du der anscheinend alles glaubt fährt dass andere unfallfahrzeug weg.........
weil sicherheit geht ya vor..... du bist ein risiko für deutsche straßen wenn du so einen dreck glaubst.

dir würde ich nicht mal nen führerschein in die hand drücken wenn du der letzte mensch auf erden wirst.

glaub du mal was im fernseh und im satf. so erklärt wird.........
bis du einmal in einer vergleibaren situation steckst und sämtlichen schaden zahlen darst.......

wie alt bist du? 14 ? 15? überleg dir mal welchen ton du einem älteren gegenüber hast!

http://www.anwalt-seiten.de/artikel/sec2/272.html
bei geringfügigen schäden (blechschaden ohne personenschaden räumen!)
lesen und nach denken!


Zuletzt bearbeitet von demon-x am 25.05.2010, 18:00, insgesamt einmal bearbeitet
Beitrag25.05.2010 um 18:00 (UTC)    
Titel:

Wenn du in einer fast unsichtbaren Kurve stehst, ist wegfahren natürlich die bessere Wahl! Und wenn das bei sat1 ausgestrahlt wird, ist hinten eine Tafel, da stehen alle Gesetze drauf die er nur noch mit eigener Stimme verändern muss. Also.
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Beitrag25.05.2010 um 18:06 (UTC)    
Titel:

optimalplanet hat Folgendes geschrieben:
Wenn du in einer fast unsichtbaren Kurve stehst, ist wegfahren natürlich die bessere Wahl! Und wenn das bei sat1 ausgestrahlt wird, ist hinten eine Tafel, da stehen alle Gesetze drauf die er nur noch mit eigener Stimme verändern muss. Also.


Also wirklich,
nicht immer alles dem Fernsehr glauben Rolling Eyes

Grüße
Andreas
Beitrag25.05.2010 um 18:07 (UTC)    
Titel:

Hat auch nichts mit dem TV zu tun. Das ist generell so, genauso wie man sich in solchen Fällen (Autounfall) nicht für schuldig erkennen soll! Das ist sogar Versicherungsgesetz.

MfG!
______________
Beitrag25.05.2010 um 18:07 (UTC)    
Titel:

optimalplanet hat Folgendes geschrieben:
Wenn du in einer fast unsichtbaren Kurve stehst, ist wegfahren natürlich die bessere Wahl! Und wenn das bei sat1 ausgestrahlt wird, ist hinten eine Tafel, da stehen alle Gesetze drauf die er nur noch mit eigener Stimme verändern muss. Also.


eine fast unsichtbare kurve? o0
sag mal woher hast du solch ein unnützes wissen...
wahrndreieck? straßensperrung durch die polizei und co? oh man, ne mein letzter post du bist sowas von uneinischtig!
Beitrag25.05.2010 um 18:11 (UTC)    
Titel:

Ich hab mich mal im Forum umgesehen. Positives schreibste echt nicht, ne? Siehst es wirklich darauf ab alle schlecht zumachen, oder? Unnützige Gesetze gibts nicht! Unsichbare Kurve = Wenn du nicht siehst, was sich dahinter verbirgt.
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Beitrag25.05.2010 um 18:13 (UTC)    
Titel:

optimalplanet hat Folgendes geschrieben:
Ich hab mich mal im Forum umgesehen. Positives schreibste echt nicht, ne? Siehst es wirklich darauf ab alle schlecht zumachen, oder? Unnützige Gesetze gibts nicht! Unsichbare Kurve = Wenn du nicht siehst, was sich dahinter verbirgt.


Hi,
naja, eigentlich gibt es schon einige unnütze Gesetze, sowie Gesetzeslücken Very Happy

Grüße
Andreas
Beitrag25.05.2010 um 18:15 (UTC)    
Titel:

optimalplanet hat Folgendes geschrieben:
Ich hab mich mal im Forum umgesehen. Positives schreibste echt nicht, ne? Siehst es wirklich darauf ab alle schlecht zumachen, oder? Unnützige Gesetze gibts nicht! Unsichbare Kurve = Wenn du nicht siehst, was sich dahinter verbirgt.


ich wohne im oberharz, unzählbare schwer einsehbare kurven, doch du darfst an einem unfallort nicht´s verändern!

dass wäre als wenn die putzfrau morgens um 6.00 die blutspuren von einem mord wegwischt XD
Beitrag25.05.2010 um 18:20 (UTC)    
Titel:

demon-x hat Folgendes geschrieben:
optimalplanet hat Folgendes geschrieben:
Ich hab mich mal im Forum umgesehen. Positives schreibste echt nicht, ne? Siehst es wirklich darauf ab alle schlecht zumachen, oder? Unnützige Gesetze gibts nicht! Unsichbare Kurve = Wenn du nicht siehst, was sich dahinter verbirgt.


ich wohne im oberharz, unzählbare schwer einsehbare kurven, doch du darfst an einem unfallort nicht´s verändern!

dass wäre als wenn die putzfrau morgens um 6.00 die blutspuren von einem mord wegwischt XD


Jap,
man darf an einem Unfallort nichts verändern.

Denn dort muss der Unfall aus plozeilicher Sicht rekonstruiert werden, also nochmal nachgestellt werden um es fürs Protokoll aufzunehmen.

Grüße
Andreas
Beitrag25.05.2010 um 18:24 (UTC)    
Titel:

muepfe-radio hat Folgendes geschrieben:
demon-x hat Folgendes geschrieben:
optimalplanet hat Folgendes geschrieben:
Ich hab mich mal im Forum umgesehen. Positives schreibste echt nicht, ne? Siehst es wirklich darauf ab alle schlecht zumachen, oder? Unnützige Gesetze gibts nicht! Unsichbare Kurve = Wenn du nicht siehst, was sich dahinter verbirgt.


ich wohne im oberharz, unzählbare schwer einsehbare kurven, doch du darfst an einem unfallort nicht´s verändern!

dass wäre als wenn die putzfrau morgens um 6.00 die blutspuren von einem mord wegwischt XD


Jap,
man darf an einem Unfallort nichts verändern.

Denn dort muss der Unfall aus plozeilicher Sicht rekonstruiert werden, also nochmal nachgestellt werden um es fürs Protokoll aufzunehmen.

Grüße
Andreas


Alexander Hold, Polizei, der anwalt von meinem vater (von dem weis ich es auch hauptsächlich und der Versicherungsagend von meinem Vater sagen das das egal ist, also.
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