Hallo,
" werde ich am Montag Klagen gegen den Homepagebaukasten "
.. nanana ..
das geht dann wohl so nicht.
- "am Montag" .. Sie können ein anwaltliches Mandat vergeben, der Anwalt kann dann entscheiden zu klagen .. was er wohl eher nicht machen wird. Vielmehr wird er sich schriftsätzlich einschalten.
- eine Klage müßte vorbereitet, eine Klagschrift bei Gericht eingereicht werden, die - dann erst - durch dieses zugestellt würde ..
- .. an Webme und nicht an den Homepagebaukasten.
Und das mit den Erfolgsaussichten, die ein Anwalt als gut eingeschätzt habe, sehe ich dann doch auch etwas anders. Vergl. u.a. die Geschäftsbedingungen.
Die Wut ist durchaus verständlich, aber man sollte doch immer ein wenig die Kirche im Dorfe lassen.
Wer meint wegen des Premiumpaketes Ansprüche auf Schadenersatz zu haben: In welchem Bereich sollten sich die denn bewegen ??
Jahresprämie durch 365 x Anzahl der Tage durch den Ausfall hier ??
Welcher Anwalt sollte denn so ein "Mandat" anfassen wollen ??
Schadenersatzansprüche werden in § 823 BGB geregelt.
Dem Anspruchsteller obliegt jedoch auch die Schadenminderungspflicht, ergo nicht sinnfrei und übereilt einen Anwalt zu beauftragen, der Kosten verursacht, die den "Schaden" um ein vielfaches übersteigen.
Und das würde ein "Anwalt" auch so mitgeteilt haben.
Wenn durch den Ausfall allerdings anderer Schaden entsteht, Verdienstausfall, Datenverlust, etc., wäre abzuwägen inwieweit Ansprüche bestehen "können."
Dies einzuschätzen ist allerdings vorliegend doch eher noch nicht gegeben.
Ergo schriftlich an Webme wenden, ggflls. mit Einschreiben, Einschreiben/Rückschein.
(.. und das kann man ja ggffls. auch mit mehreren machen .. hilft aber nicht).
Was Sie meinen ist wohl eine Sammelklage, für die es dann allerdings doch andere Dimensionen bedarf.
Gruß