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Beitrag04.12.2006 um 18:18 (UTC)    
Titel: web gaito

hi,
brauche hilfe. Shocked
ist ein gaito kostenlos???
hier sin auch die lizenzbedingungen. steig da net durch.
übrigens: ein gaito is ein berater für die eigene hp(also er hilft den besuchern und beantwortet ihnen fragen Wink )
hier die lizenzbedingungen:
Zitat:
NACHFOLGEND SIND DIE VERTRAGSBEDINGUNGEN FÜR DIE BENUTZUNG UND DEN ERWERB VON SOFTWARE VON SPRINGWALD SOFTWARE DURCH SIE, DEN ENDBENUTZER (LIZENZNEHMER BZW. KUNDEN), AUFGEFÜHRT. SIE MÜSSEN DIESEN BESTIMMUNGEN ZUSTIMMEN, BEVOR SIE DAS PRODUKT INSTALLIEREN UND BENUTZEN KÖNNEN. BENUTZEN SIE BITTE DIE NACH-UNTEN-TASTE ODER DEN SCROLLBALKEN AUF DER RECHTEN SEITE, UM DEN GESAMTEN TEXT LESEN ZU KÖNNEN!
ENDBENUTZERLIZENZVEREINBARUNG (EULA)
1. Gegenstand des Vertrages.
Gegenstand des Vertrages sind das auf dem Datenträger befindliche Softwareprogramm, die auf dem Datenträger befindliche Bedienungsanleitung sowie sonstiges zugehöriges schriftliches und oder digitales Material, soweit nicht anders gekennzeichnet. Diese werden im Folgenden als „SOFTWAREPRODUKT“ bezeichnet. Sie erhalten mit dem Erwerb des Produktes nur Eigentum an dem körperlichen Datenträger, auf dem das SOFTWAREPRODUKT aufgezeichnet ist, sofern ein solcher Datenträger an Sie abgegeben wurde. Ein Erwerb von Rechten an dem SOFTWAREPRODUKT selbst ist damit nicht verbunden. Dies gilt auch dann, wenn Sie das SOFTWAREPRODUKT ohne Datenträger über das Internet bezogen haben (ESD- bzw. Instant-Download-Version) oder Sie das SOFTWAREPRODUKT im Bundle mit einem anderen Produkt erhalten haben (OEM-Version). Das SOFTWAREPRODUKT ist urheberrechtlich und marken-/titelschutzrechtlich geschützt. Befindet sich weiterhin Software von anderen Herstellern auf dem Datenträger, die nicht unmittelbar in das SOFTWAREPRODUKT integriert ist (z.B. Shareware, Freeware und Demos), unterliegen diese gesonderten Lizenzbestimmungen, welche Ihnen bei der Installation dieser Software angezeigt werden.
2. Kommerzielle Nutzung
Bestimmte Versionen des SOFTWAREPRODUKTES (z.B. Lite-, Special Edition- und Private-Version) gestatten ausschließlich die Nutzung durch Privatpersonen und zu nicht-gewerblichen Zwecken. Für alle anderen Nutzungen, insbesondere in Zusammenhang mit dem Angebot, Kauf- oder Verkauf, der Anpreisung oder Verkaufsförderung von Waren oder Dienstleitungen, sowie bei allen Veranstaltungen, die ein gewerbliches Ziel verfolgen oder bei Nutzung durch Gewerbetreibende, ist eine Lizenz für kommerziellen Einsatz (z.B. Pro- oder Enterprise-Version) von SOFTWAREPRODUKT zu erwerben
3. Umfang der Benutzung.
SPRINGWALD SOFTWARE gewährt Ihnen für die Dauer dieses Vertrages das einfache, nicht ausschließliche und persönliche Recht (im folgenden auch als „Lizenz“ bezeichnet), die beiliegende Kopie des SOFTWAREPRODUKTES auf einem einzelnen Computer zu benutzen. Sollten Sie für Ihre Tätigkeit sowohl einen Desktop- als auch einen Notebook-Computer verwenden und SOFTWAREPRODUKTES auf beiden Geräte ausschließlich im Wechsel und nicht gleichzeitig verwenden, gelten beide Geäte im Sinne der Lizenz als einzelner Computer.
Bestimmte Versionen des SOFTWAREPRODUKTES (z.B. Enterprise-Version) gewähren eine erweiterte Lizenz zum Einsatz auf mehreren Arbeitsplätzen innerhalb eines einzelnen Unternehmesstandortes. Die Anzahl dieser Arbeitsplätze ist dann im SOFTWAREPRODUKTES ausdrücklich ausgewiesen.
Sie dürfen eine Kopie des Datenträgers auf einem beliebigen Medium anfertigen, welche ausschließlich für Zwecke der Datensicherung bestimmt ist. Eine weitergehende Nutzung sowie Weitergabe an Dritte ist nicht zulässig. Der Originaldatenträger und die Sicherungskopie müssen an einem sicheren Ort aufbewahrt werden. Verschenken, Vermieten und Verleih des SOFTWAREPRODUKTES sind ausdrücklich untersagt. Sie sind berechtigt, alle Ihre Rechte aus diesem Vertrag an dem SOFTWAREPRODUKT dauerhaft zu übertragen, vorausgesetzt, Sie behalten keine Kopien zurück, falls Sie das SOFTWAREPRODUKT, (einschließlich aller Komponenten, der Medien und aller Updates), übertragen, und die/der Empfänger/in stimmt den Bestimmungen dieses Vertrags zu. Sofern das SOFTWAREPRODUKT ein Update ist, muss jede Übertragung auch alle früheren Versionen des SOFTWAREPRODUKTES umfassen.
Wenn Sie mehrere Lizenzen des SOFTWAREPRODUKTES bezogen haben, wurde Ihnen entweder eine entsprechende Anzahl an Datenträgern übergeben oder Sie haben eine Lizenzurkunde erhalten, welche die Anzahl der erlaubten Installationen dokumentiert. - In jedem Fall sind die Zusatzlizenzen wie eine normale Lizenz des SOFTWAREPRODUKTES zu behandeln. Es gelten keine erweiterten Nutzungsrechte.
Bei SOFTWAREPRODUKTEN die Bestandteile enthalten, welche ausdrücklich für die Weitergabe an Dritte vorgesehen sind (Laufzeit-Lizenzen oder sog. „Redistributables“), liegt in Form eines gesonderten Dokuments oder der Onlinehilfe eine genaue Beschreibung über den Umfang und die Art der gestatteten Weitergabe dieser Programmbestandteile des SOFTWAREPRODUKTES bei. Diese Beschreibung ist dann zusätzlicher Bestandteil dieses Vertrags.
4. Gewährleistung, Zusicherungen.
Das SOFTWAREPRODUKT wird entsprechend dem Stand der aktuellen Entwicklung geliefert und von SPRINGWALD SOFTWARE vor der Auslieferung umfangreichen Tests und Qualitätssicherungsmaßnahmen unterzogen. SPRINGWALD SOFTWARE leistet innerhalb von 30 Tagen ab dem Kaufdatum kostenlos Ersatz a) für defekte Datenträger, sofern hierfür kein Vertriebspartner zuständig ist b) für den Fall, dass das SOFTWAREPRODUKT im Sinne der mitgelieferten Beschreibung grundsätzlich nicht brauchbar ist. Ist SPRINGWALD SOFTWARE nicht in der Lage, die Gewährleistung zu erbringen, haben beide Seiten das Recht, unter Erstattung des Erwerbspreises an den Lizenznehmer den Vertrag rückgängig zu machen. In Prospekten, Anzeigen, Dokumentationen und ähnlichen Schriften enthaltene Angaben stellen nur Beschreibungen dar und enthalten keine Zusicherung von Eigenschaften. Die Zusicherung von Eigenschaften bedarf einer ausdrücklichen schriftlichen Vereinbarung. Dies gilt auch für Preisangaben oder Angaben zur Freigabe von Ergänzungen und Erweiterungen.
5. Haftung.
Die Verantwortung für die Auswahl und die Folgen der Benutzung des SOFTWAREPRODUKTES sowie der damit beabsichtigten oder erzielten Ergebnisse trägt der Lizenznehmer. Eine Haftung für Schäden jeglicher Art (uneingeschränkt eingeschlossen sind Schäden aus entgangenem Gewinn, Verlust von geschäftlichen Informationen oder aus anderem finanziellen Verlust), die aufgrund der Benutzung dieses Produktes, oder der Unfähigkeit, dieses Produkt zu verwenden, entstehen, wird ausdrücklich ausgeschlossen. Dieser Ausschluss gilt nicht für Schäden, die durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit auf Seiten von SPRINGWALD SOFTWARE verursacht wurden. Ebenfalls bleiben Ansprüche, die auf unabdingbaren gesetzlichen Vorschriften zur Produkthaftung beruhen, unberührt.
6. Haftungshöhe.
Die Höhe der Haftung ist in jedem Fall auf die Höhe des tatsächlich bezahlten Kaufpreises beschränkt.
7. Datenschutz.
Hinweis gem. § 33 BDSG: Die Kundendaten werden gespeichert. Die Kundendaten werden jedoch nicht an Dritte weitergegeben oder für andere Zwecke verwendet.
8. Besondere Beschränkungen.
Dem Lizenznehmer ist untersagt,
· das SOFTWAREPRODUKT und schriftliches Material einem Dritten zu übergeben oder zugänglich zu machen (Eine Ausnahme stellt hier eine sog. Test-, Shareware-, oder LITE-Version des SOFTWAREPRODUKTES dar (entsprechend gekennzeichnet), welche für die kostenlose Weitergabe freigegeben ist. Dies schließt auch die Weitergabe auf Heft-CD-ROMs von Zeitschriften oder Download-Archiven im Internet ein.),
· das SOFTWAREPRODUKT abzuändern, zu übersetzen, zurückzuentwickeln, zu decompilieren oder zu disassemblieren, von dem SOFTWAREPRODUKT abgeänderte Werke zu erstellen (außer für den eigenen Gebrauch im Rahmen der von dem SOFTWAREPRODUKT zur Verfügung gestellten Möglichkeiten), Copyrightvermerke oder Marken- und Warenzeichen zu verändern oder zu entfernen,
· das Begleitmaterial zu übersetzen, abzuändern, zu vervielfältigen oder vom schriftlichen Material abgeleitete Werke zu erstellen, Copyrightvermerke oder Markenzeichen zu verändern oder daraus zu entfernen.
9. Zahlung.
Sofern das SOFTWAREPRODUKT direkt über SPRINGWALD SOFTWARE bezogen wurde, beginnt das in diesem Vertrag zugestandene Nutzungsrecht für das SOFTWAREPRODUKT erst mit der vollständigen Bezahlung des Rechungsbetrages. Rechungen sind, falls nicht anders gekennzeichnet, spätestens innerhalb von 30 Kalendertagen nach Rechungsdatum zur Zahlung fällig; nach Firstablauf kommt der Kunde in Zahlungsverzug und hat den Rechungsbetrag mit 7% über dem Basiszinssatz der Deutschen Bundesbank gemäß § 1 Diskontsatz-Überleitungsgesetz (DÜG) zu verzinsen.
10. Händler.
An Händler liefern wir das SOFTWAREPRODUKT ausschließlich zum Zwecke des Weitervertriebs im eigenen Namen und auf eigene Rechnung an den Endkunden. Insoweit räumen wir dem Händler das Recht ein, dem Endkunden das SOFTWAREPRODUKT zu dem oben beschriebenen Nutzungsumfang zu überlassen. Hierfür ist jedoch eine gesonderte Vereinbarung zwischen SPRINGWALD SOFTWARE und dem Händler erforderlich.
11. Rückgaberecht und Gerichtstand.
Prinzipiell besteht bis zu 14 Tagen nach Bestellung (Datum des Poststempels bzw. der Rechung) des SOFTWAREPRODUKTES die Möglichkeit der Rückgabe unter Erstattung des Kaufpreises. Nach Öffnen des versiegelten Datenträgers bzw. Installation oder Benutzung auf dem Computer ist ein Umtausch- und Rückgaberecht ausgeschlossen, weil für den Lizenznehmer dann keine Möglichkeit mehr besteht, zu beweisen, keine Kopie des SOFTWAREPRODUKTES zu besitzen. Das gleiche gilt auch für den Bezug von Software ohne Datenträger (ESD- bzw. Instant-Download-Version). Gerichtsstand ist Herne. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland und der Europäischen Union.
12. Sonstiges.
Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieses Vertrags oder eine Bestimmung im Rahmen sonstiger Vereinbarungen unwirksam sein oder werden, so wird hiervon die Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen oder Vereinbarungen nicht berührt. Unwirksame oder fehlende Klauseln sind durch wirksame Klauseln, die dem gewollten Zweck am nächsten kommen, hilfsweise durch entsprechende gesetzliche Regelungen, zu ersetzen.
Herne, im August 2004
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Beitrag04.12.2006 um 18:35 (UTC)    
Titel:

also ich hab ihn noch mal durchgearbeitet und verstehe das so.:
Zitat:
6. Haftungshöhe.
Die Höhe der Haftung ist in jedem Fall auf die Höhe des tatsächlich bezahlten Kaufpreises beschränk

das es net kostenlos ist Crying or Very sad
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Beitrag04.12.2006 um 23:57 (UTC)    
Titel:

Also das kann ich daraus nicht sehen. Es ist immerhin ein rechtlicher Text und dieser Punkt beschreibt nicht, dass das Produkt kostenpflichtig ist. Er schließt es weder ein noch aus. Es könnte sich also um ein Standart EULA handeln, den der Hersteller/Vermarkter eingefügt hat.

Ich hab aber nocheinmal nachgesehen, was das Teil so kosten könnte. Das Ergebnis war:
Zitat:
Shareware 19.00 EUR*

*Der Download dieser Software ist kostenlos. Der angegebene Preis gilt für die registrierte Vollversion.
Beitrag05.12.2006 um 14:13 (UTC)    
Titel:

was heißt das jetzt?
registrierte vollversion??? Crying or Very sad
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Beitrag05.12.2006 um 16:59 (UTC)    
Titel:

Es ist kostengünstig.. Gaito lite ist kostenlos.. sagt des im Intro

Ich denk mal des kommt darauf an was du damit machen willst und was für Ansprüche du stellst..

Minimale Ansprüche bedeutet kostengünstig bis umsonst.. Steigert sich des wird teurer...

Kommerzielle Blablalabersülz stehen gaito professionell zu Verfügung laut Intro <-- Logischerweise kostet des dann wat!

Des ist doch bloss nen Fragebot oder? Gibts in jedem Forum und kann man selber programmieren wenn man die nötige Ahnung hat.. *schiefgrins*
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Signatur ist zu groß!
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