Das kommt darauf an, wo du dein Hintergrundbild her hast.
Ich bezweifle, dass du genug Geld zur Hand hattest, um es selbst zu machen
YouTube-Videos darfst du einbinden.
(Jedenfalls solange deren Inhalt mit dem deutschen Recht vereinbar ist)
Ansonsten kann ich nichts Kritisches finden.
Vielleicht habe ich aber auch nur nicht gründlich genug gesucht
Gruß,
TransInt
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