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Beitrag10.10.2013 um 16:08 (UTC)    
Titel: Preisangabe

Ich hab mal eine Frage, die nicht direkt mit HPBK zu tun hat :

wenn ich in einem x-beliebigen Forum Artikel zum Kauf anbiete muß ich da Preise angeben, oder reicht es, auf Anfragen mit E-Mail oder PN zu antworten ?

Vielleicht weiß ja jemand hier Bescheid.Danke
Beitrag10.10.2013 um 16:21 (UTC)    
Titel:

Ich selber habe ich lange Zeit schlau gemacht da ich selber Spiele zum kauf anbiete.

Es ist aber nicht grade die beste Art, Artikel im Forum zu verkaufen. Baue dir deinen eigene Online-Shop auf, Softwares gibt es genug, oder mache es einfach mit einem einfachen Text auf deiner Homepage.

Informiere dich gut, da kann auch vieles Schief gehen.
Beitrag10.10.2013 um 16:43 (UTC)    
Titel: Re: Preisangabe

mgctratra hat Folgendes geschrieben:
Ich hab mal eine Frage, die nicht direkt mit HPBK zu tun hat :

wenn ich in einem x-beliebigen Forum Artikel zum Kauf anbiete muß ich da Preise angeben, oder reicht es, auf Anfragen mit E-Mail oder PN zu antworten ?

Vielleicht weiß ja jemand hier Bescheid.Danke


HeyHo,
wie das Ganze rechtlich aussieht, das kann ich dir zwar nicht beantworten, aber aus Käufersicht kann ich dir sagen, MICH persönlich nerven solche Angebote, bei denen ich erst per PN nachfragen muss "was kostet das" und somit sind solche Angebote für mich nicht relevant.
______________
mfg SEO
Beitrag10.10.2013 um 18:06 (UTC)    
Titel:

Nett gemeinte Antworten. Allerdings wurde meine Frage nicht beantwortet. Es geht mir um die rechtliche Relevanz.
Beitrag10.10.2013 um 20:40 (UTC)    
Titel:

Also ich bin auch kein Anwalt,.. aber ich glaube nicht, dass das Recht vorsieht, dass man zu einem Angebot auch einen Preis nennen muss, oder nennt jede TV Werbung auch den Preis?
Erst wenn ein auf zustande kommt müssen natürlich für beide Parteien die Bedingungen klar sein. Wenn du nur im Forum schreibst "Ich habe hier XYZ, wer willst haben?", dann kann dich ja keiner zwingen einen Preis zu nennen, evtl. möchtest du ja auch Preisvorschläge von potentiellen Käufern hören (eine Auktion quasi).
Rechtlich relevant ist aber auf jedenfall, dass wenn du das dauerhaft betreibst und so über das Forum Dinge verkaufst, das eine gewerbliche Tätigkeit und somit meldepflichtig ist. Wink
______________
- Signatur vom Mod Team angepasst -
Bitte keine Werbung für fremde Projekte

=> Das ist sehr schade. Ich habe mich hier im Forum über viele Jahre engagiert und einfach meine Signatur zu verändern zeugt von mangelnder Wertschätzung für meine Beiträge, die einzig den Nutzern des Homepage-Baukastens zugute kamen. Spätestens mit der Reduzierug auf max. 10 Unterseiten* sind die guten Zeiten des Baukastens ohnehin vorbei und die einst große Gremeinschaft im Forum hat sich längst aufgelöst. Nun bin ich hier offenbar auch nicht länger erwünscht. Bleibt mir nur lebewohl zu sagen, es waren schöne 14 Jahre und der Baukasten hat mir immer viel Spass gemacht - machts gut und eventuell trifft man sich ja doch nochmal an anderer Stelle im Internet. (07.06.2020)
* mittlerweile sogar nur noch 5
Beitrag11.10.2013 um 06:29 (UTC)    
Titel:

Vorweg: Ich bin auch kein Anwalt, also ist das auch keine Rechtsberatung!

Damit ein Kaufvertrag zu stande kommt, müssen zwei Willenserklärungen übereinstimmen. Dabei ist es egal in welcher Form das geschieht. Ob das Angebot von vornherein erwähnt wird oder erst auf persönliche Nachfrage. Ich kann nur für mich sprechen (und damit gebe ich auch seo recht): Wenn ich als Kunde, der die Ware sowie so bei X Shops bekommt, noch zu dem Verkäufer hingehen muss und das mit Aufwand verbunden ist, na dann kaufe ich woanders.

Optimaler Weise sollten Online-Verträge nur mit Erwachsenen abgeschlossen werden, da (ich meine bis 14 Jahre) ein Kaufbertrag nur schwebend wirksam ist. Sollten die Eltern zu dir kommen und sagen, dass der 13 Jährige Tom dem Vertrag nicht hätte abschließen dürfen, so musst du ihm das Geld zurück geben.


Das ist das, was bei mir aus dem 1. Lehrjahr der Ausbildung noch hängen geblieben ist Mr. Green

Beste Grüße,
Mats
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