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Beitrag29.07.2009 um 18:17 (UTC)    
Titel:

Also, den Vornamen und den Anfangsbuchstanben des Nachnamens könntest du ja schon angeben. Dann noch eine E-Mailadresse.

In den ersten Posts in diesem Thread findest du gute links.
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Beitrag29.07.2009 um 18:18 (UTC)    
Titel:

wenn es regeln dafür gibt, kannst du das nicht umgehen. sicher bist du nur wenn es korrekt gemacht wird. alles andere ist humbug. deshalb sagte ich ja das du es dann gleich weglassen kannst. oder dein chat kommt raus, dann ist es egal wenn du nichts weiter drauf hast. auch keine wetterbox oder shoutbox oder werbung mit der du was verdienen möchtest.

gruss gringo
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Beitrag29.07.2009 um 18:21 (UTC)    
Titel:

ich will nicht verdienen ... habe einfach nur nen kostenlsoen chat !!!
Beitrag29.07.2009 um 18:22 (UTC)    
Titel:

Wenn du ein Impressum hast, musst du
> Name
> Anschrift (Straße, Ort)
> E-Mail

Telefonnummer ist nicht immer Pflicht, nur in Sonderfällen.

Überall, wo deine Gäste mitwirken können, können jornalistisch-redaktionell bedeutsame Texte auftauchen. Zählt als Inhalt der eigenen Homepage, somit Impressumspflicht.

Oder auch, wenn du selbst Meinungsbildende Texte (solche sind gemeint) auf der Homepage irgendwo stehen hast.

Wie Gringo schrieb: Zwischenlösung gibt es nicht.

Achja, nochwas:
Man kann auch nicht ICQ und E-Mail angeben und dann "weiteres auf Anfrage", denn die Daten müssen sofort ersichtlich sein.
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Beitrag29.07.2009 um 18:23 (UTC)    
Titel:

ist ja grad das dumme nachname und adresse dar ich nicht angeben Confused
Beitrag29.07.2009 um 18:26 (UTC)    
Titel:

the-ghost-of-hamish hat Folgendes geschrieben:
Da liegst Du aber falsch! Auch Jugendliche verdienen oft schon Geld mit ihrer HP und in solchen Fällen steht das Gesetz vor dem Schutz der Jugendlichen, das heißt, daß ALLE Angagen zwingend notwendig sind! Wer erwischt wird, zahlt empfindliche Strafen, wenn sich jemand beschwert, daß kein Impressum vorhanden ist.

Aber ich gebe Dir Recht: Wo kein Kläger, da kein Richter, nur das ist nicht die richtige Argumentation.

lg



Mag sein das Jugendliche Geld verdienen,aber es ändert nichts.
1.Der Jugendschutz wird höher eingestuft(was dieses von dem wir reden(schreiben) betrifft.
2.da Jugendliche nur bedingt oder sogar gar nicht geschäftsfähig sind(Alters abhängig) wäre es Blödsinn..

Wenn du nach richtig oder falsch alles einstufen möchtest,bewundere ich dich.Das können sogar Anwälte,Richter und Staatsanwälte manchmal selber nicht so genau,da sich vieles in Grauzonen bewegt..

Beispiel..Ein 11 jähriger pfiffiger Bursche macht hier eine HP und bietet was an gegen bares...Impressum natürlich keines..Sogar noch illegales dazu..was machste da?

Eigentlich wirst du sagen einfach.. Wink ..nee ,nicht wirklich,da auf einmal mehrere Gesetze und Verordnungen miteinender konkurieren bzw. sich überschneiden..oder aufheben..

1. Der 11 jährige ist eh nicht strafmündig..Also ihn bestrafen wird schwer..
Also wirst du sagen müssen die Eltern für den Schaden aufkommen,sofern er entstanden ist..Nee,auch nicht eindeutig.. Sofern sie grob fahrlässig ihre Aufsichtspflicht verletzt hätten,wäre ich konform mit dir..aber beweise es doch mal..nicht einfach..natürlich auch möglich..

2,Er hat das alles mit dem Laptop des Bruders gemacht der 21 ist..Also muss dann der Bruder haften? Ja ? nein? Wink
ist nicht immer alles klar was klar erscheint.. Wink Aber sowas ist natürlich auch eine Einzelsachen Entscheidung von Fall zu Fall..
______________
[img:98a80769c2]http://img.webme.com/pic/m/mikelong/michaelsweltneu.jpg[/img:98a80769c2]
[img:98a80769c2]http://img.webme.com/pic/r/reisewelten/bannerreisewelten2.jpg[/img:98a80769c2]
Beitrag29.07.2009 um 18:27 (UTC)    
Titel:

Dann versuch dein Glück mit einem unvollständigen Impressum.
Oder lass alles weg, wo deine Besucher mitschreiben können - nur das würdest du wohl nicht wollen.

Nur rechtlich korrekt wär das unvollständig eben nicht. Sei dir darüber bewusst.
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Beitrag29.07.2009 um 18:30 (UTC)    
Titel:

mikelong hat Folgendes geschrieben:
the-ghost-of-hamish hat Folgendes geschrieben:
Da liegst Du aber falsch! Auch Jugendliche verdienen oft schon Geld mit ihrer HP und in solchen Fällen steht das Gesetz vor dem Schutz der Jugendlichen, das heißt, daß ALLE Angagen zwingend notwendig sind! Wer erwischt wird, zahlt empfindliche Strafen, wenn sich jemand beschwert, daß kein Impressum vorhanden ist.

Aber ich gebe Dir Recht: Wo kein Kläger, da kein Richter, nur das ist nicht die richtige Argumentation.

lg



Mag sein das Jugendliche Geld verdienen,aber es ändert nichts.
1.Der Jugendschutz wird höher eingestuft(was dieses von dem wir reden(schreiben) betrifft.
2.da Jugendliche nur bedingt oder sogar gar nicht geschäftsfähig sind(Alters abhängig) wäre es Blödsinn..

Wenn du nach richtig oder falsch alles einstufen möchtest,bewundere ich dich.Das können sogar Anwälte,Richter und Staatsanwälte manchmal selber nicht so genau,da sich vieles in Grauzonen bewegt..

Beispiel..Ein 11 jähriger pfiffiger Bursche macht hier eine HP und bietet was an gegen bares...Impressum natürlich keines..Sogar noch illegales dazu..was machste da?

Eigentlich wirst du sagen einfach.. Wink ..nee ,nicht wirklich,da auf einmal mehrere Gesetze und Verordnungen miteinender konkurieren bzw. sich überschneiden..oder aufheben..

1. Der 11 jährige ist eh nicht strafmündig..Also ihn bestrafen wird schwer..
Also wirst du sagen müssen die Eltern für den Schaden aufkommen,sofern er entstanden ist..Nee,auch nicht eindeutig.. Sofern sie grob fahrlässig ihre Aufsichtspflicht verletzt hätten,wäre ich konform mit dir..aber beweise es doch mal..nicht einfach..natürlich auch möglich..

2,Er hat das alles mit dem Laptop des Bruders gemacht der 21 ist..Also muss dann der Bruder haften? Ja ? nein? Wink
ist nicht immer alles klar was klar erscheint.. Wink Aber sowas ist natürlich auch eine Einzelsachen Entscheidung von Fall zu Fall..


Ich habe ja auch nicht gesagt, daß die Gesetzgebung hier richtig ist. Es ist aber leider Fakt, daß - ich habe eben nachgeschaut - die Gerichte auch bei einem Chatroom schon ein Impressum voraussetzen.

Ich bin selber dafür, daß man nicht seine ganzen Daten veröffentlichen muß, erst recht nicht als Inhaber eines Blogs, aber das ist nun mal Gesetz und wer erwischt wird, zahlt Strafe. Ganz abgesehen davon ist der Baukasten hier erst ab 14 und somit werden die Eltern nicht nur wegen einem fehlenden Impressum belangt werden im Zweifelsfalle....

Wie so ein Gerichtsverfahren - wenn es denn tatsächlich zustande kommen sollte - dann auch ausgeht, steht ja wieder auf einem anderen Blatt.

Daß diese Verpflichtung nach dem Telemediengesetz in meinen Augen auch nicht immer sinnvoll ist, steht ja hier nicht zur Diskussion.

Es wurde gefragt, ob ein Impressum Pflicht ist und die Antworten wurden gegeben.

lg
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Zitat: "Zwei Dinge sind unendlich, das Universum und die menschliche Dummheit, aber beim Universum bin ich mir noch nicht ganz sicher"


Zuletzt bearbeitet von the-ghost-of-hamish am 29.07.2009, 19:40, insgesamt einmal bearbeitet
Beitrag29.07.2009 um 18:42 (UTC)    
Titel:

quote="the-ghost-of-hamish"]
Ich habe ja auch nicht gesagt, daß die Gesetzgebung hier richtig ist. Es ist aber leider Fakt, daß - ich habe eben nachgeschaut - die Gerichte auch bei einem Chatroom schon ein Impressum voraussetzen.

Ich bin selber dafür, daß man nicht seine ganzen Daten veröffentlichen muß, erst recht nicht als Inhaber eines Blogs, aber das ist nun mal Gesetz und wer erwischt wird, zahlt Strafe. Ganz abgesehen davon ist der Baukasten hier erst ab 14 und somit werden die Eltern nicht nur wegen einem fehlenden Impressum belangt werden im Zweifelsfalle....

Daß diese Verpflichtung nach dem Telemediengesetz in meinen Augen auch nicht immer sinnvoll ist, steht ja hier nicht zur Diskussion.

Es wurde gefragt, ob ein Impressum Pflicht ist und die Antworten wurden gegeben.lg[/quote]

Ich hatte auch nur auf zwischen Antworten geantwortet,da sie meiner meinung sachlich falsch waren..Zumindest der letze beitrag von mir..

ich weiss mit 14..und alle sind das auch schon bestimmt Cool Aber lassen wir das..Die Antworten sind ja jetzt gegeben worden..
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Beitrag29.07.2009 um 18:45 (UTC)    
Titel:

Zitat:
Also wirst du sagen müssen die Eltern für den Schaden aufkommen,sofern er entstanden ist..Nee,auch nicht eindeutig.. Sofern sie grob fahrlässig ihre Aufsichtspflicht verletzt hätten,wäre ich konform mit dir..aber beweise es doch mal..nicht einfach..natürlich auch möglich..


wenn der pc zu hause steht (über ip prüfbar) müssen die eltern haften. sie müssen sich vergewissern was er am pc alles macht. sonst könnten die ja illegal musik und filme runterladen ohne das was passiert. Wink anders wäre es in einem internetkaffee, aber ob man als 11 jähriger dort rein kann ist fraglich.

gruss gringo
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Zuletzt bearbeitet von 6p-iceblue am 29.07.2009, 19:45, insgesamt einmal bearbeitet
Beitrag31.07.2009 um 20:23 (UTC)    
Titel:

Hallo,
muss man auch Straße mit Hausnummer angeben?

Nicht das man dann mit Werbung und viel SPAM zugespamt wird. Confused

Bei meiner neuen Zeo-Community muss ich jetzt ein Impressum angeben.

Was muss ich angeben, wenn die Eltern nicht alles erlauben?

Grüße
Andreas


Zuletzt bearbeitet von muepfe-radio am 31.07.2009, 21:29, insgesamt einmal bearbeitet
Beitrag31.07.2009 um 20:29 (UTC)    
Titel:

Mindestangaben sind:
Vollständiger Name
Anschrift (PLZ, Ort, Straße, Hausnummer)
E-Mail als elektronische Postadresse


In Sonderfällen kommt auch noch was dazu. Für Privatpersonen reicht das.
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Beitrag31.07.2009 um 21:06 (UTC)    
Titel:

Hallo,
habe zum Glück, die Erlaubnis, meiner Eltern bekommen, da ich leider noch, mit 15 Jahren als Minderjähriger zähle. Wink

Danke für die schnelle Antwort. Wink

Grüße
Andreas
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