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Beitrag11.12.2009 um 04:42 (UTC)    
Titel: Wie findet ihr meine Seite über online Streams?

Die URL wird sich in kürze noch ändern und es werden fortwährend verbesserungen an der Seite durchgeführt.
Beitrag11.12.2009 um 05:32 (UTC)    
Titel: Re: Wie findet ihr meine Seite über online Streams?

5mal5 hat Folgendes geschrieben:
Die URL wird sich in kürze noch ändern und es werden fortwährend verbesserungen an der Seite durchgeführt.


Design Standart und Inhalt nicht so ganz rechtens. Du weist ja wohl hoffentlich das Solche Streaming Seiten die du Verlinkst in Deutschland gegen das Gesetzt verstoßen und nicht erlaubt sind?

Jetztkommt bestimmt nach meinem Poast einer der Anfängt mit dem Urteil vom Hamburger Landgericht das man den Inhalt der verlinkten Seiten nicht zu verantworten hat wen man sich davon distatnziert.

Dieses ist aber mitlerweile schon wieder Veraltet, weil der Betreiber der Seite ja selber die Links setzt und über den Inhalt bescheidt weiß, genauso wie das er Verboten ist!

Schon grade hier ist das der Fall weil du nähmlich extra eine Seite gemacht hast um zu Verbotenen Seiten zu Linken.

Ich sag dir jetzt schon eins. Das ist ein Löschgrund deiner HP weil du auch somit im Baukasten gegen die AGB verstößt. Und dann hasteb die arbeit ganz umsonnst gemacht.

Selber Schuld Razz
______________


Zuletzt bearbeitet von gbpics4all am 11.12.2009, 06:33, insgesamt einmal bearbeitet
Beitrag11.12.2009 um 07:12 (UTC)    
Titel: Nicht Illegal

"Es ist legal.

Warum? Es fehlt der Vorsatz etwas zu speichern und im Normalfall weiss der Anwender nicht mal DASS und dann auch WO gespeichert wird. Zudem kann man den Film nicht auf der Festplatte zwischenspeichert sondern im RAM.
RAM ist flüchtiger Speicher und wird nach dem ausschalten des PCs gelöscht. Somit kein Download/Speicher von Dateien auf die man einfach so Zugriff hat

Ist Youtube und co. dann deiner Meinung nach auch Strafbar oder das anschauen sämtlicher Internetseiten mit U.Recht verboten? Auch dort speichert dein Rechner alle geschüzten Bilder und Texte etc. in deinem Temp Ordner zwischen. Ist aber auch nicht gleich mit Download

Ausserdem ist nach dem Urheberrechtsgesetzt eine vorrübergehende Speicherung sogar ausdrücklich erlaubt

Zitat: § 44a Vorübergehende Vervielfältigungshandlungen

Zulässig sind vorübergehende Vervielfältigungshandlungen, die flüchtig oder begleitend sind und einen integralen und wesentlichen Teil eines technischen Verfahrens darstellen und deren alleiniger Zweck es ist,

1.

eine Übertragung in einem Netz zwischen Dritten durch einen Vermittler oder
2.

eine rechtmäßige Nutzung eines Werkes oder sonstigen Schutzgegenstands zu ermöglichen, und die keine eigenständige wirtschaftliche Bedeutung haben. Zitat Ende

Und im UrhG steht nirgends das das reine Betrachten was ja der Stream im Endeffekt ja ist, verboten wäre.

Also hör auf zu mutmaßen und zeig mir einen Richterspruch der besagt dass, das Anschauen von Onlinestreams Verboten ist.

MfG
Beitrag11.12.2009 um 07:18 (UTC)    
Titel: Re: Nicht Illegal

5mal5 hat Folgendes geschrieben:
"Es ist legal.

Warum? Es fehlt der Vorsatz etwas zu speichern und im Normalfall weiss der Anwender nicht mal DASS und dann auch WO gespeichert wird. Zudem kann man den Film nicht auf der Festplatte zwischenspeichert sondern im RAM.
RAM ist flüchtiger Speicher und wird nach dem ausschalten des PCs gelöscht. Somit kein Download/Speicher von Dateien auf die man einfach so Zugriff hat

Ist Youtube und co. dann deiner Meinung nach auch Strafbar oder das anschauen sämtlicher Internetseiten mit U.Recht verboten? Auch dort speichert dein Rechner alle geschüzten Bilder und Texte etc. in deinem Temp Ordner zwischen. Ist aber auch nicht gleich mit Download

Ausserdem ist nach dem Urheberrechtsgesetzt eine vorrübergehende Speicherung sogar ausdrücklich erlaubt

Zitat: § 44a Vorübergehende Vervielfältigungshandlungen

Zulässig sind vorübergehende Vervielfältigungshandlungen, die flüchtig oder begleitend sind und einen integralen und wesentlichen Teil eines technischen Verfahrens darstellen und deren alleiniger Zweck es ist,

1.

eine Übertragung in einem Netz zwischen Dritten durch einen Vermittler oder
2.

eine rechtmäßige Nutzung eines Werkes oder sonstigen Schutzgegenstands zu ermöglichen, und die keine eigenständige wirtschaftliche Bedeutung haben. Zitat Ende

Und im UrhG steht nirgends das das reine Betrachten was ja der Stream im Endeffekt ja ist, verboten wäre.

Also hör auf zu mutmaßen und zeig mir einen Richterspruch der besagt dass, das Anschauen von Onlinestreams Verboten ist.

MfG


Das betrachten der Filme nicht aber das Veröffentlichen schon.

Hier bei youtube ein Video von Galileo mit Gesetzesauszügen zur Rechtslage.
Anschauen ja, Verbreiten nein. Gilt auch bei Online Streams.

http://www.youtube.com/watch?v=g2X-_Kzc8kI

Und hier im Baukasten haben schon mehrere Seiten eins auf den Sack bekommen weil die diese Links bzw. Videos eingebunden haben.

Und mal ehrlich ich glaube nicht das du es wirklich auf Prozesse ankommen lassen willst Wink

mein Problem ist es nicht nur wen du echt ärger willst musst du damit leben.
______________
Beitrag11.12.2009 um 17:57 (UTC)    
Titel:

Du sagst es ja selber das betrachten nicht aber das hochladen schon. Da sie keiner von uns hochgeladen hat...
Zudem wie könnten diese Seiten seit mehreren Jahren existieren wenn sie illegal wären.
In der Schweiz darf man sogar herunterladen und dort gibt es auch keine Diskusion über Kino.to
Und hier gibt es nur Meinungen (wie auch die deine) und Diskusionen aber noch kein Recht über derart Seiten. Zudem ist es nicht verboten auf Seiten zu verlinken die ihren Server legal im Ausland zu betreiben.
Es ist eine weit verbreitete Meinung die du vertrittst und vielleicht wird dies auch mal illegal werden aber noch ist dem nicht der Fall.
Dank dir aber trortzdem für deine schnelle Antworten und deine ehrliche Meinung und deinen guten Rat
MfG
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