Rechte des Autors nach dem deutschen Urheber-Gesetz (UrhG):
Er bestimmt,
ob seine Werke veröffentlicht werden dürfen,
in welcher Art und Weise sie veröffentlicht werden,
in welchem Umfang sie veröffentlicht werden,
den Zeitpunkt bzw. Zeitbereich der Veröffentlichung (§ 32 UrhG),
ob als Name des Urhebers sein richtiger Name oder ein Pseudonym erscheint.
Er darf wirtschaftliche Vorteile aus jeder Verwertung (Vervielfältigung, Vortrag, Aufführung, Vorführung) seiner Werke durch Dritte ziehen.
Genau diese Punke solltest du in einem "formlosen Vertrag" aufnehmen. Also:
.. hiermit erlaube ich .... dem Herrn ..... für die Dauer von .... auf der Webseite .... folgende Bilder .... zu veröffentlichen. Dabei ist unter jedem Bild mein Name .. anzubringen!
So, nur ein bisschen ausführlicher. Unterschrift und Datum nicht vergessen.
Weitere Infos findest du wenn du nach § 31 UrhG googelst.
Grüße Marco
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Mit besten Grüßen Marco
www.harley-motorcycles.de