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Beitrag25.05.2010 um 18:30 (UTC)    
Titel:

Zitat:
Fernsehrichter Alexander Hold verurteilt!

Vor den Fernsehkameras ist es für gewöhnlich er, der Recht spricht - nun hat Alexander Hold selbst eine juristische Niederlage erlitten: Das Verwaltungsgericht Augsburg verurteilte den Juristen dazu, künftig für seine Autos Fahrtenbücher zu führen. Der Grund: Im Juli 2007 war Holds Geländewagen auf der Autobahn 7 bei Göttingen mit 143 statt erlaubten 100 Stundenkilometern geblitzt worden.


Wahrscheinlich hatte A. Hold das Gesetz zum Thema Geschwindigkeitsbegrenzung für sich anders ausgelegt!

Dein Einsatz ehrt dich optimalplanet, aber Rechtsfragen sollten durch einen Rechtsanwalt beantwortet werden und nicht von einem Fan von Talkshows.

Klärt bitte euren Disput per PN und nicht hier im Forum!

BTT!
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Mit besten Grüßen Marco
www.harley-motorcycles.de

Beitrag25.05.2010 um 18:35 (UTC)    
Titel:

Macht Euch mal locker Wink

Die Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) sagt alles:

I. Allgemeine Verkehrsregeln

§34 Unfall

(1) Nach einem Verkehrsunfall hat jeder Beteiligte

1. unverzüglich zu halten,
2. den Verkehr zu sichern und bei geringfügigem Schaden unverzüglich beiseite zu fahren,
3. sich über die Unfallfolgen zu vergewissern,
4. Verletzten zu helfen (§ 323 c des Strafgesetzbuches),
5. anderen am Unfallort anwesenden Beteiligten oder Geschädigten
6a. anzugeben, daß er am Unfall beteiligt war und
6b. auf Verlangen seinen Namen und seine Anschrift anzugeben sowie ihnen Führerschein und Fahrzeugschein vorzuweisen und nach bestem Wissen Angaben über seine Haftpflichtversicherung zu machen,
7a. solange am Unfallort zu bleiben, bis er zugunsten der anderen Beteiligten und der Geschädigten die Feststellung seiner Person, seines Fahrzeuges und der Art seiner Beteiligung durch seine Anwesenheit ermöglicht hat oder
7b. eine nach den Umständen angemessene Zeit zu warten und am Unfallort Namen und Anschrift zu hinterlassen, wenn niemand bereit war, die Feststellung zu treffen,
8. unverzüglich die Feststellungen nachträglich zu ermöglichen, wenn er sich berechtigt, entschuldigt oder nach Ablauf der Wartefrist (Nummer 6 Buchstabe b) vom Unfallort entfernt hat. Dazu hat er mindestens den Berechtigten (Nummer 6 Buchstabe a) oder einer nahe gelegenen Polizeidienststelle mitzuteilen, daß er am Unfall beteiligt gewesen ist, und seine Anschrift, seinen Aufenthalt sowie das Kennzeichen und den Standort seines Fahrzeugs anzugeben und dieses zu unverzüglichen Feststellungen für eine ihm zumutbare Zeit zur Verfügung zu halten.

(2) Beteiligt an einem Verkehrsunfall ist jeder, dessen Verhalten nach den Umständen zum Unfall beigetragen haben kann.

(3) Unfallspuren dürfen nicht beseitigt werden, bevor die notwendigen Feststellungen getroffen worden sind.
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Beitrag25.05.2010 um 19:01 (UTC)    
Titel:

entschuldigunng das ich helfen wollte, wäre nie einer von euch auf die Idee gekommen. Naja, bitte an die User den ich geholfen habe.
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Beitrag26.05.2010 um 17:14 (UTC)    
Titel:

Lustiger Thread kleiner Teenie der denkt, alles was man im Fernsehen sieht ist war Very Happy

Ich glaube kaum das du jemand mit deiner "Rechtsberatung" geholfen hast den 70% davon sind einfach falsch.

Wer eine richtige Rechtsberatung sucht sollte sich an einen Anwalt wenden oder in Portalen danach suchen wo richtige Anwälte unterwegs sind wie z.B. :

http://www.e-recht24.de/


Beste Grüße

Yannick
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Beitrag26.05.2010 um 18:47 (UTC)    
Titel:

xD als wenn DU je auf sone Idee gekommen wärst. In letzter zeit wirst du echt überheblich, nur weil du denkst das du was besseres bist xDD! Gott, du bist echt peinlich ^^. Ich kann dir 6 Nachrichten posten von Usern den ich geholfen habe Mr. Green . Aber sowas verstehen bessere Leute wie du ja nicht Mr. Green Mr. Green
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Beitrag26.05.2010 um 18:52 (UTC)    
Titel:

optimalplanet hat Folgendes geschrieben:
xD als wenn DU je auf sone Idee gekommen wärst. In letzter zeit wirst du echt überheblich, nur weil du denkst das du was besseres bist xDD! Gott, du bist echt peinlich ^^. Ich kann dir 6 Nachrichten posten von Usern den ich geholfen habe Mr. Green . Aber sowas verstehen bessere Leute wie du ja nicht Mr. Green Mr. Green


im gegensatz zu dir kann nuo sich artikulieren......
im gegensatz zu dir, können alle sich schlau machen was wirklich sache ist....
im gegensatz zu dir, leben einige hier selbstständig und nicht mehr bei mama und papa......
im gegensatz zu dir, haben einige hier erfahrungen mit dem deutschen recht gemacht.......

diese user müssen echt gut beraten gewesen sein, wie viel strafe gab es denn?!
Beitrag26.05.2010 um 19:27 (UTC)    
Titel:

optimalplanet hat Folgendes geschrieben:
xD als wenn DU je auf sone Idee gekommen wärst. In letzter zeit wirst du echt überheblich, nur weil du denkst das du was besseres bist xDD! Gott, du bist echt peinlich ^^. Ich kann dir 6 Nachrichten posten von Usern den ich geholfen habe Mr. Green . Aber sowas verstehen bessere Leute wie du ja nicht Mr. Green Mr. Green



Kann das sein das du keine Kritik ertragen kannst? o_Ô
Wieso sollte ich denken das ich was besseres bin? Jeder Mensch ist meiner Meinung nach gleich! Bei mir gibt es kein besser und schlechter! Das einzige was hier peinlich ist, ist deine "Rechtsberatung" ich traue mich kaum das so zu nennen. Den es ist schlicht weg keine. Du schadest damit viel mehr Usern wie du damit hilfst den wie gesagt es stimmt einfach vieles nicht. Du hast auch kein Grund mich so anzugehen ich habe dir nichts getan. Lerne lieber mal mit Kritik umzugehen und was der Unterschied zwischen real und virtuell ist. Zu virtuell zählt das Fernsehen dazu. Den die Richterserien sowie die Polizeiserien sind alle komplett gestellt. Die Anwälte sind zwar meistens echt aber auch diese müssen sich an das Drehbuch halten (dies ist so spannend wie möglich gehalten sonst würde es keine sau Interessieren) das nicht von einem Anwalt geschrieben wurde. Ich weiß von was ich spreche..
Beste Grüße

NUO
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Zuletzt bearbeitet von nuo-designs am 26.05.2010, 20:28, insgesamt einmal bearbeitet
Beitrag26.05.2010 um 19:30 (UTC)    
Titel:

Hey, meinst Du nicht, dass das jetzt ein bisschen übertrieben ist?? Was hat dieser Threat damit zutun, wo er lebt?

Abgesehen daon: Dieser Threat war bestimmt nicht besonders hilfreich für Betroffene, aber hat er damit jemandem geschadet? Es gab hier im Forum schon viel sinnlosere Beiträge, die nicht so hart kritisiert wurden. Am Anfang dieses Threats war die Kritik eindeutig gerechtfertigt, aber dein Text hatte absolut überhaupt nichts mit dem zu tun, worum es hier ging.

Liebe Grüße
Das Schmiedeteam
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Beitrag26.05.2010 um 19:48 (UTC)    
Titel:

nuo-designs hat Folgendes geschrieben:

Du hast auch kein Grund mich so anzugehen ich habe dir nichts getan.

Weißt du er hätte dich auch nicht so angegangen, aber "Lustiger Thread kleiner Teenie der denkt, alles was man im Fernsehen sieht ist war Very Happy" klingt schon sehr abwertend. Naja klar ist das kein Grund so über zu reagieren, aber trotzdem wäre das erst garnicht passiert, wenn du den Satz etwas anders formuliert hättest. Das Ganze war warscheinlich eine nett gemeinte Sache, auch wenn die Informationen so nicht stimmen.

mfg
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Du hast eine Frage? Ich stehe dir selbstverständlich jeder Zeit zur Verfügung!


Zuletzt bearbeitet von southpark-comedyclub am 26.05.2010, 20:55, insgesamt einmal bearbeitet
Beitrag26.05.2010 um 20:02 (UTC)    
Titel:

southpark-comedyclub hat Folgendes geschrieben:
nuo-designs hat Folgendes geschrieben:

Du hast auch kein Grund mich so anzugehen ich habe dir nichts getan.

Weißt du er hätte dich auch nicht so angegangen, aber "Lustiger Thread kleiner Teenie der denkt, alles was man im Fernsehen sieht ist war Very Happy" klingt schon sehr abwertend. Naja klar ist das kein Grund so über zu reagieren, aber trotzdem wäre das erst garnicht passiert, wenn du den Satz etwas anders formuliert hättest. Das Ganze war warscheinlich eine nett gemeinte Sache, auch wenn die Informationen so nicht stimmen.

mfg


Na gut der Satz war vllt. etwas unpassend wobei er aber genau zutrifft. Er ist ein Teenie was ja auch nichts schlechtes ist! Und das er das glaubt was man im Fernsehen sieht gibt er ja auch selbst zu!

Zitat:
ein paar sachen habe ich aus Richterserien und Co. schon gelernt.


Beste Grüße
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Beitrag26.05.2010 um 20:02 (UTC)    
Titel:

Darf ich hier Dicht machen? Oder können wir uns auf das Thema selbst wieder beziehen?
Was mir hier generell auffällst ist folgendes:

Im Eröffnungspost steht drin, dass durchaus Fehler enthalten sein können und darauf aufmerksam gemacht werden soll
Zitat:
ch bitte euch darum, es mir nicht übel zu nehmen, wenn hier ein paar Fehler enthalten sind. Weist mich dann bitte auf die Fehler hin und ich verbessere sie.


Später hieß es dann aber immer, dass die Informationen zu 100% stimmen.
Kritik wurde also nicht wirklich aufgenommen.


Generell ist es wirklich besser, wenn man bei solchen Fällen eher einen Anwalt selbst konsultiert, anstatt sich hierdrauf zu verlassen.
Und nein: Man darf sich nicht auf alles verlassen, was Hold sagt. Generell sagt er natürlich nichts falsches, aber er zitiert da keine Gesetzestexte. Zudem es bei solchen Sachen selten Allgemeingültigkeiten gibt, sondern für den Individualfall entschieden wird. Man kan nes nicht auf alles übertragen und die Beschreibungen hier dürften daher schon in Frage gestellt werden.

Eine Richtersendung bildet einen nicht in Rechtswissenschafte naus, das ist verkehrt.



Zitat:
Ich habe mich bei einer Seite angemeldet, die erst ab 18 ist. Jetzt wird geld verlangt - Was tun?

Erst einmal: nicht zahlen! Diesen Betreiber sofort bei der Verbraucherzentrale melden, oder Anzeige erstatten. Meistens melden sich Jugendliche auf solchen Seiten an, die noch nicht 18 sind. Somit ist der Vertrag schonmal ungültig, weil der Nutzer nicht 18 ist. Generell sollte man Rechnungen nur zahlen, wenn diese per Post ankommen. In den e-Mails steht unten der Anwalt, diesen sollten Sie googlen, meistens finden sie äußerst kuriose Dinge zu diesem Thema.


Diese Information ist an sich aber völlig korrekt.
Zum Teil werde ich auch ausgebildet, was Rechtsgeschäfte angeht. In wie weit gültig oder eben nicht.

Hier ist es in er Tat so, dass ein Vertrag nichtig ist, wenn keine oder nur eine beschränkte Geschäftsfähigkeit besteht. Bei einer beschränkten Geschäftsfähigkeit muss der gesetzliche Vertreter, meist Eltern, dem Vertrag zugestimmt haben. Ansonsten wie gesagt nichtig, was bedeutet, dass er nie Gültigkeit gefunden hat.

Zusätzlich kommt bei den meisten Anbietern noch hinzu, dass die AGB eher versteckt und/oder schlecht lesbar waren, weshalb diese ebenfalls ungültig wären. Das sind Sachen, auf die man einfach achten sollte.


Die anderen Fälle, die du alle genannt hast, sind aber hier iegentlich irrelevant. Wir sind hier ja kein Rechtsberatungsforum im allgemeinen Sinne. Hier wäre es deutlich praktischer, wenn du dich auf Sachen aus dem Internet beziehst - spezieller ggf. rechtliche Sachen, auf die man bei der Homepageerstellung achten sollte wären auch nicht verkehrt. Das bietet sich hier im Forum einfach eher an als die willkürlich gewählten Beispiele von dir.

Natürlich nicht falsch es auch zu erwähnen, halte ich nur für weniger sinnvoll.



Man sollte aber bei solchen Aussagen immer groß und deutlich klar machen, dass man nur aus eigenen recherchen etwas schreibt, jedoch keine verbindliche Rechtsaussage treffen kann. Genauere Informationen immer beim anwalt einholen. Wenn nämlich alsche Informationen doch verbreitet werden - was du hier gar nicht beurteilen kannst, da du es gar nicht wirklich wissen kannst, dann sind einige Leer später ggf. sehr verärgert Wink[/quote]
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