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Beitrag05.08.2010 um 10:00 (UTC)    
Titel: Kleine Rechtliche Frage

Hallo,

Ich habe eine kleine Rechtliche Frage an die Community, ich hoffe das hier ein paar sind die sich damit auskennen.
Also meine Mutter hat ein Problem. Wir möchten am 14 diesen Monats in den Urlaub fahren der schon gebucht ist. Jetzt ist das Problem, das die Arbeitsgeber von ihr gesagt, dass Sie kein Urlaub bekommt. Obwohl Sie ein paar Tage/Wochen früher die zusage für Ihren Urlaub bekommen hat.

Jetzt ist meine frage:
Darf der Arbeitgeber einfach den Urlaub, der schon länger Angemeldet und erlaubt war ein paar Tage vor beginn einfach verbieten?

Ich hoffe Ihr könnt mir helfen.
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Beitrag05.08.2010 um 10:03 (UTC)    
Titel:

Ich möchte nur hinweisen und ergänzen.

Hinweis:
Hier bekommst nur nur Laien-Beratung. Keine Verbindliche.
Daher nicht auf die antworten zu 100% verlassen. nicht, dass es dann heißt "Dort im Forum wur daber geschrieben..."
Die sicherste Antwort erhält man immer von einem Anwalt denke ich ^^

Ergänzung:
Damit dies hier auch einen Sinn ergibt, nicht nach eigener Logik antworten.
Bitte bei euren Antworten Quellen mit angeben, worauf ihr eure rechtliche Aussage stützt.
Anhand dieser Quellen kann sich dann pasys-seite selbst ein Urteil bilden.


edit: Zum Thema selbst weiß ich selber grad nicht Bescheid.
Ich such vllt. nachher etwas raus (derzeit nicht Zuhause), falls dies bis dahin noch niemand getan hat (wenn es überhaupt zu dem Thema etwas gibt oO).
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Zuletzt bearbeitet von AsgarSerran am 05.08.2010, 11:05, insgesamt einmal bearbeitet
Beitrag05.08.2010 um 10:04 (UTC)    
Titel:

Îch glaub nicht!

Denn wenn deine Mutter schon die Zusage bekommen hat, wie sollte dann ihr Boss es verbieten? Sie hat doch ein Standfesten Beweiß.

Ich würde dir mal raten zu einem Anwalt zu gehen.

mfg
Georg
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Dieser Account ist ein Forenaccount!
Beitrag05.08.2010 um 10:08 (UTC)    
Titel:

Hallo!
Zitat aus einem anderen Forum:

"Hast du den Urlaub vorher beim Chef beantragt und genehmigt bekommen, muss dein Chef dich auch fahren lassen.

Hast du auf eigene Faust gebucht und nur geglaubt, du würdest schon Urlaub bekommen, dann hast du einfach Pech gehabt und keinerlei Ansprüche."

Ich glaub, der Chef kann da nichts verbieten. Wenn der Urlaub genemigt ist, kann der Chef nichts mehr sagen, denke ich! Obs wahr ist - ich weis nicht...
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Leben heißt nicht zu warten, bis der Sturm vorüberzieht, sondern zu lernen, im Regen zu tanzen!
Beitrag05.08.2010 um 10:15 (UTC)    
Titel:

Aus eigener Praxis weiß ich, daß es schwierig sein wird: Wenn Deine Mutter keinen vom Chef genehmigten und unterschriebenen "Urlaubsschein" (gibt es meist in größeren Firmen) hat, dann steht zunächst mal Aussage gegen Aussage, ob genehmigt oder nicht.

Weiter kommt es darauf an, was in einer ggf. vorhandenen Betriebsvereinbarung bezüglich Urlaub und dessen Gewährung drin steht. Ist Urlaub genehmigt und bereits gebucht, werden etwaige Stornierungskosten in der Regel vom Arbeitgeber übernommen.

Schlußendlich spielt natürlich auch das Verhältnis zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer eine entscheidende Rolle, wie man sich bezüglich der Urlaubsverschiebung einigt. Urlaub steht Deiner Mutter zu - keine Frage!

Wenn der Zeitpunkt allerdings ungünstig ist (Krankheit von Vertretung oder kurzfristige Aufträge), bleibt die Frage: Ist es sinnvoll im Hinblick auf die weitere berufliche Karriere, hier auf den Urlaub zu pochen, obwohl eventuell betriebliche Interessen entgegen stehen? Hier wird ein fader Beigeschmack bleiben und man kann sich ausrechnen, wer bei der nächsten Rationalisierung ganz oben auf der Liste steht...

lg
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Zitat: "Zwei Dinge sind unendlich, das Universum und die menschliche Dummheit, aber beim Universum bin ich mir noch nicht ganz sicher"
Beitrag05.08.2010 um 10:22 (UTC)    
Titel:

Meine Mutter ist auf diesen job ja nicht wirklich angewiesen, da es nur ein neben Job ist. Also kann Sie damit Ihre Karriere nicht beeinflussen.
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Beitrag05.08.2010 um 11:34 (UTC)    
Titel: UrlaubsRecht

Kann der Arbeitgeber bereits zugesagten Urlaub widerrufen?

Grundregel: Nein, aber.

Hat der Arbeitgeber den Urlaub für einen bestimmten Zeitpunkt zugesagt, so ist er hieran grundsätzlich gebunden.

Bundesarbeitsgericht:

+Ein Rückruf aus dem (bereits angetretenen) Urlaub ist unzulässig.
+Eine Rückruf-Vereinbarung ist unwirksam.

Anders kann es sein, wenn der Arbeitnehmer den Urlaub noch nicht angetreten hat.

+Ein solcher Widerruf des zugesagten (aber noch nicht angetretenen) +Urlaubs kann (in Ausnahmefällen) zulässig sein bei dringenden betrieblichen Erfordernissen.
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