Hallo,
Da Du der Urheber des Senders bist,
darfst Du natürlich den Stream ausdrücklich frei geben.
Allerdings ..... das Urheberrecht bei Musik bleibt.
Was erlaubt wäre :
Du setzt einen Link zu Deinem Stream auf Deine Page.
Der Besucher klickt an .... und jeder hört für sich privat zuhause am PC Webradio.
Was nicht geht ist , das sich jeder diesen Stream hörbar auf die Homepage setzt .
Die Homepage ist öffentlich !
Und da greift dann u.a. die Gema-Pflicht.
Jeder Radio-Sender, jede Kirmes, jeder Jahrmarkt...
sogar die Discotheken, Kneipen und Kirchen zahlen Gema-gebühren,
wenn sie öffentlich Musik spielen.
Und dann geht es bei Web-radios noch um die Anzahl der Streams,
die Zahl der Hörer, und um die Höhe der Werbe-Einnahmen.
All das beeinflusst die Höhe der Gebühren
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Fragen bitte an
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