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Beitrag28.04.2013 um 13:36 (UTC)    
Titel: Shop-Kleingewerbeanmeldung benötigt?

Liebe User,

in der Hoffnung ihr könnt mir weiterhelfen im Bezug auf meinen Shop habe ich ein paar Fragen an euch. In Kürze möchte ich auf meiner neuen Website einen Shop einbauen, in welchem ich meine eigenen Fotos auf Leinwänden u.ä. verkaufen möchte.
Muss ich dafür eine Kleingewerbeanmeldung beim Finanzamt vornehmen?
Hat vielleicht jemand Erfahrung damit und kann mir ein paar Tipps geben? Wink

Ich freue mich auf zahlreiche Antworten!

Liebe Grüße aus Leipzig
Denise
Beitrag28.04.2013 um 13:53 (UTC)    
Titel:

Hi,

ich kann jetzt auch völlig falsch liegen, aber ich glaube sobald du eine Gewinnerzielung hast muss man das melden.

Sollte ich falsch liegen meldet sich sicherlich noch jemand der davon mehr Ahnung hat Wink.

Gruß


Zuletzt bearbeitet von perfekte-kaninchenhaltung am 28.04.2013, 14:56, insgesamt einmal bearbeitet
Beitrag28.04.2013 um 14:33 (UTC)    
Titel:

https://de.wikipedia.org/wiki/Gewerbe hat Folgendes geschrieben:
Ein Gewerbe ist grundsätzlich jede wirtschaftliche Tätigkeit mit Ausnahme freiberuflicher oder landwirtschaftlicher Tätigkeit, die auf eigene Rechnung, eigene Verantwortung und auf Dauer mit der Absicht zur Gewinnerzielung betrieben wird.
[...]
In Deutschland unterliegt die Ausübung eines Gewerbes der Gewerbeordnung. Danach muss jede gewerbliche Tätigkeit bei der zuständigen Gemeinde an- und abgemeldet werden;

Oder noch einmal zusammengefasst: Jede auf Dauer mit der Absicht zur Gewinnerzielung ausgeübte Tätigkeit muss als Gewerbe an- und abgemeldet werden.
Daraus ergibt sich für dich: Ja, wenn du den Shop dauerhaft betreiben und damit Geld verdienen willst, so muss das angemeldet werden.

Ich selbst habe auch ein Gewerbe angemeldet: Zunächst muss man hierfür in das nächstgelegene Bürgerbüro/Gewerbeamt/... (bei uns ist das alles in einem Gebäude, daher die ungenaue Angabe Very Happy), zahlt 15¤ für eine Gewerbeanmeldung ein und bekommst Wochen später dann Post vom zuständigen Finanzamt.

Eine "Kleingewerbenmeldung" ansich gibt es so nicht, man kann lediglich anschließend von der Kleingewerberegelung gebrauch machen, falls man einen gewissen Betrag Umsatz/Gewinn/... nicht überschreitet. Wenn ich mich recht entsinne läuft das dann über Anlage G bei der nächsten Steuererklärung oder wird schon bei der Anmeldung irgendwo vermerkt.
Das ist wichtig, da man, wenn man die auf die Kleingewerberegelung zurückgreift, keine Umsatzsteuer in seinen Rechnungen ausweisen darf! Stattdessen fügt man den Rechnungen einen Satz ähnlich dem folgenden hinzu: "Diese Rechnung ist gemäß §19 Umsatzsteuergesetz Umsatzsteuerfrei."

Am besten klärst du das ganze kurz mit deinem Steuerberater oder Anwalt deines Vertrauens ab. Ich selbst habe darauf jedoch verzichtet, viel falsch machen kann man dabei schließlich nicht und die Dame auf dem Amt kann einen über das wichtigste auch informieren.

Alle Angaben ohne Gewähr, ich bin kein Anwalt!
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=> Das ist sehr schade. Ich habe mich hier im Forum über viele Jahre engagiert und einfach meine Signatur zu verändern zeugt von mangelnder Wertschätzung für meine Beiträge, die einzig den Nutzern des Homepage-Baukastens zugute kamen. Spätestens mit der Reduzierug auf max. 10 Unterseiten* sind die guten Zeiten des Baukastens ohnehin vorbei und die einst große Gremeinschaft im Forum hat sich längst aufgelöst. Nun bin ich hier offenbar auch nicht länger erwünscht. Bleibt mir nur lebewohl zu sagen, es waren schöne 14 Jahre und der Baukasten hat mir immer viel Spass gemacht - machts gut und eventuell trifft man sich ja doch nochmal an anderer Stelle im Internet. (07.06.2020)
* mittlerweile sogar nur noch 5


Zuletzt bearbeitet von freefunstuff am 28.04.2013, 15:49, insgesamt 2-mal bearbeitet
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