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Beitrag23.11.2006 um 12:28 (UTC)    
Titel:

schreib eventuell eine PN an Fritz oder BLochmann, wobei es bei Fritz sicherer wäre
dann liest er das auf jeden fall
______________
Beitrag23.11.2006 um 12:28 (UTC)    
Titel: Dringend! Werbe-Emails von Baukasten-Usern !

Guten Tag,

ich habe heute auf ihrer Homepage :

www.homepage-baukasten.de versucht über die dort angegebene email adresse den support anzuschreiben. Leider ging mein mail nie durch - nur immer einen negativen mail report.
Aus Österreich ist es nicht einfach eine 0700 nr anzurufen.

Ich würde es allgemein sehr hilfreich finden wenn man so ein Kontaktformular einrichtet. Ich hoffe das hier mein Problem gelöst wird:

Mein Minderjähriger Sohn (11J.) bekommt auf seine Email adresse ständig werbung von
http://www.neuelinks.de.tl dieser seite.
Ich glaube nicht dass das im Sinne des von diesem Service ist.

Das verstösst unsre gesetzte in Österreich - (Jugendschutz uvm.) und soweit ich weiß auch in Deutschland, nichts desto trotz sollte sofort was unternommen werden, wer weiß wieviel Kinderaugen dadurch noch geschädigt werden.

Bitte unternehmen sie - oder wer immer befugt oder die Möglichkeit hat - das notwendige um diese Homepage zu löschen!

Dankeschön!
Beitrag23.11.2006 um 14:13 (UTC)    
Titel:

Vielen Dank für diese Information

Ich möchte auch alle Baukasten-User nocheinmal darauf
hinweisen , wie es rechtlich mit Werbe-Mails aussieht:

Unaufgefordert dürft Ihr keine Werbe-Mails an
Email-Adressen senden, die Ihr hier so in
Foren-Profilen oder auf Homepage-Seiten findet.

jeder Empfänger derartiger Werbebotschaften ist berechtigt,
zivilrechtliche Unterlassungsansprüche geltend zu machen (§§ 1004, 823 Abs. 1 BGB).
Der Absender kann sich bei einem Unterlassungsanspruch nach § 1004 BGB auch nicht damit herausreden,
dass ein Fehler beim Versand der Werbemail aufgetreten sei.


Im Fall einer berechtigten Abmahnung muss der Versender mit
erheblichen Kosten rechnen. diese richten sich in erster Linie
nach dem wirtschaftlichen Interesse des Empfängers.
Das Landgericht Lübeck hat nunmehr für die Streitwertbemessung
bei unerlaubter Werbung per E-Mail "Regeln" aufgestellt (am 6. März 2006 )

Danach soll der Streitwert betragen:
- ¤ 3.000,- bei einmaliger Zusendung an privaten Empfänger
- ¤ 4.000,- bei einmaliger Zusendung an gewerblichen Empfänger
- ¤ 5.000,- bei mehrmaliger Zusendung an privaten Empfänger

Zusätzlich kommen noch 400-600 Euro Abmahngebühren
hinzu, wenn der Empfänger sich durch einen Anwalt vertreten lässt.

Gruss Wolle
______________
Fragen bitte an http://find-templates.de.tl
Beitrag23.11.2006 um 17:43 (UTC)    
Titel:

Die Seite wurde gesperrt. Vielen Dank für den Hinweis.

PS: Die Emails müssten eigentlich schon ankommen ... Wurde an die Emailadresse, die im Impressum angegeben ist, geschickt?
______________
[color=red:6e3f49e45c]Hilfe, FAQ und Anleitungen gibt es hier:[/color:6e3f49e45c] http://homepagehilfe.de.tl
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