Vielen Dank für diese Information
Ich möchte auch alle Baukasten-User nocheinmal darauf
hinweisen , wie es rechtlich mit Werbe-Mails aussieht:
Unaufgefordert dürft Ihr keine Werbe-Mails an
Email-Adressen senden, die Ihr hier so in
Foren-Profilen oder auf Homepage-Seiten findet.
jeder Empfänger derartiger Werbebotschaften ist berechtigt,
zivilrechtliche Unterlassungsansprüche geltend zu machen (§§ 1004, 823 Abs. 1 BGB).
Der Absender kann sich bei einem Unterlassungsanspruch nach § 1004 BGB auch nicht damit herausreden,
dass ein Fehler beim Versand der Werbemail aufgetreten sei.
Im Fall einer berechtigten Abmahnung muss der Versender mit
erheblichen Kosten rechnen. diese richten sich in erster Linie
nach dem wirtschaftlichen Interesse des Empfängers.
Das Landgericht Lübeck hat nunmehr für die Streitwertbemessung
bei unerlaubter Werbung per E-Mail "Regeln" aufgestellt (am 6. März 2006 )
Danach soll der Streitwert betragen:
- ¤ 3.000,- bei einmaliger Zusendung an privaten Empfänger
- ¤ 4.000,- bei einmaliger Zusendung an gewerblichen Empfänger
- ¤ 5.000,- bei mehrmaliger Zusendung an privaten Empfänger
Zusätzlich kommen noch 400-600 Euro Abmahngebühren
hinzu, wenn der Empfänger sich durch einen Anwalt vertreten lässt.
Gruss Wolle
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Fragen bitte an
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