Hallo,
Für sich privat darf man mit Musikstücken machen, was man will.
Man darf sie aber nicht der Öffentlichkeit via Internet zur Verfügung stellen,
und zwar weder bearbeitet noch unbearbeitet.
Die Verwertung einer Bearbeitung eines fremden Musikstückes ist
nur mit Zustimmung des oder der Urheber zulässig.
Das gilt jedenfalls solange, als die Teile des Remixes als ursprüngliche Werke erkennbar sind;
und das ist oft schon bei wenigen Takten der Fall
Gruss Wolle
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