Moin zusammen
Um noch mal auf den Thread
http://www.homepage-baukasten.de/forum/viewtopic.php?t=40032&highlight=
von Coolplace zurückzukommen:
Gestern gab es eine Presse-Meldung über diese Firma. Zitat vom Videotext RTL:
Das Landgericht Darmstadt hat einen uneinsichtigen Anbieter von Gewinnspielen im Internet wegen irreführender Angebote verurteilt.
Die Strafe beträgt 24.000 Euro.
Wie die Zentrale zur Bekämpfung des unlauteren Wettbewerbs mitteilte, hatten die Gebrüder Schmidtlein GbR aus dem südhessischen Büttelborn auf zahlreichen Internetseiten Lesitungen angeboten, die nicht als kostenpflichtige Dienste erkennbar waren.
LG Darmstadt, Urteil vom 23.05.2007, Az. 12 O 532/06
Für alle die auch eine Rechnung von dieser Firma erhalten, kann man denen antworten:
Sehr geehrter Rechtsanwalt XxXX
Betrifft: Rechnungsnummer xxxxx von xxxxx
Mit Bezug auf das Urteil LG Darmstadt, vom 23.05.2007, Az. 12 O 532/06 weise ich ihre Forderung zurück.
MfG
ICH
______________
einen netten Gruß
KDL
Die Wahrheit ist unglaubwürdiger als eine Lüge!
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