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Beitrag02.08.2008 um 11:43 (UTC)    
Titel: Impressum etwas mehr anonymisieren?

Hallo,

Ich muss ja ein Impressum haben. Dazu eine Frage zum Inhalt:

Zitat:
Impressum:
[...]

• Was muss ein Impressum mind. enthalten?
- Inhaber der Webseite (Vor- und Nachname)
- Anschrift (Strasse, Postleitzahl und Ort)
- Kontaktmöglichkeiten (z.B. Telefon, E-Mail-Adresse) etc.


Gibt es da einen Weg das rote zu umgehen? Eine komplette Anschrift finde ich nicht unbedingt der Hit.... Confused

Grüsse
Beitrag02.08.2008 um 11:51 (UTC)    
Titel:

Rechtlich gesehen nein !
______________

Das Forum ohne Zensur ,hier könnt ihr die Wahrheit lesen !
Beitrag02.08.2008 um 11:58 (UTC)    
Titel:

magic-121 hat Folgendes geschrieben:
Rechtlich gesehen nein !


hmm, okay...

auch nicht über Umwege, so dass man es veröffentlicht, aber es nicht direkt einsehbar ist? Zum Beispiel über ein Kontaktformular (entsprechend gekennzeichnet) und die Anschrift dann als Signatur einer Kontaktaufnahme? Irgendwie soetwas in der Art?...
Beitrag02.08.2008 um 11:59 (UTC)    
Titel:

Der Sinn eines Impressum ist ja das es direkt einsehbar ist.
______________

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Beitrag02.08.2008 um 12:09 (UTC)    
Titel:

Schau mal hier, das steht ein bisschen was zum Impressum. außerdem gibt es Hinweise auf §5 TMG
http://www.internetrecht-rostock.de/impressum-telefonnummer.htm
Beitrag02.08.2008 um 12:13 (UTC)    
Titel:

magic-121 hat Folgendes geschrieben:
Der Sinn eines Impressum ist ja das es direkt einsehbar ist.


okay,

wenn man ein Postfach haben sollte, reicht dies dann auch als Angabe, oder muss das zwingend der angemeldete Wohnsitz sein. Sprich gehts da um Post oder um den Wohnsitz? Question

Ein Postfach (vollkommen unabhängig von der Homepage und dem Baukasten Wink ) habe ich in Planung, will mir das aber erst nächstes Jahr in Verbindung mit einem Umzug leisten. Dann müsste ich die Wohnanschrift "nur" in Anführungsstrichen ca. ein halbes Jahr angeben.

Gruß
Beitrag02.08.2008 um 12:15 (UTC)    
Titel:

sc-hassel-jugend hat Folgendes geschrieben:
Schau mal hier, das steht ein bisschen was zum Impressum. außerdem gibt es Hinweise auf §5 TMG
http://www.internetrecht-rostock.de/impressum-telefonnummer.htm


Interessant. Danke.
Leider geht es da ja "nur" um die Telefonnummer. Naja, zumindest muss ich die nicht angeben Laughing

Wobei in Zeiten von Skype man da sicherlich tricksen kann... Confused
Beitrag02.08.2008 um 12:22 (UTC)    
Titel:

physik-diplom hat Folgendes geschrieben:
sc-hassel-jugend hat Folgendes geschrieben:
Schau mal hier, das steht ein bisschen was zum Impressum. außerdem gibt es Hinweise auf §5 TMG
http://www.internetrecht-rostock.de/impressum-telefonnummer.htm


Interessant. Danke.
Leider geht es da ja "nur" um die Telefonnummer. Naja, zumindest muss ich die nicht angeben Laughing

Wobei in Zeiten von Skype man da sicherlich tricksen kann... Confused


Der Hinweis auf den Paragraphen im Text ist viel interessanter, war einfach nur zu faul, den Link auch noch zu setzen.
PS: Du musst jedes Jahr zu Ende hin so oder so das Impressum überarbeiten. Alleine wenn du da ein Copyright drin hast musst du dieses aktualisieren
Beitrag02.08.2008 um 12:26 (UTC)    
Titel:

Aha, heisst das also das wenn man eine Telefonnummer angibt ein Kontaktformular ausreicht, während ohne Telefonnummer eine ganze Anschrift dastehen muss?

Zitat:
Dem Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften werden zur Auslegung von Art. 5 Abs. 1 lit. c der Richtlinie 2000/31/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 8. Juni 2000 über bestimmte rechtliche Aspekte der Dienste der Informationsgesellschaft, insbesondere des elektronischen Geschäftsverkehrs, im Binnenmarkt (ABl. EG Nr. L 178 vom 17. Juli 2000, S. 1) folgende Fragen zur Vorabentscheidung vorgelegt:

1. Ist ein Diensteanbieter nach Art. 5 Abs. 1 lit. c der Richtlinie verpflichtet, vor Vertragsabschluss mit einem Nutzer des Dienstes eine Telefonnummer anzugeben, um eine schnelle Kontaktaufnahme und eine unmittelbare und effiziente Kommunikation zu ermöglichen?

2. Falls die Frage zu 1 verneint wird:
a) Muss ein Diensteanbieter neben der Angabe der Adresse der elektronischen Post vor einem Vertragsschluss mit einem Nutzer des Dienstes nach Art. 5 Abs. 1 lit. c der Richtlinie einen zweiten Kommunikationsweg eröffnen?
b) Bejahendenfalls: Reicht es für einen zweiten Kommunikationsweg aus, dass der Diensteanbieter eine Anfragemaske einrichtet, mit der der Nutzer sich über das Internet an den Diensteanbieter wenden kann, und die Beantwortung der Anfrage des Nutzers durch den Diensteanbieter mittels E-Mail erfolgt?

Quelle: http://www.jurpc.de/rechtspr/20070097.htm


Zuletzt bearbeitet von physik-diplom am 02.08.2008, 13:28, insgesamt 3-mal bearbeitet
Beitrag02.08.2008 um 12:28 (UTC)    
Titel:

hier kannst du das Gesetzt dazu selbst durchlesen :

http://www.gesetze-im-internet.de/tmg/
______________

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Beitrag02.08.2008 um 12:32 (UTC)    
Titel:

magic-121 hat Folgendes geschrieben:
hier kannst du das Gesetzt dazu selbst durchlesen :

http://www.gesetze-im-internet.de/tmg/


Danke...

Oh man, ich weiss schon warum ich nicht Jura oder BWL studiere Shocked
Beitrag02.08.2008 um 12:39 (UTC)    
Titel:

physik-diplom hat Folgendes geschrieben:
magic-121 hat Folgendes geschrieben:
hier kannst du das Gesetzt dazu selbst durchlesen :

http://www.gesetze-im-internet.de/tmg/


Danke...

Oh man, ich weiss schon warum ich nicht Jura oder BWL studiere Shocked


Ich hoffe auch , du weißt jetzt warum du keine klare Antwort hier bekommst Wink

Ob da ein Anwalt durchblickt wage ich auch zu bezweifelnn Very Happy
______________

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Beitrag02.08.2008 um 13:36 (UTC)    
Titel:

zum thema "postfach":
postfach reicht aus, da ein postfach auch für gewerbliche zwecke vollkommen ausreicht und auch eine adresse vollkommen ersetzt..
wäre auch zu viel verlangt, da man im impressum die privatadresse des admins nicht posten muss Wink


Zuletzt bearbeitet von gwc am 02.08.2008, 14:37, insgesamt 2-mal bearbeitet
Beitrag02.08.2008 um 14:30 (UTC)    
Titel:

Wenn es würde doch auch gehen wenn du :
Max Mustermann
Musterstraße.00Und dann durchstreichen und die Hintergrund Frabe Braun machen ... und schon sieht man es nicht mehr so gut Cool PS : das heißt Musterstraße.00
______________
Du benötigst noch mehr Hilfe? Komme zu:

Oder zu www.diego128.de.tl/Hilfecenter.htm |Hilfe für User und Webmaster Wink



Zuletzt bearbeitet von diego128 am 02.08.2008, 15:31, insgesamt einmal bearbeitet
Beitrag02.08.2008 um 21:08 (UTC)    
Titel:

diego128 hat Folgendes geschrieben:
Wenn es würde doch auch gehen wenn du :
Max Mustermann
Musterstraße.00Und dann durchstreichen und die Hintergrund Frabe Braun machen ... und schon sieht man es nicht mehr so gut Cool PS : das heißt Musterstraße.00
wie man es macht, spielt keine rolle. man kann es auch als bild machen, um seinen privaten namen nicht bei google zu finden. jedenfalls muss man es in den meisten fällen machen, ein impressum.
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