1. Da ich nicht sagen kann, welche Kosten entstehen bei Abbuchungen von ausländischen Konten,
frage bitte mal den "Fritz" oder den "BLochmann" per PN bitte
2. Die Einwilligung Deiner Eltern wird nicht benötigt,
da es sich um eine Summe in Höhe des "Taschengeld-Rahmen" handelt.
Der so genannte
"Taschengeldparagraf" (§110 BGB) macht den Umgang
mit dem eigenen Taschengeld für Minderjährige flexibler,
weil kleinere "Geschäfte" ohne Genehmigung der Eltern möglich gemacht werden.
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Fragen bitte an
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