Wie meldet man ein Gewerbe an?

aus der Kategorie "Tipps für Selbstständige"
Schwierigkeitsgrad: Anfänger

Bereits vor Beginn einer selbstständigen Tätigkeit oder eines Unternehmens ist ein Gewerbe anzumelden. Wann die Gewerbeanmeldung zu erfolgen hat, richtet sich nach der gewählten Unternehmensform. Einige Berufsgruppen sind von dieser Pflicht ausgeschlossen. Es handelt sich hierbei um die Freien Berufe und die freiberuflichen Tätigkeiten.

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Wie lautet die Definition von Gewerbe?

Die offizielle Definition eines Gewerbes lautet inhaltlich wie folgt. Es ist eine wirtschaftliche Tätigkeit, die auf Dauer darauf angelegt ist, in eigener Verantwortung und auf eigene Rechnung, Gewinn zu erzielen. Ausnahmen bilden hier freiberufliche und landwirtschaftliche Tätigkeiten. Es sind mehrere Merkmale festgelegt, die den Tatbestand eines Gewerbes erfüllen. Von einem Gewerbe ist auszugehen, wenn eine nach außen gerichtete Tätigkeit, planmäßig und auf gewisse Dauer, mit Gewinnerzielungsabsichten aufgenommen wird.

Welche Behörden und Ämter sind zuständig?

Mitteilung von der künftigen Tätigkeit erhalten in allen anderen Fällen,

  • das Gewerbeamt
  • das Finanzamt
  • die IHK (Industrie und Handelskammer)
  • die HWK (Handelskammer)

Zuständigkeit

Beim zuständigen Gewerbeamt ist der Gewerbeschein zu beantragen. Grundsätzlich ist das Gewerbeamt zuständig, in dessen Bereich das Gewerbe ausgeübt wird. Bei der Zuständigkeit der Gewerbeanmeldung verfahren die Städte unterschiedlich.

Meist ist es,

  • das Ordnungsamt
  • das Rathaus
  • das Bürgerbüro

Den einfachen Online-Service bieten inzwischen sehr viele Städte und Gemeinden an. So können die Formulare bequem von zu Hause zum Download aufgerufen und ausgefüllt werden.

Welche Unterlagen sind für eine Gewerbeanmeldung notwendig?

Falls der Antrag schon ausgefüllt wurde und er soll persönlich beim Gewerbeamt abgegeben werden, dürfen folgenden Unterlagen nicht vergessen werden:

  • Personalausweis oder Reisepass
  • Auszug aus dem Melderegister
  • gültige Aufenthaltsgenehmigung (je nach Staatsbürgerschaft)
  • Formular Gewerbeanmeldung vollständig ausgefüllt und unterschrieben
  • Bargeld, Gebühr für Anmeldung wird sofort in bar fällig

Es können noch weitere Dokumente erforderlich werden. Dies richtet sich nach der Art von dem Gewerbe. Hierbei könnte es sich um folgende Unterlagen handeln:

  • Polizeiliches Führungszeugnis
  • Unbedenklichkeitsbescheinigung vom Finanzamt
  • Handelsregisterauszug
  • Amtsärztliche Bescheinigungen
  • Eintrag in die Handwerksrolle
  • Gaststättenerlaubnis
  • Maklererlaubnis

Was kostet eine Gewerbeanmeldung?

Die Kosten für eine Gewerbeanmeldung differieren bei den einzelnen Gewerbeämtern. Die Bearbeitungsgebühr, welche erhoben wird, liegt in Deutschland zwischen 15,00 bis 65,00 Euro.

Bei einer Gewerbe-Ummeldung sinken die Kosten in der Regel auf 10,00 bis 20,00 Euro. Steuerlich können die Kosten für die Gewerbeanmeldung geltend gemacht werden. Verbucht werden diese als Ausgaben vor Existenzgründung.

Was passiert nach der Gewerbeanmeldung?

Sobald das Gewerbe angemeldet wurde, wird dieser Vorgang durch das Gewerbeamt weitergemeldet. In erster Instanz ist es das Finanzamt, welches davon in Kenntnis gesetzt wird. Von dort erhält der Gewerbetreibende unaufgefordert einen Betriebseröffnungsbogen übersandt. Dieser ist mit Angaben, die so realistisch und detailliert wie, möglich sind auszufüllen zurückzusenden, denn daran orientiert sich die Finanzbehörde, wie das Unternehmen steuerlich einzuordnen ist und ob eine Umsatzsteuer-Voranmeldung aufgrund eines hohen zu erwartenden Gewinns monatlich, quartalsweise oder auch monatlich einzureichen ist.

Tipps für die Selbstständigkeit

Sobald der Gedanke der Selbstständigkeit reift, sollten Experten, wie Steuerberater, ins Boot geholt werden. Dieser kann schon im Vorfeld beratend tätig werden. Zu denken ist hierbei an die Wahl der Gesellschaftsform. Er vollzieht mit dem künftigen Geschäftsmann jeden Schritt einzeln, so wird nichts vergessen und viel Geld und Nerven gespart, da viele Anfängerfehler ausgeschlossen werden.

Ob eine Anmeldung als Gewerbetreibender oder als Kleingewerbe in Betracht kommt, ist ein weiterer Punkt mit weitreichenden Auswirkungen.

Die Kleingewerberegelung nach § 19 des Umsatzsteuergesetzes kann gewählt werden, wenn die Umsätze im Jahr der Eröffnung geringer als 17.500,00 Euro sind. Im nächsten laufenden Kalenderjahr dürfen die 50.000,00 Euro nicht übersteigen. Der Vorteil ist in dem wesentlich geringeren bürokratischen Aufwand zu sehen. Auch steuerlich können sich Vorteile ergeben. Allerdings ist der Unternehmer 5 Jahre an diese Wahl gebunden.

Prinzipiell ist die Anmeldung von einem Gewerbe keine große Hürde. Neben diesen Informationen kann man im Internet weitere Hinweise finden. Als günstig erweist es sich ein Existenzgründerseminar zu besuchen, wo auf diesen Punkt nochmals genauer eingegangen wird. In jedem Fall wird eine Legitimation benötigt und der Antrag auf die Anmeldung eines Gewerbes. Dieses kann beim zuständigen Gewerbeamt persönlich oder auch online eingereicht werden.



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