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Beitrag11.03.2016 um 17:41 (UTC)    
Titel: Facebooks Like-Button kann abgemahnt werden

Hallo zusammen,

ich bin heute auf diese Information von eRecht24 aufmerksam gemacht worden:

http://www.e-recht24.de/artikel/facebook/10081-urteil-abmahnung-facebook-like-button.html

Demnach reicht ein Hinweis in der Datenschutzerklärung nicht aus, um sich vor Abmahnungen zu schützen! Ich habe vorsichtshalber den Button erstmal entfernt.

Wie seht ihr das?

Viele Grüße
Volker
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Sicherheit schaffen ist besser als Vorsicht fordern. (Ernst Gniza, 1910 - 2007)
Beitrag12.03.2016 um 18:59 (UTC)    
Titel:

Ich finde, deine "Frage" passt hier besser hin:
Arrow http://www.homepage-baukasten.de/forum/viewforum.php?f=10

Ist ja nur eine Diskussion, gehört also hier nicht hin.
Beitrag13.03.2016 um 10:28 (UTC)    
Titel:

Ob meine - im übrigen deutlich als solche mit einem "?" als Satzzeichen gekennzeichnete - Frage hierher gehört, solltest du bitte mir überlassen.

Ich hatte eigentlich gehofft, dass die Betreiber vom Homepage-Baukasten zu diesem ernsten Problem Stellung nehmen. Schließlich enthält auch die Seite www.homepage-baukasten.de einen nach dem aktuellen Urteil abmahnfähigen Facebook-Button.
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Sicherheit schaffen ist besser als Vorsicht fordern. (Ernst Gniza, 1910 - 2007)
Beitrag13.03.2016 um 11:46 (UTC)    
Titel:

Wenn du möchtest, dass die Betreiber des Baukastens Stellung dazu nehmen, bist du hier falsch! Dann schreibe die doch direkt an?! hilfe@homepage-baukasten.de
Beitrag13.03.2016 um 14:42 (UTC)    
Titel:

sgu-naumann hat Folgendes geschrieben:
Ob meine - im übrigen deutlich als solche mit einem "?" als Satzzeichen gekennzeichnete - Frage hierher gehört, solltest du bitte mir überlassen.

clobelsoft hat aber nun mal recht, es gibt Forenregeln und denen zufolge, sollte man schon in dem Bereich posten wo es auch hingehört Exclamation
sonst könnte ja hier jeder machen was er will und einer der MODs wird es sowieso verschieben, kein Grund gleich so aggressiv zu werden Exclamation
du kannst dich mit deinem "Problem" auch direkt über die Hotline an den HPBK wenden
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mfG design-globe


Zuletzt bearbeitet von design-globe am 13.03.2016, 23:01, insgesamt 2-mal bearbeitet
Beitrag15.03.2016 um 10:44 (UTC)    
Titel:

Vielleicht hatte man den Titel des Beitrages schon mal anders, bspw. als Frage formulieren können, dann wäre, wer muss das wohin schieben / posten erst gar nicht aufgetaucht. Mr. Green Und da ich gerade keinen Grund sehe, den Thread zu verschieben, lasse ich ihn auch mal hier stehen.

So, zu dem eigentlichen Anliegen.
Punkt eins, es wird ja niemand gezwungen die Facebook Plugins zu nutzen, wer diese nutzen will, der kann dies tun, muss sich aber an entsprechende Regelungen halten. Sowohl hier als auch mit eigenen Seiten, so ganz ohne Baukastensystemen, ist grundsätzlich derjenige, der eine Seite erstellt, für seine Seite selbst verantwortlich, ob diese dann schlussendlich den gesetzlichen Bestimmungen genügt, wie bspw. ordentliches Impressum, Datenschutzbestimmungen etc etc ..

Punkt zwei, es geht in dem Düsseldorfer Urteil erstmal gar nicht um den Like Button per se.
Das Urteil betrifft primär erst einmal das sog. Page-Plugin, das ist das Widget, bei dem neben dem Like-Button die Anzahl der Facebook-Fans sowie deren Profilbilder angezeigt werden und hier speziell ging es um einen Wettbewerbsverstoß. ferner ist das Urteil auch noch nicht rechtskräftig und könnte ggfs sogar noch aufgehoben werden.
Mehr dazu gibt es hier zu lesen: http://allfacebook.de/policy/lg-duesseldorf-like-button-und-social-plugins-sind-rechtswidrig-faq-zum-urteil
Also erstmal alle Ruhe bewahren und abwarten. Mr. Green

PS: Dieser Beitrag stellt keine Rechtsberatung dar!
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mfg SEO
Beitrag15.03.2016 um 14:30 (UTC)    
Titel:

Hallo SEO,

vielen Dank für Deine kompetente Antwort!

Problematisch ist dennoch dieser Punkt aus dem von Dir angegebenen Link:

6. Gilt das Urteil auch für den Like-Button?

Das Urteil bezog sich zwar nicht auf den Like-Button direkt, sondern auf das Page-Plugin von Facebook. Folgt man jedoch der Aussage des Gerichts, dass die Übermittlung von personenbezogenen Daten der Nutzer zu Werbezwecken ohne Vorabhinweis rechtswidrig ist, dann ist auch die Nutzung des Like-Buttons rechtswidrig.

Sicherer wäre also eine 2-Klick-Lösung mit Vorabhinweis oder noch besser Shariff:
http://www.heise.de/newsticker/meldung/Datenschutz-und-Social-Media-Der-c-t-Shariff-ist-im-Einsatz-2470103.html

Viele Grüße
Volker
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Sicherheit schaffen ist besser als Vorsicht fordern. (Ernst Gniza, 1910 - 2007)


Zuletzt bearbeitet von sgu-naumann am 15.03.2016, 15:32, insgesamt einmal bearbeitet
Beitrag15.03.2016 um 15:36 (UTC)    
Titel:

Da Gerichte von Standort zu Standort anders entscheiden und dann auch nach nach Tageslaune irgendwelche weltfremden Urteile im Internetbusiness fällen, wirst du hier nur in den seltensten Fällen überhaupt absolute Rechtssicherheit haben. Rechtsicher schlechthin: Keine Webseite Mr. Green

"Das Urteil bezog sich zwar nicht auf den Like-Button direkt, sondern auf das Page-Plugin von Facebook. Folgt man jedoch der Aussage des Gerichts" ... kann man sicher folgen, ob man das so muss *schulterzuck*. Wer weiss schon, wie ein Gericht in Hamburg und / oder Berlin in dieser Sache als nächstes entscheidet.

Ich für meinen Teil bin bei externen Seiten dazu übergegangen und habe den Performance / Seitenladezeiten Killer Like / Sharebutton rigeros rausgeworfen, somit bin ich hier schon mal sicher, wenngleich andere Sachen dennoch wackelig sind und bleiben.
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mfg SEO
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