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Beitrag14.04.2007 um 07:08 (UTC)    
Titel:

fireworksf hat Folgendes geschrieben:
@lucky2 Was geht's dich an, was er tut und was nicht? Wink

1. Wenn man den Besitzer um die Erlaubnis fragt, kann es ja gut sein, dass er für das Bild eine volle Lizenz bekommt. Nur weil du dieses Bild sonst wo gesehen hast, heißt es nicht, dass er es gestohlen hat.


Er hat es ja noch nicht mal gesehen^^ Ich habs im HPBK CHat gesagt und dann gings los^^
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Signatur entfernt
Beitrag14.04.2007 um 08:12 (UTC)    
Titel:

Naja wie auch immer, die Signatur fand ich einfach schlimm. Zum Glück wurde die geändert, das ist die Hauptsache.
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[img:bb22a53e53]http://img.webme.com/pic/n/naruto-clanx/unbekannt.jpg[/img:bb22a53e53]
Lukas06.de.tl
Downloaden,Spielen,Spass
Wissen ist Macht, du bist machtlos.
Beitrag14.04.2007 um 13:12 (UTC)    
Titel:

bmw-freunde-nf hat Folgendes geschrieben:
Hallo @ all
Hallo @ motorocker89

ich möchte mich nur auf diesen Link hier nur beziehen :
http://www.urheberrecht.org/news/m/Medien/s/Bilder/p/1/i/2982/
weil ich befürchte , jeder könnte sich auf Dein Posting berufen und sich Thumbnails legal kopieren ^^

Um was ging es dort ?
Die Klägerin (eine Künstlerin) hatte Ihre Werke (Bilder) auf Ihrer Homepage abgebildet.
Diese konnten mit der google-Bildersuche gefunden werden.
Die Klägerin versuchte gegen google eine Unterlassung durchzusetzen.
Dieses wurde abgelehnt, google darf zeigen, was die robots listen.
Zur Beklagten:
Die Beklagte hatte Links auf Ihrer HP eingefügt, und diese Links führten zu den "Thumbnails.
Die Beklagte hatte keines der Bilder sichtbar auch Ihrer Page.
Die Beklagte hatt die Bilder nicht auf Ihrer Webspace.
Ein Link zu einem Thumbnail war hier also völlig legitim.

Deutsches Urheberrecht findet auch Anwendung auf "Thumbnails",
egal ob auf deutschen oder ausländischen Servern !


Zitat:
"Die öffentliche Zugänglichmachung der „thumbnails“ stellt nach dem deutschen Recht
eine Nutzung der Originalfotos dar. Dem steht nicht entgegen, dass die „thumbnails“
gegenüber den Originalen stark verkleinert und mit einer viel gröberen Auflösung zum Abruf bereitgehalten werden.
Denn trotz dieser Veränderungen ist die Schwelle zur freien Benutzung .5v. § 24 UrhG nicht erreicht!"


Auszug aus Urteil LG Hamburg Aktenzeichen: 308 O 449/03

Das nur nochmal zur Ergänzung Very Happy

Gruss Wolle


ja, stimmt, dann habe ich mich wohl aus versehen vertan. p.s. habe meinen header nun auch geändert.
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*** Signatur entfernt ***
Beitrag14.04.2007 um 19:30 (UTC)    
Titel:

Ich will nur sagen, dass man das alles in einem normalen Ton sagen kann!!!

Was ihr hier für Hetzjagden veranstaltet, ist die unterste Niveauschublade, verstanden?

EDIT: lucky2: Löschen tun wir diesen Thread nicht, denn er zeigt mal, wie manche User sich selber nicht im Griff haben...es soll ein bisschen ne Visitenkarte für dich sein, wenn man nach dir sucht!!!
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Kein Support über Kontakt und PM!


Zuletzt bearbeitet von ojposeidon am 14.04.2007, 22:09, insgesamt einmal bearbeitet
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