Von Seiten des HPBK ist es nicht verboten.
Ich meine solange es "Flohmarkt" ist mußt du es auch nicht gewerblich anmelden.
Aber da bin ich im Moment am schwimmen, meine aber so etwas gelesen zu haben.
Flohmarkt bedeutet ja, dass du vorher investiert hast und
nun weniger als das Eingesetzte heraus bekommst.
Also müsste es nicht unter die Steuerpflicht fallen.
Wie gesagt unter Vorbehalt.______________
LG bijin
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