@Rockerfanpage
Das kommt definitiv auf das Bild drauf an: Ist es z. B. ein Foto, welches den Betroffenen darstellt und wurde es unter Umständen auch noch modifiziert, sodaß es z. B. zu Rufschädigung führen könnte, dann hat man Chancen.
Das gilt auch für geistiges Eigentum, vor allem bei gewerblichen Seiten.
Wenn Du aber das selbstgebastelte Pokemon-Bildchen eines Users von einer privaten HP klaust, wird sich kein deutsches Gericht damit beschäftigen....die haben Besseres zu tun.
Grüßle
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Wir leben alle unter dem selben Himmel, aber wir haben nicht alle den selben Horizont. - Konrad Adenauer