Es gilt:
- Bei gewerblicher Nutzung ist Name und Adresse von Nöten
- Hingegen bei einer Hobby-Nutzung sollten Name und Email reichen
Zitat:
1. Für wen gilt die Impressumspflicht?
Nach § 6 des Teledienstegesetzes (TDG) gilt die Impressumspflicht für alle Anbieter geschäftsmäßiger Teledienste. Gemäß § 10 Abs. 1 des Mediendienstestaatsvertrages (MDStV) besteht die Impressumspflicht auch bei Mediendiensten.
2. Gilt die Impressumspflicht für alle Websites?
Nein. Nach dem TDG gilt die Impressumspflicht nur für geschäftsmäßige Teledienste. Der Betreiber einer privaten Homepage ist somit nicht verpflichtet, seine Website mit einem Impressum zu versehen.
3. Wann liegt ein geschäftsmäßiger Teledienst vor?
Wann immer ein wirtschaftliches Interesse mit einer Website verfolgt wird, wird man von einem geschäftsmäßigen Teledienst sprechen müssen mit der Folge, dass die Pflichtangaben zu erbringen sind. Das wirtschaftliche Interesse kann darin liegen, dass über die Website Waren oder Dienstleistungen vertrieben werden. Dasselbe gilt für Websites, auf denen sich ein Unternehmen lediglich präsentiert. Die Werbung für das eigene Unternehmen reicht für eine Geschäftsmäßigkeit des Teledienstes aus.
Cookies sind kleine Textinformation, die wir oder Partner von uns über deinen Browser lokal bei dir speichern.
Du kannst jederzeit die Nutzung von Cookies über die Einstellung deines Browsers verhindern.
Wir nutzen folgende, mit der DSGVO konforme Cookies:
- Essentielle Cookies: Sind unbedingt notwendig damit die Website voll funktionsfähig ist.
- Optionale Cookies: Sind optional und helfen uns die Website zu verbessern, z.B. indem sie das Nutzungsverhalten auf der Website analysieren, ohne dabei dich persönlich zu identifizieren.
Mehr Informationen findest du in unser Datenschutzerklärung.