Darf man schon Musik die mitllerweile über 10 Jahre alt ist auf die HP stellen verfellt irgendwann die Gema Gebühr? ______________ ______________
Über 110 Seiten Phantasialand:
MfG, Phl-fan93
Zuletzt bearbeitet von phl-page am 02.07.2007, 22:34, insgesamt einmal bearbeitet
Aso hmm komig hat mir mal jemand erzählt,von dem ich eigentlich dachte er habe etwas Ahnung! ______________ ______________
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MfG, Phl-fan93
Ich bin Fan historischer Aufnahmen. Die Musik, die mich interessiert, gibt es meistens überhaupt nicht mehr zu kaufen. Darf ich mir Titel herunterladen, wenn ich Sie auf Kazaa finde oder mache ich mich strafbar?
Theoretisch darf ich das nicht, denn auch an dieser Aufnahme gibt es Urheber- und Nutzungsrechte und zwar z.B. auch der Musiker, die Kompositionen von längst verstorbenen Komponisten aufführen. Nur wenn alle Beteiligten seit mindesten 70 Jahren verstorben sind, erlöschen diese Rechte in der Regel. Ohnehin ist der rein private Download aus Tauschbörsen nicht strafbar sondern kann nur zivilrechtlich mit einer Klage verfolgt werden.
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