Steuerliche Abschreibung der eigenen Homepage- geht das?

aus der Kategorie "Tipps für Selbstständige"
Schwierigkeitsgrad: Anfänger

homepage absetzen


Gliederung des Artikels

1. Einleitendes

2. Abschreibung der Homepage, bzw. Website

2.1 Definition Wirtschaftsgut

3. Abschreibung Domain 

 

 1. Einleitendes

Zwar kannst du dir mit Webbaukästen meist bereits eine kostenfreie Homepage erstellen, diese beinhalten in der Regel jedoch einige Einschränkungen. Beispielsweise sind einige Versionen nicht werbefrei oder die damit verbundene Domain ist nicht eigenständig zu wählen. Deswegen greifen die meisten Unternehmen auf die Anschaffung einer kostenpflichtige Version oder einen Webdesigner für ihre Firmenhomepage zurück, um einen seriösen Internetauftritt zu gewähren. Somit stellt sich bei dem Erstellen einer eigenen Website früher oder später die Frage der Abschreibung der Anschaffungskosten- kann ich meine Aufwendungen hinsichtlich meiner eigene Homepage steuerlich absetzen, beziehungsweise geltend machen?

Da die Antwort darauf von diversen Faktoren abhängt, und meist in juristischer Fachsprache formuliert ist, wollen wir dir in diesem Artikel einen klaren und übersichtlichen Einblick geben. 

Mach dir keine Sorgen!

Das kriegen wir hin!



Bei dem steuerlichen Abschreibung einer Website musst du zuerst zwischen Homepage, bzw. Website und Domain unterscheiden.

Homepage

Startseite einer Website

Domain

https://homepage-baukasten.de/unterseite/

Der eingefärbte Teil der URL

URL

https://homepage-baukasten.de

Die Komplette Internet-Adresse

 2. Abschreibung der Homepage, bzw. Website

homepage steuerrecht

Betrachten wir hier die Kosten einer Firmenwebsite kommt nicht nur eine Abschreibung, sondern auch ein sofortiger Betriebsausgabenabzug in Frage. Abhängig ist das Ganze davon, wie die spezifischen Kosten entstanden sind.

Mögliche Varianten:

  • Du kaufst einen bestehenden Online-Shop

Es handelt sich in diesem Fall um ein immaterielles Wirtschaftsgut. Dieses unterliegt durch die notwendigen regelmäßigen Aktualisierungen (Inhalte, Aufbau etc.) einem Werteverzehr.

Somit ist hier möglich da Ganze steuerlich abzuschreiben

  • Die Firmenwebsite wird von dir oder einem Mitarbeiter erstellt:
    In diesem Fall besteht die Möglichkeit einer langjährigen Abschreibung nicht, da ein steuerliches Aktivierungsverbot für selbst geschaffene Wirtschaftsgüter besteht.

Die anfallenden Kosten werden sofort als Betriebsausgabe deklariert

  • Die Firmenwebsite wird von einem Dienstleister erstellt:

Hierbei muss unterschieden werden, welcher Vertrag zum Einsatz kommt.

  1. Bei einem Werkvertrag mit einem selbständig arbeitenden Dienstleister kommt eine Gewinnminderung nur im Rahmen einer Abschreibung in Betracht. Die sogenannten Betriebsausgaben kannst du abschreiben lassen, da es sich um einen planmäßigen Wertverlust von Unternehmensvermögen handelt. 
  2. Wird ein Dienstvertrag abgeschlossen und auf den Webdesigner wird nur nach deinen Anweisungen zurückgegriffen, sind die Kosten sofort als Betriebsausgabe verbuchbar.
HINWEIS: Du musst als Auftraggeber in diesem Fall fachlich fähig sein Anweisungen zur Erstellung zu liefern. Sonst wird der Dienstleistungsvertrag vom Finanzamt als Werkvertrag eingestuft.

Grundsätzlich ist die Höhe der Abschreibung einer Firmenwebsite abhängig von der Nutzungsdauer. In der heutigen Zeit gilt eine Website nach ca. 3-5 Jahren ohne Aktualisierung als veraltet. Die Nutzungsdauer richtet sich nach dieser Dauer und ist somit vergleichbar mit der von Computersoftware.

INFO: Der Beginn der Abschreibungsdauer ist der Tag der Inbetriebnahme der Website.


2.1 Wie ist ein Wirtschaftsgut überhaupt definiert?

 

Laut EStH  4.2 (1) (zu §4 EStG) sind Wirtschaftsgüter

 
  • Sachen oder Rechte die käuflich erworben werden
  • ein Vermögensgegenstand

3. Abschreibung der Domain

domain absetzen

Eine Domain, die komplett frei wählbar ist, kostet im Großteil der Fälle einen gewissen Betrag. In diesem Fall ist, trotz Herstellungskosten, keine Abschreibung auf eine bestimmte Nutzungsdauer oder ein Betriebsausgabenabzug möglich. Grund dafür ist, dass eine Domain als nicht als abnutzbar definiert ist (BFH, Urteil vom 19.10.2006. III R 6/05). Allerdings handelt es sich um ein immaterielles Wirtschaftsgut, welches dementsprechend im Anlagespiegel erfasst werden muss.

Laut § 247 Abs. 2 HGB sind Homepages ein immaterielles Wirtschaftsgut des Anlagevermögens, wenn sie dem Geschäftsbetrieb des Unternehmen dauerhaft dienen sollen.

Die Kosten für die Domain sind vergleichsweise allerdings durchschnittlich sehr gering. 


Wir hoffen, dir die steuerrechtliche Abschreibung der Aufwendungen hinsichtlich deiner Homepage erleichtert zu haben. Im Zweifelsfall und bei spezifischen Fragen zu diesem Themengebiet empfehlen wir dir trotzdem stets den Steuerberater deines Vertrauens aufzusuchen.

FAQ

Muss für die steuerliche Abschreibung ein Steuerberater kontaktiert werden?

Theoretisch muss hierfür nicht unbedingt ein Steuerberater kontaktiert werden. Wir empfehlen es allerdings bei Unklarheiten und spezifischen Fragen. Unwissenheit schützt vor Strafe nicht!

Wie hoch sind die Kosten für Homepage, bzw. Website allgemein?

Die Kosten variieren stark je nach Art der Erstellung einer Website. Die wohl kostengünstigste Version stellen Homepage Baukästen dar.

Ab wann kann ich Kosten abschreiben?

Der Beginn der Abschreibungsdauer entspricht grundsätzlich dem Tag der Inbetriebnahme der Website.

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