Die Chancen eine Zustimmung des Urhebers zu erhalten,
liegen fast bei "Null", falls es sich um Musik handelt,
die man auch im Handel käuflich erwerben könnte.
Zweites Problem:
Nehmen wir mal an, ich bitte NENA um Zustimmung .
Und die "NENA" gibt mir schriftlich Ihre Zustimmung.
Ihre Zusage entbindet mich leider nicht von der GEMA-Pflicht.
Denn NENA hat die GVL mit den Zweiterwertungsrechten beauftragt.
Und die verlangen Gebühren. Diese Gebühr zieht die GEMA
im Auftrage der GVL ein.
Das heisst, ich muss zahlen, auch wenn NENA mir das einfügen erlaubt.
Gruss Wolle
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