Also ich habs auch nochmal nachgelesen und JA es ist verboten hier ein zitat!
"In Deutschland werden derartige Systeme von § 16 Abs. 2 UWG (Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb) erfasst. Das Delikt ist als so genanntes Unternehmensdelikt und als abstraktes Gefährdungsdelikt ausgestaltet. Das heißt, es muss nicht einmal ein Schaden entstehen. Schon der "Versuch" ein Schneeballsystem ins Leben zu rufen, ist strafbar. Juristisch betrachtet gibt es also gar keinen Versuch im Sinne des § 22 StGB, da Versuch und Vollendung zusammenfallen. Strafdrohung sind Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder Geldstrafe. Eine Strafbarkeit wegen § 263 Strafgesetzbuch (Betrug) scheitert dagegen in der Regel daran, dass die Betroffenen nicht über den Inhalt des Spiels getäuscht wurden."
also alle dies betreffen sollte seit vorsichtig und nehmt es lieber aus dem Netz!!!
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