Hallo,
wenn der Musiker die zweitverwertungsrechte durch die GVL
vertreten lässt, nützt die Zustimmung des Musikers
leider auch nichts.
Der Musiker kann ja sagen, die GVL hat aber die Rechte,
und die GEMA übernimmt auch hier das Inkasso.
Was Musik betrifft, die Ihr nach bestehenden Noten erstellt habt,
natürlich sind auch Melodien geschützt.
Wenn mir die Noten vorliegen vom Song "99 Luftballons"....
dann kann ich das zwar selber spielen, aber nicht veröffentlichen.
Wenn ich richtig informiert bin, kannst Du alte Volkslieder
ohne weiteres neu aufnehmen.
Vorraussetzung ist, der Urheber (Komponist) ist über 70 Jahre tot.
Gruss Wolle
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