rein theoretisch schon, da logos markenzeichen/handelsmarken sind und markenzeichen/handelsmarken für die verbreitung und wiedererkennung ausgelegt sind. jedoch ist auch dies mit vorsicht zu genießen - den rechtlich gesehen ist dies auch eine grauzone.
allein durch die erwähnung einer marke kann man nicht geahndet werden. wenn man aber eine grafik verwendet, geht dies gegen das urheberrecht, sofern man nicht die genehmigung vom urheber hat.
nun geht das bei einem logo in beide richtungen - einerseits erlaubt, andererseits verstoß gegen das urheberrecht.
im zweifelsfall einfach nachfragen. die sind da sehr freundlich diesbezüglich