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Beitrag14.10.2008 um 20:33 (UTC)    
Titel: neue Reglungen für Homepages?

Habe in einem Forum gelesen (von einem anderen Homepagebaukasten Anbierter) das jemand was von einer National-Bibliothek geschreiben hat.
Angeblich müssen sich dort alle anmelden, die eine Homepage haben. (Verstehe das selber nicht. Desswegen pose ich hier).
Und alle die es nicht tun, müssen mit harten Strafen rechnen
Link:
gesetze-im-internet.de/dnbg/BJNR133800006.html

weiß da jemand bescheid?
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----------- ROCK ME AMADEUS -----------
Beitrag14.10.2008 um 21:12 (UTC)    
Titel:

Der ist vom Ausfertigungsdatum: 22.06.2006

Und ich glaube nicht das da was dran ist sonnt wehre hier ein Hin weiß das man das machen muss und ich habe jetzt auch schon eine Weile eine HP aber davon habe ich noch nie was gehört.
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Klick mich
Beitrag15.10.2008 um 01:22 (UTC)    
Titel:

was hat eine hp hier mit der Deutsche Nationalbibliothek zu tun? nichts würde ich sagen.

gruss gringo
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Mein Youtube Kanal | Standard-Designs als Red Design ohne rechte Boxen | Tips zum Design Professionell

Beitrag15.10.2008 um 05:21 (UTC)    
Titel:

Ich glaube mit allen medien sind Bücher, Zeitschriften etc. gemeint. Das man Websiten in so etwas eintragen soll ist mir neu. Daher glaube ich kaum, dass das für Websiten gedacht ist

Mfg
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THE JOY OF NOT BEING SOLD ANYTHING
Beitrag15.10.2008 um 08:42 (UTC)    
Titel:

Zitat:
§ 2 Aufgaben, Befugnisse
Die Bibliothek hat die Aufgabe,

1.

a)
die ab 1913 in Deutschland veröffentlichten Medienwerke und
b)
die ab 1913 im Ausland veröffentlichten deutschsprachigen Medienwerke, Übersetzungen deutschsprachiger Medienwerke in andere Sprachen und fremdsprachigen Medienwerke über Deutschland

im Original zu sammeln, zu inventarisieren, zu erschließen und bibliografisch zu verzeichnen, auf Dauer zu sichern und für die Allgemeinheit nutzbar zu machen sowie zentrale bibliothekarische und nationalbibliografische Dienste zu leisten,
2.
das Deutsche Exilarchiv 1933 - 1945, die Anne-Frank-Shoah-Bibliothek sowie das Deutsche Buch- und Schriftmuseum zu betreiben,
3.
mit den Facheinrichtungen Deutschlands und des Auslands zusammenzuarbeiten sowie in nationalen und internationalen Fachorganisationen mitzuwirken.

Das sind die Aufgaben der Nationalbibliothek und von keinem anderem..
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