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Beitrag15.01.2010 um 21:16 (UTC)    
Titel: Designs kostenpflichtig anbieten

Guten Abend!
Muss ich wenn ich Designs kostenpflichtig anbiete, irgendwie mich bei einem Service anmelden?
Beispielsweise eine Einmann AG oder so etwas in der Art?
Oder muss ich gar nichts machen? und nur andeuten, dass ich auf Wunsch kostenpflichtig Designs anbiete?
Würde mich über Antwort freuen!

Und noch was:
Wenn ich einen kostenlosen Homepage-Check anbiete, muss ich mich da irgendwo eintragen etc. ?

Danke!
LG
______________
Beitrag15.01.2010 um 21:23 (UTC)    
Titel: Re: Designs kostenpflichtig anbieten

flo-t hat Folgendes geschrieben:
Guten Abend!
Muss ich wenn ich Designs kostenpflichtig anbiete, irgendwie mich bei einem Service anmelden?
Beispielsweise eine Einmann AG oder so etwas in der Art?
Oder muss ich gar nichts machen? und nur andeuten, dass ich auf Wunsch kostenpflichtig Designs anbiete?
Würde mich über Antwort freuen!

Und noch was:
Wenn ich einen kostenlosen Homepage-Check anbiete, muss ich mich da irgendwo eintragen etc. ?

Danke!
LG


Für den KOSTENLOSEN Homepagecheck nein!
Beitrag15.01.2010 um 21:50 (UTC)    
Titel:

Für den kostenlosen natürlich nicht Wink

Aber wenn du mit dem designen Geld verdienst muss das doch versteuert werden, oder?^^
Beitrag15.01.2010 um 21:55 (UTC)    
Titel: ...

Musst Privat-Gewerbe anmelden
Beitrag16.01.2010 um 07:14 (UTC)    
Titel:

Weiß jemand wo und wie teuer es ist ein Privat-Gewerbe anzumelden?
Und: Danke an die bisher heschriebenen Postbesitzer Wink
______________
Beitrag16.01.2010 um 07:30 (UTC)    
Titel:

flo-t hat Folgendes geschrieben:
Weiß jemand wo und wie teuer es ist ein Privat-Gewerbe anzumelden?
Und: Danke an die bisher heschriebenen Postbesitzer Wink


Hier hast du ein paar Infos dazu
http://www.gewerbe-anmelden.info/

Ein Gewerbe wird gennerell beim Gewerbe Amt angemeldet. Wo du eins in deiner Nähe findest wird dir google erklären können.

Es gibt zwei Grundlegende Arten eines Gewerbes. Haupt- und Klein Gewerbe

Hier mal ein auszug

Zitat:
Kleingewerbe oder Gewerbe - was sind die Vorteile und Nachteile ?
⇒ Die sogenannte Kleinunternehmerregelung kann in Anspruch genommen werden, wenn die steuerpflichtigen Einnahmen einschl. der darauf entfallenden Umsatzsteuer im Betriebseröffnungsjahr insgesamt 17500 Euro nicht uebersteigen. Nur als Kleinunternehmer hat man die Wahl, ob man Umsatzsteuer ausweisen möchte oder nicht. Die Nichtausweisung hat zur Folge dass man keinen Vorsteuerabzug geltend machen kann. Dies lohnt sich also nur dann wenn man weder zur Existenzgründung noch sonst hohe laufende Kosten hat, von der man sonst die Umsatzsteuer abziehen könnte. Ein grosser Vorteil bei der Wahl des Kleingewerbe ist, daß die ständigen Meldungen ans Finanzamt entfallen (Turnus nach Umsatz entweder jährlich, quartalsweise oder monatlich). Das spart Zeit, Geld und Nerven - insbesondere muss man sich jedoch nicht mit Zweifelsfragen ob und in welchem Umfang Umsatzsteuer abzuführen ist, auseinandersetzen (bspw. ist Google Adsense ein ewiger Streitfall).

Quelle: http://www.kleingewerbe.com/

Hoffe Konnte weiterhelfen.
______________
Beitrag16.01.2010 um 07:31 (UTC)    
Titel:

Ich glaube die Gewerbeanmeldung kostet 15 ¤, ist im
Rathaus, Gewerbeamt, anzumelden, aber ich glaube
das die Gebühr von Bundesland zu Bundesland
variiert...
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