Da ich im Forum öfters auf Betrugsfälle komme, dachte ich mir, das ich eine kleine Rechtshilfe im HPBK erschaffe. Ich bin kein Anwalt, und weis somit nicht über alles bescheid, aber ein paar sachen habe ich aus Richterserien und Co. schon gelernt. Ich bitte euch darum, es mir nicht übel zu nehmen, wenn hier ein paar Fehler enthalten sind. Weist mich dann bitte auf die Fehler hin und ich verbessere sie.
Ich habe mich bei einer Seite angemeldet, die erst ab 18 ist. Jetzt wird geld verlangt - Was tun?
Erst einmal: nicht zahlen! Diesen Betreiber sofort bei der Verbraucherzentrale melden, oder Anzeige erstatten. Meistens melden sich Jugendliche auf solchen Seiten an, die noch nicht 18 sind. Somit ist der Vertrag schonmal ungültig, weil der Nutzer nicht 18 ist. Generell sollte man Rechnungen nur zahlen, wenn diese per Post ankommen. In den e-Mails steht unten der Anwalt, diesen sollten Sie googlen, meistens finden sie äußerst kuriose Dinge zu diesem Thema.
Ich habe im Auto ohne Freisprechanlage telefoniert und wurde angehalten - Was tun?
Es ist im Auto erlaubt zu telefonieren, wenn man eine Freisprechanlage besitzt. Man darf während der Fahrt (als Fahrer) nicht das Handy anheben oder draufgucken. Dies gilt nicht nur für das Telefonieren, sondern auch für SMS, Organizer, Uhr, Kamera, Internet oder Sonstiges. Es ist ebenfalls nicht erlaubt, wenn man Anhält und telefoniert. Das Telefonieren oder Sonstiges mit dem Handy ist erst erlaubt, wenn der Motor ausgeschaltet ist. So kassieren sie keine 40 Euro Bussgeld und keinen Punkt in Flensburg.
Dürfen Kinder ihren Ball wiederholen, wenn sie ihn auf das Grundstück des Nachbarn geworfen o.ä. haben?
Die Schule ist aus, die Hausaufgaben sind gemacht. Also ab raus und Ball spielen! Wenn der Ball jedoch zum Nachbarn rüberfliegt, darf der Ballspieler sein Verfolgungsrecht nutzen, und den Ball wiederholen. Jedoch sollte man trotzdem vorher klingeln und fragen, denn sonst wäre es Hausfriedesbruch und Eltern haften für ihre Kinder. Wenn man es jedoch nicht nachweisen kann, das Kinder über den Zaun geklettert sind, verfliegt die Anzeige wie üblich.
Müssen Eltern für die entstandenen Schäden ihrer Kinder aufkommen?
Sicher denken jetzt die meisten, Eltern haften für ihre Kinder. Ist dem aber wirklich so? Nein. Eltern haften nur wenn ihnen selbnst ein schuldhaftes verhalten vorzuweisen ist. Wenn Eltern aber nachweisen können, dass sie die Kinder beaufsichtig haben, sind die eltern aus dem Schneider. Wenn ich also 10 jährige Kinder ballspielen lasse, muss ich natürlich aufpassen, dass sie nicht gerade ein Schaufenster als Tor auswählen, muss aber nicht die ganze Zeit dabei bleiben.
Muss man Minderjährige beim Schlittenspaß beaufsichtigen?
Kurz gesagt: Es kommt auf den Einzellfall an. Beim rodeln ist das erstmal eine Frage des Abhanges. Und jenachdem werden dabei Geschwindigkeiten erreicht, die alles andere als ungefährlich sind. Zumindest muss man seine 7 jährigen Kinder dann beaufsichtigen, wenn Bäche, Flüsse oderStraßen in der Nähe sind oder Fußgänger zu Schaden kommen könnten.
Darf man Unfallfahrzeuge vor dem Eintreffen der Polizei wegfahren?
Ganz klar: Sicherheit geht vor. Beweissicherung wenn die Unfallfahrzeuge zum Beispiel hinter einer unübersichtlichen Kurve stehen, sollten sie unbedingt zur Seite fahren. Es gibt auch keine Pflicht dann die Unfallfahrzeuge so zu lassen, wenn der Unfallpartner das so wünscht. Ein Gutachter braucht heutzutage nicht die Ausgangsposition der Fahrzeuge um den Hergang zu rekostruieren. Viel wichtiger sind dafür die Beschädigungen, die Fahr- und Bremspuren und herumliegende Scherben.
Wenn der Baum auf dem eigenen Grundstück wächst, die Äste aber auf dem Nachbarsgrundstück sind und mich stören, darf ich sie entfernen?
Grundsetzlich nein. Da der Baum jedoch auf dem eigenen Grundstück steht, sollte man den Nachbarn damit beauftragen die entsprechenden Äste zu entfernen und ihm eine Frist geben (2 Wochen sind angebracht). Sollte der Nachbar in dieser Zeitspanne die Äste nicht entfernen, so darf man die Äste selber entfernen. Dem Nachbarn steht in diesem Fall kein Rechtsweg offen.
Meine Katze sitzt auf dem Baum fest, aber hat keine Verletzungen. Darf ich die Feuerwehr rufen?
Nein, darf man nicht. Katzen sind von Grundauf Klettertiere und machen soetwas häufig. Die Katze kann in den meisten Fällen ohne Probleme den Baum wieder hinab kommen. Sollte man trotzdem die Feuerwehr in so einer Situation anrufen, kann es zu einem Bussgeld in Höhe von 500 - 10.000 Euro kommen. Hat die Katze jedoch z.B. eine verletzte Pfote, so darf man die Feuerwehr rufen. Sie erscheinen dann am Einsatzort und holen die Katze kostenlos vom Baum.
Muss man sich Tagsüber an die Zimmerlautstärke halten?
Für vermeidbaren Lärm ist auch tagsüber die Zimmerlautstärkenreglung gültig. Vermeidbar heißt, Sterioanlagen kann und muss man auf diese Lautstärke herabsetzen. Kinder dagegen haben tagsüber, mancheiner bedauert das, keine Lautstärkereglung. Das selbe gillt auch für Waschmaschienen, Staubsauger oder Toiletten. Bei einem Vergehen gegen diese Regeln kann ein Bussgeld von bis zu 5.000 Euro folgen. Bei Wiederholungstat darf der Vermieter den Mietvertrag mit einer Frist von 3 Monaten kündigen. Das Musizieren hingegen gillt als freie Entfaltung und darf nicht bestraft werden.
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