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Beitrag13.05.2011 um 21:45 (UTC)    
Titel: urheberrechtsverletzung oder doch nicht

hallo, ich frage mich seit kurzem ob es eine urheberechtsverletzung ist, wenn man ein Photo von jemandem nimmt, wo z.B. eine Person drauf ist und es dann vektorisiert. Das Ergebnis ist zwar auf Grundlage des geschützen Bildes entstanden, sieht aber größtenteils anders aus. Nun bin ich mir nicht sicher ob dieses ergebnis dann "mein" eigentum wäre. Mit Vektorisieren meine ich sowas wie in diesem Video:
http://www.youtube.com/watch?v=ckWqxYJETgE
Beitrag13.05.2011 um 22:31 (UTC)    
Titel:

Da vom orginalen Bild nichts mehr zu erkennen ist und man auch die Person nicht klar identifiezieren kann, liegt hier keine Verletzung des Urheberrechts vor.
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Beitrag13.05.2011 um 22:37 (UTC)    
Titel: Urheberrecht

Hallo

Eine Urheberrechtsverletzung liegt dann vor, wenn das ursprüngliche, geschützte Bild im neu entstandenen Werk zum Großteil verwendet wurde, wiedererkennbar ist oder man das neuentstandene Werk auf den Ursprung zurückführen kann.
Man könnte also sagen, eine Verletzung liegt dann vor, wenn das ursprüngliche Bild noch erkennbar ist (auch wenn es nur teilweise bzw. schemenhaft ist).
Ein geschütztes Werk zu vektorisieren stellt meines Wissens nicht immer eine Neuschöpfung dar und ist daher eine Urheberrechtsverletzung (vor allem bei automatischen Vektorisierungen).
Dabei spielen dann natürlich der Abstraktionsgrad, Art der Umwandlung und Stilisierung eine Rolle. Wenn das Ganze so umgesetzt wird, dass man eine Person auf dem Foto nicht wiedererkennen kann und auch nicht sagen kann, von welchem Foto die Vektorisierung stammt, ist es erlaubt.
Aber die Regelungen in diesem Bereich fließen sehr ineinander, so dass es meist von Fall zu Fall beurteilt werden muss und es gar kein eindeutiges Ja oder Nein gibt.


Gruß
FK
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Zuletzt bearbeitet von fkdesign am 13.05.2011, 23:39, insgesamt einmal bearbeitet
Beitrag13.05.2011 um 23:24 (UTC)    
Titel:

Hallo,

wenn eine Person erkennbar ist, ist es weniger das Urheberrecht an sich, als das Recht am eigenen Bild.
Das wäre §22 des Kunsturheberrechtsgesetzes.

Siehe:
http://www.gesetze-im-internet.de/kunsturhg/__22.html

Urheberrecht natürlich trotzdem nicht ausgeschlossen, da es ja immerhin noch einen Fotografen gibt.
Aber insofern eben die PErson noch als solche erkennbar ist, wirst du wohl eh ein Problem mit § 22 KunstUrhG haben.


Liebe Grüße,

Jan
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Zuletzt bearbeitet von AsgarSerran am 14.05.2011, 00:32, insgesamt 2-mal bearbeitet
Beitrag14.05.2011 um 08:01 (UTC)    
Titel:

tolles Video - habs sogar komplett die fast 7 Minuten verfolgt

mich würde der Song mit dem es hinterlegt ist interessieren, gibts dazu vielleicht eine Info (auch wenn das hier nicht Thema des Threads ist) Wink Question
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MfG aus Klein Paris-vereinzelte Rechtschreibfehler sind Special Effects meiner Tastatur
Beitrag14.05.2011 um 08:25 (UTC)    
Titel:

Das lied ist von Andain - Beautiful Things
Beitrag14.05.2011 um 09:19 (UTC)    
Titel:

nabnab hat Folgendes geschrieben:
Das lied ist von Andain - Beautiful Things


aaaah - extraaaaaaalang gefunden Wink
http://www.youtube.com/watch?v=0W7w3yhlQQg&feature=related

.....und mal lecker einwenig aufgedreht Razz

danke dir
______________
MfG aus Klein Paris-vereinzelte Rechtschreibfehler sind Special Effects meiner Tastatur


Zuletzt bearbeitet von klein-paris am 14.05.2011, 10:22, insgesamt einmal bearbeitet
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