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Impressumspflichtverletzung wenn über die Daten im Impressum keine schnelle Kontaktaufnahme möglich ist?
Ja, Impressumspflichtverletzung ist gegeben.
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Nein, keine Verletzung der Impressumspflicht.
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Stimmen insgesamt : 0

Autor Nachricht
Beitrag23.03.2011 um 20:17 (UTC)    
Titel: Homepage Baukasten Webme verstösst gegen Impressumspflicht?

Hallo liebe Leute,

das Impressum ist doch dazu da um schnell mit jemanden Kontakt aufzunehmen.

Das Impressum des Homepage Baukastens ist dazu nicht dienlich.
Da geht niemand an das Telefon, nur Musikdudelei.
Emails werden erst nach Tage bis Wochen oder Monate verspätet beantwortet.

Eine schnelle Kontaktaufnahme kann ich da nicht feststellen.
Leute die Geld bezahlt haben warten wochenlang auf Antwort da keine Leistung erbracht wird. Siehe hier erste Seite im Forum.

Ist das nicht eine Impressumspflichtverletzung die Webme hier begeht?

Unter schneller Kontaktaufnahme stelle ich mir was anderes vor.
Vor über einem Monat wurde uns Entschädigung versprochen da Homepages offline waren, tagelang.
Seitdem keine Kommunikation mehr seitens dieser Firma.
Ich bin jetzt schon beim anderen Anbieter.
Eine Pflichterletzung, Impressumspflichtverletzung begeht Webme, oder? Was meint ihr?
lg C.
Beitrag23.03.2011 um 20:32 (UTC)    
Titel: Re: Homepage Baukasten Webme verstösst gegen Impressumspflic

gesunde-sexualitaet hat Folgendes geschrieben:


das Impressum ist doch dazu da um schnell mit jemanden Kontakt aufzunehmen.

Das Impressum des Homepage Baukastens ist dazu nicht dienlich.
Da geht niemand an das Telefon, nur Musikdudelei.
Emails werden erst nach Tage bis Wochen oder Monate verspätet beantwortet.

Ist das nicht eine Impressumspflichtverletzung die Webme hier begeht?





Mal überlegen, wozu dient ein Impressum ?

Kann man sich die Frage möglicherweise selbst beantworten ??


Zu weiterem vielleicht hier:

http://www.homepage-baukasten.de/forum/viewtopic.php?t=121538&start=30

Gruß
Beitrag23.03.2011 um 20:58 (UTC)    
Titel:

Hi,

ob eine Verletzung der Impressumspflicht vorliegt, kann dir ein Gericht sagen, sonst niemand. Soweit ich weiss, ist nirgendwo festgehalten, WIE schnell geantwortet werden muss. Vor Allem nicht in solchen Ausnahmesituationen. Der Support antwortet im Normalfall innerhalb von 24-48 Std (nachweislich).

Mir ist unverständlich, warum jetzt hier Rechtsthemen diskutiert werden sollten. Was bringt es dir, wenn hier 20 User sagen, ihrer Meinung nach wäre es eine Verletzung der Impressumspflicht? Wie gesagt, wenn du eine 100%ige Antwort auf die Frage möchtest, wirst du das vor Gericht klären müssen. Aber hier im Forum ist wirklich nicht der passende Platz dafür.

LG

Steffi
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Der Mann in Schwarz floh durch die Wüste und der Revolvermann folgte ihm.
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