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Beitrag05.05.2007 um 11:32 (UTC)    
Titel: Juristische Frage

Hi!!!

Ich hab mal ne Juristische Frage:

Darf ich Photos von Privathäusern ins Internet setzen???
Beitrag05.05.2007 um 11:41 (UTC)    
Titel:

Hallo,

Nach § 54 Abs. 1 Z 5 UrhG ist es zulässig Wink

Fotos von (auch privaten) Gebäuden oder Gebäudeteilen dürfen immer
veröffentlicht werden, soweit sie öffentlich zugänglich oder einsehbar sind.

Gruss Wolle
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[img:d7175f9cca]http://img.webme.com/pic/w/wolle/bu.gif[/img:d7175f9cca] [img:d7175f9cca]http://img.webme.com/pic/g/grafics/supporter.png[/img:d7175f9cca] [img:d7175f9cca]http://img.webme.com/pic/w/wolle/bm.gif[/img:d7175f9cca]


Zuletzt bearbeitet von wolle am 05.05.2007, 12:42, insgesamt einmal bearbeitet
Beitrag05.05.2007 um 11:46 (UTC)    
Titel:

Was soll

Zitat:
soweit sie öffentlich zugänglich oder einsehbar sind


heißen??? Gibt es da irgendwo einen Haken?
Beitrag05.05.2007 um 11:47 (UTC)    
Titel:

Ja,
wenn du zum fotografieren erst das Grundstück betreten musst.
Dann ist das Gebäude nämlich nicht frei einsehbar.
Und darf von dir auch nicht fotografiert werden.

Gruss Wolle
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[img:d7175f9cca]http://img.webme.com/pic/w/wolle/bu.gif[/img:d7175f9cca] [img:d7175f9cca]http://img.webme.com/pic/g/grafics/supporter.png[/img:d7175f9cca] [img:d7175f9cca]http://img.webme.com/pic/w/wolle/bm.gif[/img:d7175f9cca]


Zuletzt bearbeitet von wolle am 05.05.2007, 12:48, insgesamt einmal bearbeitet
Beitrag05.05.2007 um 11:56 (UTC)    
Titel:

ahhh, ok, vielen Dank!!!
Beitrag05.05.2007 um 11:56 (UTC)    
Titel:

aber wenn man rechte des besitzers hat darf man das doch trotzdem?und was is eig wenn auf der hp sowas wie Wi*** vorkommt? darf man das? also in nem video
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[img:585b5f2ab3]http://wackelbacke.wa.funpic.de/Banner/banner4u.jpg[/img:585b5f2ab3]
Beitrag05.05.2007 um 12:03 (UTC)    
Titel:

wackel-backe hat Folgendes geschrieben:
aber wenn man rechte des besitzers hat darf man das doch trotzdem?und was is eig wenn auf der hp sowas wie Wi*** vorkommt? darf man das? also in nem video


Wenn Du die Zustimmung des Eigentümers hast,
kannst Du das natürlich veröffentlichen.

Und wenn sich das Wort Wi***** auf eine Person bezieht,
ist das eine Beleidigung , für die Du zur Verantwortung gezogen werden kannst.

Gruss Wolle
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Beitrag05.05.2007 um 12:31 (UTC)    
Titel:

Beitrag05.05.2007 um 12:52 (UTC)    
Titel:

wackel-backe hat Folgendes geschrieben:
Wenn diese Person aber mit der Beleidigung einverstanden is XD

Interessante Frage.... da gabs schon Fälle dieser Art.
Es gibt da einen bekannten Anwalt aus München,
der genau solch einen Fall abmahnen liess.
Es spielte keine Rolle, ob die Beleidigung für
beide Parteien nur ein "Spass" sei.

Ich werde mal schauen, was aus dem Fall geworden ist.
ich hoffe ich finde das auf die schnelle wieder

Gruss Wolle
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Zuletzt bearbeitet von wolle am 05.05.2007, 13:53, insgesamt einmal bearbeitet
Beitrag05.05.2007 um 12:54 (UTC)    
Titel:

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