seeeeehhhr interessante frage wie ich finde..
es gibt da ja 2 seiten: klar, du bist der urheber deines gesages und hast somit volle rechte auf diese audiospur, in der dein nachgesungenes enthalten is^^
aber die andere seite ist, dass die hintergrundmusik also das melodische und instrumentale nicht von dir stammen und vor allem auch der text nicht..
--> du hast also nur einen kleinen teil des werkes selbst produziert
..daher hast du mit sicherheit nicht alle rechte auf das gesamtwerk..
also würd ich's einfach besser lassen
MFG Lukas G.