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Beitrag20.07.2008 um 17:57 (UTC)    
Titel: [erledigt]Uploadrecht beim Hochladen von Karaoke mp3s?

HI Leute,
erst einmal entschuldigung für den komisch formulierten Titel. Ich habe eine Frage zum Internetrecht: Wenn ich musik nachsinge, aufnehme und uploade, verstoße ich dann gegen das Urheberrecht?


Zuletzt bearbeitet von stopferbedia am 22.07.2008, 13:15, insgesamt einmal bearbeitet
Beitrag20.07.2008 um 20:40 (UTC)    
Titel:

seeeeehhhr interessante frage wie ich finde..

es gibt da ja 2 seiten: klar, du bist der urheber deines gesages und hast somit volle rechte auf diese audiospur, in der dein nachgesungenes enthalten is^^

aber die andere seite ist, dass die hintergrundmusik also das melodische und instrumentale nicht von dir stammen und vor allem auch der text nicht..

--> du hast also nur einen kleinen teil des werkes selbst produziert

..daher hast du mit sicherheit nicht alle rechte auf das gesamtwerk..

also würd ich's einfach besser lassen Wink

MFG Lukas G.
Beitrag21.07.2008 um 14:25 (UTC)    
Titel:

OK, und was ist, wenn ich die Melodie mit dem Keyboard nachspiel?....das mach ich manchmal Very Happy Very Happy Very Happy
Beitrag21.07.2008 um 19:27 (UTC)    
Titel:

Da hättest du das selbe ergebniss wie wenn du "nur" nachsingen würdest...
Das Problem ist ganz einfach das diese sogenannten Karaoke-songs Urheberrechtlich geschützt sind das heisst Text wie melodie...
Beitrag22.07.2008 um 12:14 (UTC)    
Titel:

OK, danke für euere Hilfe!
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