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Beitrag20.11.2010 um 13:47 (UTC)    
Titel: Verkaufen

Bis wieviel euro darf ich etwas verkaufen? ist ein gewerbeschein nötig?

ich danke schon mal im voraus
Beitrag20.11.2010 um 13:55 (UTC)    
Titel:

Für einmalige sache? Oder regelmäßig verkaufen? Worum geht es denn konkret?
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Beitrag21.11.2010 um 12:08 (UTC)    
Titel:

naja was ist denn regelmäßig?
naja vlt so zwei mal im monat
Beitrag21.11.2010 um 12:11 (UTC)    
Titel:

snaaks hat Folgendes geschrieben:
naja was ist denn regelmäßig?
naja vlt so zwei mal im monat


Hallo!
Also hast du ein Geschäft oder einen Shop ect.???

Du darfst verkaufen, was du möchtest - eigentlich. Was verkaufst du?

Lg, Osterholzer
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Leben heißt nicht zu warten, bis der Sturm vorüberzieht, sondern zu lernen, im Regen zu tanzen!
Beitrag21.11.2010 um 12:16 (UTC)    
Titel:

holz-osterholzer hat Folgendes geschrieben:
snaaks hat Folgendes geschrieben:
naja was ist denn regelmäßig?
naja vlt so zwei mal im monat


Hallo!
Also hast du ein Geschäft oder einen Shop ect.???

Du darfst verkaufen, was du möchtest - eigentlich. Was verkaufst du?

Lg, Osterholzer


ich verkaufe verschiedenes aber b rauch ich da wirklioch kein gewebeschein
Beitrag21.11.2010 um 12:16 (UTC)    
Titel:

Naja wenn er z.B. eBooks im Internet verkauft braucht er einen Gewerbeschein!

Gruß
Camiyo
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Wenn ihr mich unterstützen wollt, würde ich mich freuen wenn ihr für mich (techmec.de) auf http://www.selbstaendig-im-netz.de/2011/05/23/blog-coaching/abstimmung-zum-blog-coaching/ abstimmt, einfach den Haken vor "Techmec.de" setzten und auf "Vote" klicken, würde mich sehr freuen!!
Beitrag22.11.2010 um 08:39 (UTC)    
Titel:

stop!

es gilt solange er unter dem steuerpflichtigen betrag pro monat bzw pro jahr bleibt

ab einem bestimmten betrag musst du es versteuern udn einen gewerbeschein haben etc
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Beitrag22.11.2010 um 13:22 (UTC)    
Titel:

wie hoch ist denn der steuerplichtige betrag
Beitrag23.11.2010 um 11:47 (UTC)    
Titel:

18.000 EUR müssten das sein. Aber anmelden musst du dein Gewerbe schon. Du muss dann nur keine einkommensteuer bezahlen.
Beitrag23.11.2010 um 13:15 (UTC)    
Titel:

Wer etwas verkauft, benötigt ein vollständiges Impressum nach Telemediengesetz. Die Haftungsauschlußklausel alleine ist hier nicht ausreichend, sondern es muß eine richtige Adresse, Telefonnummer, Name, ggf. Gerichtsstand und Steuernummer angegeben werden.

Grundsätzlich gilt: Verkäufe übers Internet - also auch über die eigene HP - sind keine Privatverkäufe und werden - egal wie oft und in welcher Höhe verkauft wird - als offizielle Shops angesehen und somit müssen diese auch sämtliche Auflagen offizieller Internetshops erfüllen. Wer Internethandel betreibt, muß altersmäßig natürlich voll geschäftsfähig sein und einen Gewerbeschein besitzen.

lg
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Zitat: "Zwei Dinge sind unendlich, das Universum und die menschliche Dummheit, aber beim Universum bin ich mir noch nicht ganz sicher"
Beitrag24.11.2010 um 14:35 (UTC)    
Titel:

danke das hat mir sehr geholfen
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