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Beitrag09.09.2012 um 18:21 (UTC)    
Titel: Kalender-Verkauf auf Website? Welche Maßnahmen treffen?

Hallo zusammen,
ende diesen Jahres würde ich gerne Websitebesuchern und Fans meiner Website selbstgestaltete Kalender anbieten. Die Bilder sind natürlich von mir und ich lasse die Kalender von einer mir vertrauten Druckerei fertigen.
Auf einer zweiten Website von mir (auch über den HPBK) möchte ich nun diese bald anbieten. Der Verkauf soll über Überweisung im Vorhinein laufen. Welche rechtlichen Dinge muss ich neben einem Impressum beachten?
Darf ich überhaupt verkaufen?
Muss ich beim Verkauf Regelungen beachten?

Ich wäre über Antworten sehr dankbar!

Grüße Paul
Beitrag10.09.2012 um 02:33 (UTC)    
Titel:

Hallo,

Das Impressum sollte in jedem Fall Wasserdicht sein (Mitbewerber mahnen gerne mal ab):
http://www.bmj.de/SharedDocs/Downloads/DE/pdfs/LeitfadenZurAnbieterkennzeichnung.pdf;jsessionid=73ED465203F72D1483BA24F32CD51467.1_cid093?__blob=publicationFile

Die Regelungen, die du beim Verkauf beachten musst, findest du in diesem wunderbaren Nachschlagewerk:
http://www.gesetze-im-internet.de/bgb/

Je nachdem ist zusätzlich auch dieses umfangreiche Nachschlagewerk von Bedeutung (siehe unten):
http://www.gesetze-im-internet.de/hgb/

Zusätzlich empfiehlt es sich über die AGB eigene Vertragsbedingungen festzulegen. Der Sinn darin ist, den Vertragsabschluss zu vereinfachen, zu beschleunigen, sowie Risiko und Haftung zu deinen Gunsten zu formulieren. Allerdings funktioniert letzteres nicht grenzenlos.

Die Frage, die sich das Finanzamt und andere Institutionen, die es eventuell interessieren könnte, dann stellt ist, ob du eine dauerhafte Absicht zur Gewinnerzielung hast. In dem Fall müsstest du ein Gewerbe anmelden und wenn du etwas verkaufst, was du extra zu diesem Zweck anfertigst bzw. anfertigen lässt, ist diese Absicht m.E. ziemlich wahrscheinlich. Letztlich ist das aber eine Einzelfallentscheidung, welche hier im Forum wohl keiner beurteilen kann (vermutlich auch nicht möchte) und schon gar nicht mit den wenigen Angaben, die du machst.

Im Falle der gewerblichen Tätigkeit, wäre die nächste Frage, die man sich stellen müsste, ob dein Gewerbebetrieb nach Art und Umfang einen in kaufmännischer Weise eingerichteten Geschäftsbetrieb erfordert und du damit Kaufmann im Sinne des HGB bist (Istkaufmann). Das denke ich aufgrund deiner Beschreibung nicht (ist aber nur meine unverbindliche Meinung), wäre dem allerdings so, würden für dich die zusätzlichen Rechte und Pflichten, die sich aus dem HGB ergeben (Eintragung ins Handelsregister (nur deklaratorisch), Buchführung, Bilanzierung, besondere Regelungen bei Rechtsgeschäften zwischen Kaufleuten ...) gelten.
Daraus ergibt sich dann im Falle der Zusprechung der Kaufmannseigenschaft automatisch auch die Frage nach der Geschäftsform.


Was ich eigentlich sagen möchte ist, dass du hier im Forum an der falschen Adresse bist. Wende dich an die zuständigen Behörden oder was ich dir empfehle, weil individuellere Beratung: Anwalt oder Steuerberater.
______________
mfg
o-4-n

"If you’re incompetent, you can’t know you’re incompetent." - [David Dunning]

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Zuletzt bearbeitet von o-4-n am 10.09.2012, 03:38, insgesamt 2-mal bearbeitet
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