Hay Leute....
Ich habe gerade voll den Schock gekriegt..... Meine Freundin hat mir 2 Lieder von Youtube runtergeladen und nun habe ich über Youtube diese Nachricht bekommen:
Zitat:
Urheberrechts Verletzung laufendes Verfahren gegen Sie
Sehr geehrte Damen und Herren,
auf Ihrem Computersystem wurden mehrere illegal runtergeladene Dateien von der Videoplattform "Youtube" ausfindig
gemacht.
Dazu zählen mehrere Musikdateien im Format MP3, welche sich in Ihrem Cache befinden!
Sie verstoßen damit gegen das derzeit geltende Urheberrecht gemäß §§ 93b ff. UrhG
Dieses wird binnen 48 Stunden zur Anzeige gebracht. Sie haben jedoch die Möglichkeit, der Anzeige zu entgehen,
indem Sie die Gebühr sofort begleichen.
Dafür müssen Sie eine Paysafecard in Höhe von 25 ¤ kaufen und den 16-stelligen Code an die folgende
Email-Adresse senden, ansonsten werden die uns vorliegenden Daten wie IP-Logs und Bilder an die Staatsanwaltschaft weitergeleitet.
Bitte rechnen Sie damit, falls Sie nicht bereit sind sind, diese Gebühr zu bezahlen, mit wesentlich höheren
Kosten. Hinzu kommt eine mögliche Vorbestrafung.
Nach Eingang des 16-stelligen Codes werden jegliche vorliegende Daten gelöscht.
Bitte geben Sie beim Senden der Email folgende Daten unbedingt an, da sie sonst möglichweise nicht bearbeitet werden kann.
Betreff: Verstoß Urheberrecht / Fall 004A135237507 / B7HR5 73HbGR
In der Email sollte ausschließlich der 16-stellige Code vorhanden sein, um Ihren Fall schneller bearbeiten zu können!
Mit freundlichen Grüßen
Richard Diehl
Untersuchungsleiter für Verstöße gegen das Urheberecht.
- UrheberrechtVerletzung@ymail.com -
Gesendet an: xxxxhoshixxxx, ichbinunwichtig, lillie20077, cruxx89, oodiemaggioo, rena428, leopoltzz, loloit1, starmaedchen, jujymina09, alexander19609, saschra1964, torbolino, mischl19, 26sweety26, angie296, alessandro1205, sevenrosesgsh, 1991ric, tubschi13, noelle412, lini6896, liisababe101, someandany09
Danach habe ich noch diese Mail erhalten:
Zitat:
BattlefieldDoktor
...
Betreffend der Nachricht von Richard Diehl
...
Betreffend der Nachricht von Richard Diehl
Hallo,
ich bin Top-Beitragender im YouTube-Forum (nicht Mitarbeiter von YouTube oder Google, auch kein Anwalt). Im Forum wurde gemeldet, daß ihr alle eine Nachricht erhalten habt, wo ein Richard Diehl von euch 25 Euro wegen Urheberrechtsverletzung nach dem nicht existenten §93b des UrhG verlangt. Laut einer weiteren Meldung haben diese Meldung wohl alle Benutzer erhalten, die auf dem Video "Popstars 2009 Finale- Leo & Vanessa - Cry for you (HQ)" kommentiert haben.
Grundsätzlich ist der Uploader des jeweiligen Videos verantwortlich die Urheberrechte einzuhalten und bestätigt mit dem Upload alle Rechte die für eine öffentliche Sendung erforderlich sind, zu besitzen. Ansonsten ist es Sache der jeweiligen Urheber hier eine Urheberrechtsbeschwerde einzuleiten. Mir wäre es neu, wenn Videos die im Stream angesehen werden, als MP3 im Cache enthalten wären. Auch ist mir fraglich wie ein anderer Benutzer eure IP-Log-Daten ohne einen richterlichen Antrag bei den amerikanischen Behörden von YouTube erhalten sollte. Ich gehe von einem Internetbetrug aus, zumal dieser Untersuchungsleiter einen nicht existenten Paragraphen angegeben hat und eine Yahoo-Mail-Adresse hat - vermute daher der Herr Diehl ist weder Anwalt, noch Untersuchungsleiter einer Behörde.
Ich bitte euch die erhaltene Nachricht auszudrucken und mal beim nächsten größeren Polizeirevier im Landkreis vorzulegen und euch in dem Fall kostenlos beraten zu lassen wie ihr euch verhalten sollt. Eventuell ist der Benutzer der euch die Nachricht verschickt hat bereits selbst im strafbaren Rahmen und es wird dann gegen ihn als Betrug oder Erpressung ermittelt. Aber das kann euch nur die Polizei selbst beantworten.
Das was euch die Polizei dazu sagt, könnt ihr gerne im betreffenden Thread im Forum melden:
http://www.google.com/support/forum/p/youtube/thread?tid=1300be9e54761820&hl=de
Ich werde wenn mir der Benutzername bekannt ist und abhängig davon ob die Polizei hier Ermittlungen anstellen wird, dann entsprechend den Benutzer an YouTube direkt melden. Hierfür würde ich auch den Benutzernamen des Versenders benötigen, bitte einfach im Forum eintragen, damit ich den Thread an einen YouTube-Mitarbeiter zur Prüfung weiterleiten kann. Vielen Dank!
Also bitte nicht bezahlen, sondern erstmal zur Polizei und euch über den Sachverhalt beraten lassen.
Ignorieren, solche Deppen wollen eure Kohle ^^ ______________ Spendet jetzt für den User -Name entfernt - , damit er sich ein Duden kaufen kann, da seine Schreibkünste die einens 11-jährigen sehr stark ähneln.
Zuletzt bearbeitet von blutsegelbukaniere am 20.12.2009, 12:20, insgesamt einmal bearbeitet
Richard Diehl
Untersuchungsleiter für Verstöße gegen das Urheberecht.
- UrheberrechtVerletzung@ymail.com -
Gesendet an: xxxxhoshixxxx, ichbinunwichtig, lillie20077, cruxx89, oodiemaggioo, rena428, leopoltzz, loloit1, starmaedchen, jujymina09, alexander19609, saschra1964, torbolino, mischl19, 26sweety26, angie296, alessandro1205, sevenrosesgsh, 1991ric, tubschi13, noelle412, lini6896, liisababe101, someandany09
Der hat die doch an Tausend andere geschickt. scheiss drauf.
In der 2. Mail wirst du schon fast gedutst...."SIE"...
Unseriös. Spam....Ausserdem ymail...Eine Anwaltskanzlei hat eine Domain und eigene Adressen. Der Staat sicherlich auch!
Ich habe auch schon viele solche e-mails bekommen wegen einer bin ich mal zur polizei weil es mich genervt hat das sie immer schreiben
sie haben nicht rausbekommen von wo die kahmen weil es zu oft weitergeleitet wurde
dann meinten sie das ich nicht drauf reagieren soll und das sie nicht nach gehen da sie ausfindig zu machen zu aufwändig wäre und ich keinen richtigen vorsatz hätte da ich noch nicht betrogen (verarscht ) wurde
Das ja voll unsozial also ich würde bei son nen Schreiben voll abgehen Youtube total aufm Kopf schmeißen dass ja richtig gruselig!
Also neee geht ja mal garnet, am liebsten grad löschen und dich ablenken sowie Ignorieren schmeiß diesen Typen auf Igno de rhat keine IP oder co. von dir^^
Mach dich aber auf eines gefasst: du wirst in den nächsten Wochen mit immer "härteren" Schreiben, Emails zugemüllt. Die probieren euch durch Druck zum Zahlen zu zwingen. Mir ging es genausso. Dauerte über ein Jahr. Also einfach immer schön löschen.
Mach dir keine Sorgen, solche Deppen gibt es tausendfach im Netz..
Das ist der genannte § des UrhG, hat nichts damit zu tun:
Zitat:
§ 93. (1) Zur Sicherung der auf Grund des § 92 beantragten Maßnahmen können die ihnen unterliegenden Eingriffsgegenstände und Eingriffsmittel auf Antrag des Privatanklägers vom Strafgericht in Beschlag genommen werden.
(2) Das Strafgericht hat über einen solchen Antrag sofort zu entscheiden. Es kann die Bewilligung der Beschlagnahme von dem Erlag einer Sicherstellung abhängig machen. Die Beschlagnahme ist auf das unbedingt notwendige Maß zu beschränken. Sie muß aufgehoben werden, wenn eine angemessene Sicherheit dafür geleistet wird, daß die beschlagnahmten Gegenstände nicht auf eine unerlaubte Art benutzt und dem Zugriff des Gerichtes nicht entzogen werden.
(3) Wird die Beschlagnahme nicht schon früher aufgehoben, so bleibt sie bis zur rechtskräftigen Erledigung des Verfahrens über den Antrag auf Vernichtung der Eingriffsgegenstände oder Unbrauchbarmachung der Eingriffsmittel und, wenn im Urteil hierauf erkannt wird, bis zur Vollstreckung der angeordneten Maßnahmen aufrecht.
(4) Gegen Beschlüsse, betreffend die Anordnung, Einschränkung oder Aufhebung der Beschlagnahme, kann binnen 14 Tagen Beschwerde erhoben werden; sie hat nur dann aufschiebende Wirkung, wenn sie sich gegen die Aufhebung oder Beschränkung der Beschlagnahme richtet.
(5) Erkennt das Gericht nicht auf Vernichtung oder Unbrauchbarmachung der beschlagnahmten Gegenstände, so hat der Antragsteller dem von der Beschlagnahme Betroffenen alle hiedurch verursachten vermögensrechtlichen Nachteile zu ersetzen. Kommt es infolge einer von den Parteien getroffenen Vereinbarung zu keiner Entscheidung über den Antrag auf Vernichtung oder Unbrauchbarmachung, so kann der Betroffene den Anspruch auf Ersatz nur erheben, wenn er sich ihn in der Vereinbarung vorbehalten hat.
(6) Der Anspruch auf den nach Absatz 5 gebührenden Ersatz ist im ordentlichen Rechtswege geltend zu machen.
Solche E-Mails einfach löschen! Ihr werdet keinesfalls über die Platform selbst angeredet und ein Brief solcher Art wird im Normalfall nicht mit " Sehr geehrte Daen und Herren" eingeleitet. Zudem kommen solche schreiben per Post und die zahlung wird größtenteils durch Überweisung gefordert und niemals über anonyme Zahlungsmittel wie paysafecard an eine Billigmailadresse!
Hier eine Liste von Faktoren, die euch zeigen, dass es ein Fake ist:
- Zahlung per Paysafecard oder anderen Anonymen Zahlungsmitteln
- Das Angebot, der Anklage zu entweichen indem man eine Gebühr zahle
- Unpersönliche Anrede (Beispielsweise "Sehr geehrter Herr" statt "Sehr geehrter Herr Mustermann")
- Mailadressen wie "inkasso@googlemail.com", wenn es ein echter Brief ist, sind es mailadressen wie "rechtsabteilung@firma.de" oder "max.mustermann@firma.de" und niemals Mailadressen von FreeMail Anbietern!
- Keine Kontaktmöglichkeiten (Telefon, Adresse, Name,...)
- Rechtschreibfehler + keine Höflichkeitsformen
- ...
Und am besten immer die Paragraphen googlen! Es kann sein das bei Fakes §56 für bsp. raubkopien angegeben wird dieser aber in wirklichkeit über Verkehrzeichen o.a. handelt bzw. dieser garnicht exestiert!
Übrigens:
Ein starfverfahren durch eine IP ist für Firmen erst interessant, wenn sie durch die Anzeige mind. 1000 Euro wieder gutbekommen, da das "aufdeacken" einer IP sehr teuer ist und das Gericht zustimmen muss, ansonsten is nix mit ip aufdecken! Und spätestens in diesem Schritt kneifen auch firmen wie contend services ltd. (opendownload.de , also den großen download-abzocken) , da sie genau wissen, dass sie vor gericht nicht gewinnen!
Zuletzt bearbeitet von vernox am 20.12.2009, 20:20, insgesamt 2-mal bearbeitet
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