Hallo
Du hast aktuelle Musik auf CD ? Oder Musik im Internet gefunden ?
Egal ob auf CD gekauft, oder kostenlos im Internet gedownloaded.....
die freie Nutzung der Musik bezieht sich immer auf
PRIVAT.
Und Eure Homepage ist öffentlich !
Wer öffentlich Musik abspielt, unterliegt der GEMA-Pflicht
Radio-Sender, Web-Radios, Jahrmärkte , Strassenfeste, Discotheken ,
ja sogar Eure Kirche .... zahlen GEMA-Gebühren, wenn Musik gespielt wird.
Was bedeutet GEMA-Pflicht ?:
Die "Künstler" leben ja von den Einnahmen Ihrer Musik .
Ihre Werke sind immer urheberrechtlich geschützt . Sobald ein Titel
öffentlich gespielt wird, bekommt der Künstler ein paar "Cent" . In Deutschland ist es die GVL,
welche die Zweitverwertungsrechte besitzt . Sie zahlt an die Künstler aus . Und die GEMA
übernimmt das "Inkasso" für die GVL . Das heisst, die GEMA zieht die Gebühren ein,
diese bekommt die GVL.
Und welche Musik ist erlaubt ?:
- nur GEMA-FREIE Musik verwenden
- die Urheber müssen der freien und öffentlichen Nutzung zugestimmt haben
- unbedingt Quellen-Angabe nennen, bei GEMA-Freier Musik
- Ihr seid vor der GEMA in der Beweis-Pflicht !
Gruss Wolle
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